Richtig auf dem Rücken oder doch nicht? Diese Diskussion gibt es seit mehr als hundert Jahren. Nur bei einem einzigen «Bösen» (im Schwingen sind die Guten die Bösen) gab es diese Diskussion nie: beim legendären Hans Stucki, 1969 im Schlussgang des Eidgenössischen, fünffacher Eidgenosse und Sieger bei 16 Kranzfesten.
Stucki war taubstumm und liess erst von seinem Gegner ab, wenn ihm der Platzkampfrichter mit einem kräftigen Schlag auf den Rücken den Sieg signalisierte. Bei ihm gab es keine flüchtigen Siege.
Das Einteilungskampfgericht ist eine demokratische Einrichtung: Jeder Teilverband (bzw. Kantonal- oder Gauverband) hat seinen Vertreter in diesem Gremium. Wer schlauer argumentiert, bekommt für seine Bösen die einfacheren Gegner. Dass Gästeschwinger bei einem Teilverbandsfest im Nachteil sind, ist seit mehr als 100 Jahren richtig: Wer als Gast das Fest gewinnen will, muss halt alle Gänge gewinnen. Wer das nicht schafft, ist nicht böse genug. Und wer weiss, dass er eine Maximalnote braucht, lässt sich nicht auf den Bodenkampf ein und sucht die Entscheidung durch einen Plattwurf aus dem Stand heraus.
Mehr als 100 Jahre lang gab es die Diskussionen um Einteilung, um Kampfrichterentscheidungen und die Notengebung lediglich im kleinen Kreis auf der Tribüne, in der Festhütte und im Wirtshaus. Die Medien interessierten sich nur am Rande für Schwingen. Film- oder Videoaufnahmen oder gar TV-Direktübertragungen in alle Wohnstuben waren selten.
Inzwischen ist das Schwingen populär wie nie geworden. Das Fernsehen und generell die Medien haben das Potenzial des vaterländischen Sportes erkannt. Fehlentscheidungen der Kampfrichter inklusive Notengebung und Winkelzüge des Einteilungskampfgerichtes werden nun für alle sichtbar. Und schon wird der Ruf laut nach einem VAR (Video Assistant Referee). Im Schwingen wäre es ein VAK (Video-Assistent-Kampfrichter).
Bei Lichte besehen gibt es nicht ein einziges Argument für einen VAR im Schwingen. Aber eine ganze Reihe von Argumenten dagegen.
Erstens: Wie wir aus dem Fussball und dem Eishockey wissen: Selbst ein VAR und andere Möglichkeiten der Videohilfe garantieren keine absolute Gerechtigkeit. Im Schwingen gäbe es keine Garantie, ob ein Kampf gewonnen ist oder ob die Notengebung richtig war.
Zweitens: Chancengleichheit ist oberstes Gebot. Also müsste jeder Gang (Kampf) aufgezeichnet werden. Mindestens drei Kameras pro Sägemehlring wären erforderlich und an manchen Wochenenden werden mehrere Feste ausgetragen. Diese Infrastruktur ist gar nicht vorhanden und vor allem nicht finanzierbar. Und wenn nicht jedes Fest mit VAR durchgeführt würde, dann müssten die Listen der Kranz- und Festgewinner mit einem Sternchen versehen werden: *mit VAR, *ohne VAR.
Drittens: Die Kritik würde sich bloss vom Sägemehl ins VAR-Büro verlagern. Beim VAR entscheiden auch Menschen und bald einmal wäre die Kritik: «Der VAR war halt ein Berner.» Oder ein Innerschweizer. Oder ein Nordostschweizer.
Seit immer mehr TV-Kameras das Geschehen im Sägemehlring übertragen, hat das Schwingen seine Unschuld verloren und sieht sich den gleichen Kritiken und Polemiken ausgesetzt wie der Fussball oder das Eishockey. Na und? Kritik und Polemik beleben das Sportgeschäft.
Folgerichtig bestätigt Rolf Gasser, der Geschäftsführer des Eidgenössischen Schwingerverbandes: «Der VAR ist kein Thema.» Die Reglemente im Schwingen haben sich seit mehr als 100 Jahren bestens bewährt und sie kommen weitere 100 Jahre ohne VAR aus. Ein VAR im Schwingen? Unnötig, ja, barer Unsinn.
Jedoch hat der ISV (zumindest einige Schwinger davon) in den letzten zwei Wochen sicherlich nicht beliebt gemacht.
...extra auf den Rücken damit der Gast keine 10 bekommt
... Soll Wicki lernen zu verlieren bzw. zu stellen, Grösse zeigen und dem Gegner anständig die Hand geben und nicht wie ein gränni davon zotteln. Sorry Joel, verlierst immer mehr Sympatiepunkte.