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Internet-Provider müssen Streaming- und Download-Portale nicht sperren

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Internet-Provider müssen illegale Streaming- und Download-Portale nicht sperren

Streaming-Websites wie Kinox.to sind in der EU rechtswidrig. Schweizer Provider wie Swisscom müssen sie aber nicht sperren, entschied das Bundesgericht am Mittwoch.
27.02.2019, 12:0027.02.2019, 13:10
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Der Anbieter eines Internetzugangs ist nicht dazu verpflichtet, den Zugriff auf Internet-Seiten mit kostenlos zugänglich gemachten Filmen zu sperren. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Zürcher Filmgesellschaft Praesens-Film gegen die Swisscom abgewiesen.

Praesens-Film hatte 2015 gegen die Swisscom geklagt und verlangt, dass diese als Access Provider ihren Kunden mit technischen Massnahmen den Zugang zu bestimmten ausländischen Portalen sperrt, über die ihrer Meinung nach unrechtmässig zugänglich gemachte Filme direkt abgespielt (Streaming) oder heruntergeladen (Download) werden können.

Die Filmgesellschaft verfügt in der Schweiz über die Urheberrechte an entsprechend angebotenen Filmen. Das Handelsgericht des Kantons Bern wies die Klage 2017 ab.

Nutzer verletzen Urheberrecht nicht

Das Bundesgericht wies die Beschwerde gegen den Entscheid des Handelsgerichts gemäss einem am Mittwoch publizierten Entscheid ab. Damit die Swisscom zum Sperren der fraglichen Internet-Seiten verpflichtet werden könnte, müsste sie laut dem Bundesgericht als Teilnehmerin einer Urheberrechtsverletzung Dritter einen rechtlich relevanten Beitrag zu dieser leisten. Das sei aber nicht der Fall.

Die Lausanner Richter stellten fest, dass zunächst keine Urheberrechtsverletzung der Nutzer vorliege, die die Filme über den von der Swisscom zur Verfügung gestellten Zugang zum weltweiten Internet konsumierten. Die Begründung des Gerichts: Das Urheberrechtsgesetz lasse diese Nutzung veröffentlichter Werke zum Eigengebrauch zu, unabhängig davon, ob die Quelle rechtmässig oder widerrechtlich zugänglich gemacht wurde.

Nicht in Abrede gestellt wird, dass die Betreiber der fraglichen Internet-Portale und die Hoster, die die Filme auf dem Internet zugänglich machten, das Urheberrecht verletzten, stellt das Bundesgericht fest.

Was du im Internet legal herunterladen darfst – und was definitiv nicht

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Was du im Internet legal herunterladen darfst – und was definitiv nicht
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Swisscom und Co. sind nicht verantwortlich

Der Swisscom könne indessen kein konkreter Beitrag zu diesen Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden. Sie biete lediglich einen Zugang zum weltweiten Internet an. Die Filme würden nicht von ihr selbst zum Abruf freigegeben, sondern durch Dritte an unbekannten Orten im Ausland. Diese Dritten seien weder Kunden der Swisscom noch stünden sie sonst in einer Beziehung zu ihr, schreibt das Bundesgericht.

Andernfalls würde eine Verantwortlichkeit sämtlicher Schweizer Access Provider für alle Inhalte begründet, die auf dem Internet urheberrechtswidrig zur Verfügung gestellt würden. Eine Einbindung der Access Provider zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet mit geeigneten Verfahren und technischen Sperrmassnahmen wäre laut dem Bundesgericht durch den Gesetzgeber zu treffen. (oli/sda)

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14 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Chriguchris
27.02.2019 13:17registriert November 2018
Danke! Guter Entscheid!
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Bambusbjörn ❤ lilie
27.02.2019 13:12registriert Juni 2018
Vor allem sollen diese Gesellschaften einfach mal kapieren, dass wir Schweizer Abgaben zahlen, mit denen diese angeblichen Urheberrechtsverletzungen abgegolten sind.
Somit bezahlen wir mit jeder leeren CD, DVD und Festplatte dafür, und somit gibt es in der Schweiz keinerlei illegale Downloads und keine Urheberrechtsverletzungen.
Aber eben, wenn das schnelle und angeblich leicht zu verdienende lockt, versucht mans halt.
Wie die Abmahnanwälte aus Deutschland.
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EhrenBratan. Hääää!
27.02.2019 13:36registriert April 2018
Omg. Wie schrecklich! Wie will sich Hollywood nun die Goodiebags für die nächsten Oscars finanzieren? Den Stars bleibt echt nichts erspart!
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