Das Bundesgericht ist auf die Beschwerden von drei Männern nicht eingetreten, die sich in Auslieferungshaft befinden. Die mutmasslichen Mafiosi sollen an Italien ausgeliefert werden. Ihnen wird vorgeworfen, Mitglied der kalabresischen 'Ndrangheta zu sein.
Die Männer hatten die Entscheide der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona vom August dieses Jahres weitergezogen.
Beschwerden ans Bundesgericht auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen sind jedoch nur zulässig, wenn sie unter anderem eine Auslieferung betreffen und es sich um einen besonders bedeutenden Fall handelt. Das heisst, dass es zum Beispiel Grund zur Annahme gibt, dass elementare Verfahrensgrundsätze verletzt wurden.
In keinem der drei am Montag publizierten Urteile geht das Bundesgericht davon aus, dass es um einen besonders bedeutenden Fall geht. Die Lausanner Richter sind deshalb nicht auf die Beschwerden eingetreten.
Nach wie vor hängig sind neun Beschwerden gegen die Auslieferungsentscheide. Diese werden in einem separaten Verfahren entschieden. (Urteile 1C_414/2017, 1C_416/2017 und 1C_421/2017 vom 30.08.2017) (sda)