Wirtschaft
Schweiz

Weko büsst Bauunternehmen im Unterengadin mit 7,5 Millionen Franken

Und plötzlich bekommt die Image-Kampagne des Bündner Baumeisterverbands eine ganz neue Bedeutung.
Und plötzlich bekommt die Image-Kampagne des Bündner Baumeisterverbands eine ganz neue Bedeutung.Bild: screenshot graubündnerischer baumeisterverband

Preisabsprachen-Skandal erschüttert Graubünden: Engadiner Bauunternehmen gebüsst

Im Unterengadin manipulierten Bauunternehmen über Jahre hinweg Beschaffungen im Hoch- und Tiefbau. Die Wettbewerbskommission hat sieben Firmen mit rund 7,5 Millionen Franken gebüsst. Die Firmen sprachen die Preise ab und legten fest, wer den Zuschlag erhalten soll.
26.04.2018, 07:2626.04.2018, 11:58

Es ist nicht das erste Mal, dass Bauunternehmen im Kanton Graubünden von der Wettbewerbskommission (Weko) gebüsst werden. Bereits im Juli 2017 liess sie illegale Absprachen im Münstertal aufliegen. Damals deckte die Weko auf, dass Hoch- und Tiefbauunternehmen zwischen 2004 und 2012 bei über 100 Ausschreibungen die Preise absprachen und bestimmten, wer den Submissionszuschlag bekommt.

Die Weko hat nun eine weitere kartellrechtliche Untersuchung im Kanton Graubünden abgeschlossen, wie sie am Donnerstag bekannt gab. Sie stellte fest, dass Bauunternehmen in verschiedenen Kartellen mehrere hundert Ausschreibungen im Hoch- und Tiefbau abgesprochen hatten.

Die Bauunternehmen stimmten jeweils untereinander ab, welches von ihnen den Auftrag erhalten soll. Meist wurden gleichzeitig die Offertpreise bestimmt. Einen Teil der Kartelle führten die Bündner Bauunternehmen laut Weko systematisch und über mehrere Jahre hinweg durch. 

Die Kartelle betrafen Ausschreibungen des Kantons Graubünden, von Gemeinden des Unterengadins und von Privaten. Die Auftragshöhe der abgesprochenen Bauarbeiten reicht von wenigen zehntausend bis zu mehreren Millionen Franken.

Preise um 45 Prozent zu hoch

Um wie viel Geld haben Bündner Baufirmen die öffentliche Hand und Private wirklich betrogen? Das von der Wettbewerbskommission (Weko) geschätzte Beschaffungsvolumen, das von Kartellen über die Jahre im Unterengadin betroffen war, übersteigt 100 Millionen Franken deutlich.

Solche Absprachen bei öffentlichen Ausschreibungen sind in der Regel mit höheren Preisen und Strukturerhaltung verbunden. Laut Frank Stüssi, Vizedirektor der Weko, liegen in der Schweiz Erfahrungswerte aus dem Kanton Tessin vor. Dort sanken die Preise nach der Kartellzeit im Tiefbau um etwa 30 Prozent.

Die Weko schreibt, gemäss jüngeren empirischen Studien lägen die Preise nach kartellistischen Absprachen um durchschnittlich über 45 Prozent höher. Absprachen zu Submissionen (öffentlichen Ausschreibungen) seien klar schädlich. Sie führten zu überhöhten Ausgaben der öffentlichen Hand, was sich auch auf die Steuerlast der Bevölkerung und Wirtschaft auswirke.

Bussenhöhe variiert stark

Konkret büsste die Weko sieben Unternehmen mit insgesamt über 7,5 Millionen Franken. Dazu zählen Foffa Conrad AG, Bezzola Denoth AG, Zeblas Bau AG, Lazzarini AG, Koch AG Ramosch, Alfred Laurent AG und René Hohenegger Sarl.

Die Bussen bewegen sich pro Unternehmen zwischen einigen zehntausend bis rund fünf Millionen Franken - je nach Schwere und Anzahl der Kartellgesetzverstösse. Bei einem Teil der Unternehmen hat die Weko die Busse reduziert, weil diese mit ihr kooperierten. Wegen Verjährung nicht gebüsst wird die Impraisa da fabrica Margadant.

Baumeisterverband als «Dreh- und Angelscheibe»

Involviert in die illegalen Machenschaften war nach Darstellung der Weko unzweifelhaft auch der Graubündnerische Baumeisterverband (GBV). Die Weko schreibt: Der GBV habe wissentlich Vorversammlungen organisiert, an welchen Bauprojekte zwischen den Unternehmen aufgeteilt und die Offertsummen besprochen worden seien.

Dem GBV werden jedoch keine Sanktionen auferlegt, weil er nicht als Anbieter von Bauleistungen auftritt. Als «Dreh- und Angelscheibe für die Vorversammlungen», an denen die Absprachen stattfanden, muss der Verband allerdings Verfahrenskosten von 35'000 bis 40'000 Franken zahlen.

 Die Entscheide der Weko sind noch nicht rechtskräftig und können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. (sda/aargauerzeitung.ch)

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