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Es war der unrühmliche Höhepunkt eines verpatzten Auftritts der Schweizer Fussballmannschaft an den Olympischen Spielen 2012 in London. Nachdem die Truppe von Pierluigi Tami gegen Südkorea 1:2 verloren hatte, setzte Michel Morganella einen Tweet ab, der ihn bis heute begleitet. In der französischen Jugendsprache Verlan schrieb er: «Ich mache alle Südkoreaner nieder. Verpisst euch alle, ihr Bande von geistig Behinderten.» Die Meldung der verbalen Entgleisung des Schweizers ging um die Welt, Swiss Olympic schickte Morganella sofort nach Hause.
Ein solcher Ausrutscher soll sich in Rio de Janeiro auf keinen Fall wiederholen. Deshalb hat Swiss Olympic basierend auf den IOC-Vorschriften eine 15-seitige Broschüre verfasst mit Regeln und Verhaltensgrundsätzen. Hier die wichtigsten Punkte:
Teammitglieder dürfen während den olympischen Spielen nicht journalistisch tätig sein. Es ist ihnen nicht erlaubt für irgend ein Medium zu schreiben oder zu fotografieren. Ausgenommen davon sind die eigenen Social-Media-Kanäle der Athleten. Ein Beispiel: Marco Brunner vom Schweizer Segelteam hat watson am 26. Juli ein Interview gegeben und über die nicht ganz einfachen Verhältnisse in der Bucht Marina da Gloria berichtet. Selber gemachte Fotos des verschmutzten Wassers oder des Bauschutts im olympischen Dorf durfte er watson nicht zukommen lassen. Er hätte sie allerdings auf seinem Twitter-Account veröffentlichen können.
Das IOC hat olympische und nicht olympische Zonen definiert. Zur ersten gehören alle Wettkampfstätten und das olympische Dorf. Als nicht olympische Zone gilt die Stadt Rio sowie das House of Switzerland. Zudem gibt es bei der Presse sogenannte Rightholder – das sind die SRG-Medien – und die Non-Rightholder, das sind alle anderen. Nicola Spirig darf nach der Zielüberquerung auf dem Gelände des Triathlons also nur mit dem SRF reden. Im House of Switzerland hingegen dürfte ihr auch watson Fragen stellen.
Video und Tonaufnahmen aus der olympischen Zone gehen gar nicht. Da versteht das IOC keinen Spass. Sie dürfen nirgends veröffentlicht werden. Das Recht ist alleine den Rightholdern vorbehalten. Innerhalb der olympischen Zone dürfen die Athleten alleine für sich Aufnahmen machen, diese aber über keinen Kanal weitergeben.
Social Media erlauben das IOC und Swiss Olympic den Athleten. Es gibt jedoch folgende Vorschriften:
Bloggen ist erlaubt. Selbst Internetportale oder Zeitungen dürfen Blog-Inhalte von Athleten publizieren. Die Sportler sind für den Inhalt verantwortlich. Interviews anderer Teammitglieder sind zum Beispiel verboten. Alle Beiträge müssen in der Ich-Form geschrieben sein. Ist dem nicht so, betrachtet das IOC die Form als Journalismus, was nicht erlaubt ist (siehe Punkt 1).
Hände weg von den olympischen Ringen. Athleten dürfen diese auf Social Media nicht verwenden. Auch anderes olympisches Eigentum wie das Logo von Swiss Olympic, dieses von Rio 2016 sowie die Maskottchen sind ein heikles Thema. Im Gegensatz zu den Ringen sind sie nicht ganz verboten. Wer eine schriftliche Genehmigung einholt, darf sie posten.
Gibt Stan Wawrinka eine Pressekonferenz in Rio, darf er das nicht in einem Yonex-T-Shirt – seinem persönlichen Ausrüster – tun. Er muss in einem Kleidungsstück der «Swiss Olympic Kollektion 2016» erscheinen. Diese stellt in Rio Nike zur Verfügung. Nur während den Matchs darf er Yonex tragen. Alle zusätzlichen Sponsoren auf seinem Trikot muss er abkleben. Sämtlichen Athleten ist es verboten, in irgendeiner Art Werbung für eine Marke, ein Produkt oder eine Dienstleistung zu machen.
All diese Vorschriften gelten für den Zeitraum vom 27. Juli bis zum 24. August. Jedes Teammitglied muss das entsprechende Regelwerk unterschreiben. Wer dagegen verstösst, dem drohen Geldstrafen oder der Entzug der Akkreditierung.
Im Vorfeld der diesjährigen Spiele hat Swiss Olympic den Sportlern Medienschulungen angeboten. Laut Sprecher Alexander Wäfler nahmen 40 Athleten das Angebot wahr.