Nebel
DE | FR
Schweiz
Justiz

3670 Franken Unterhalt: Diese 6 Dinge musst du als Vater jetzt wissen

ZUR NEUSTEN UMFRAGE DES BUNDESAMTES FUER STATISTIK, UEBER DEN KINDERWUNSCH VON JUNGEN MAENNERN UND FRAUEN, STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG - A father shows his four-year and his  ...
Bundesgericht schafft Präzedenz-Urteil: Der betreuende Partner erhält in einem Trennungsfall Alimente in Höhe des Existenzminimums.Bild: KEYSTONE

3670 Franken Unterhalt: Diese 6 Dinge musst du als Vater jetzt wissen

Das Bundesgericht hat entschieden: Bei einer Trennung soll der Elternteil, der die Kinder betreut, vom Ex-Partner genug Geld erhalten, um sein Existenzminimum decken zu können. Das Urteil gilt als Präzedenzfall. Diese sechs Dinge musst du darüber wissen.
19.05.2018, 17:3821.05.2018, 13:12
Mehr «Schweiz»

Aus 1300 wurden 3670 Franken: Im Falle eines Genfer Ehepaars hat das Bundesgericht am Donnerstag einen neuen Grundsatzentscheid zum Betreuungsunterhalt gefällt. Demnach soll der Ex-Partner, der die Kinder betreut, Alimente in Höhe des Existenzminimums erhalten.

Die sechs wichtigsten Fragen und Antworten zum wegweisenden Urteil:

Warum sorgt das Urteil für Aufsehen?

In erster Linie, weil damit die Unterhalts-Forderungen teilweise deutlich höher ausfallen können als bisher. Im Genfer Fall war erstinstanzlich verfügt worden, dass der Mann der Frau 1300 Franken pro Monat für ihren eigenen Unterhalt und den des Kindes bezahlen muss. Nach dem Verdikt des Bundesgerichts betragen die Unterhaltszahlungen neu insgesamt 3670 Franken.

An dem Präzedenzfall werden sich künftig die Gerichte im Land orientieren. In der Mitteilung des Bundesgerichts heisst es unmissverständlich: «Der Betreuungsunterhalt bemisst sich insofern nicht nach dem Einkommen der zahlungspflichtigen Person, sondern nach den Bedürfnissen des betreuenden Elternteils. Dabei ist im Prinzip auf das familienrechtliche Existenzminimum abzustellen.»

Das Existenzminimum bezieht sich dabei nur auf die nötigsten Ausgaben und hängt unter anderem von den lokalen Lebenshaltungskosten ab. Das Existenzminimum des Zahlenden bleibt dabei jedoch unangetastet.

Wie wurde der Kindesunterhalt bis jetzt berechnet?

Dies war von Kanton zu Kanton unterschiedlich und hing zudem vom Richter ab. In manchen Fällen musste die zahlende Person bereits das Existenzminimum der betreuenden Person decken. In anderen Fällen hiess es im Urteil, sie müsse den Prozentanteil des Lohnes ersetzen, der durch die Betreuung ausfällt.

Arbeitet eine Mutter zum Beispiel nicht mehr Vollzeit, sondern nur noch 50 Prozent, muss der Vater auch 50 Prozent des Lohnes ersetzen. In manchen Fällen griff man auf eine Pauschale von beispielsweise 1500 Franken im Monat zurück. Die Rechtssprechung war damit sehr grossen kantonalen Unterschieden unterworfen.

Das Bundesgericht betont aber in seiner Mitteilung, dass die Verantwortung für die Einschätzung, was Ausmass und Form der Betreuung anbelangt, weiterhin bei den kantonalen Richtern liegt.

Was, wenn die Eltern nicht verheiratet sind?

Seit 2017 gelten diesbezüglich für alle Eltern dieselben Regeln – egal, ob sie vor der Trennung verheiratet waren, als Paar gelebt haben oder ob das Kind bei einem One-Night-Stand gezeugt wurde. 

Davor mussten unverheiratete Väter (oder Mütter) noch deutlich weniger zahlen: Sie leisteten lediglich Unterhaltszahlungen für das Kind, entschädigten den Ex-Partner aber nicht für seine Betreuungsarbeit. 

Wie reagieren Männerorganisationen?

Beim Dachverband der Schweizer Vater- und Männerorganisationen männer.ch stösst das Urteil grundsätzlich auf Verständnis. «Eine Harmonisierung tut Not und es macht Sinn, dass man diese Methode zur Berechnung der Unterhaltszahlung so festsetzt», sagt Markus Theunert, Mitglied der Geschäftsleitung.

Das Problem sei, dass die eigentlichen Streitpunkte ungeklärt blieben. So etwa die Frage, ob und in welchem Umfang Männer einen Anspruch darauf haben, das Kind ebenfalls zu betreuen, wenn sie das wollen.

«Wenn ein Vater seine Arbeitszeit zu Gunsten von mehr Kinderbetreuung senken will, muss das möglich sein, auch wenn er vorher 100 Prozent gearbeitet hat», so Theunert. Man erwarte deshalb in nächster Zeit noch sehr viel weiterreichende Urteile des Bundesgerichts, etwa wenn es um die 10/16-Regel geht (siehe nächste Frage).

Unzufrieden ist man beim Dachverband auch mit der Formulierung, dass grundsätzlich nur Anspruch auf Auszahlungen nach der Lebensunterhaltungskosten-Methode besteht, wenn die Betreuung unter der Woche erfolgt.

«Das ist einfach realitätsfern», sagt Theunert. Personen, die am Wochenende arbeiten, würden damit ganz klar benachteiligt. «Heute ist es generell doch schon normal, dass man auch abends und am Wochenende arbeitet. Für Väter nach der Trennung und Scheidung verwischen die Grenzen vollends.»

Was ist die 10/16-Regel?

Nach dieser Regel muss der betreuende Elternteil keiner Arbeit nachgehen, bis das Kind 10 Jahre alt ist. Danach ist eine Arbeitsstelle bis 50 Prozent zuzumuten. Erst wenn das Kind das 16. Altersjahr erreicht hat, kommt eine Vollzeitstelle wieder infrage. Dies verhindert laut Experten, dass sich Paare den Unterhalt und die Betreuung fair teilen. 

Auch hier unterscheidet sich die Handhabung der Kantone stark. Während zum Beispiel Gerichte im Kanton Zürich die Regel nicht mehr oder nur noch selten anwenden, wird sie in anderen Kantonen immer noch als Leitfaden benutzt.

Theunert und die Väterorganisationen wünschen sich eine Abschaffung der Regel, weil sich daraus ein Nachteil für die Väter ergibt. «Erwerbsarbeit ist spätestens nach Schuleintritt zumutbar. Die heutige Regel ist auch im internationalen Vergleich eine völlige Luxus-Lösung», so Theunert.

Dabei könne es im schlimmsten Fall sogar dazu kommen, dass der Vater horrenden Unterhalt zahlen muss und gleichzeitig in die Betreuung des Kindes kaum einbezogen wird. «Das sorgt für viel Unmut», sagt Theunert.

Wie können horrende Unterhaltszahlungen bei einer Trennung vermieden werden?

Teilen sich Paare die Kinderbetreuung und Erwerbsarbeit schon vor der Trennung Fifty-Fifty, erübrigten sich viele Probleme, sagte der spezialisierte Anwalt Thomas Gabathuler im Interview mit watson. «Im Idealfall können so nach einer Trennung beide Elternteile weiterhin für das Kind da sein und ihrem Job nachgehen – und keiner ist dem anderen finanziell etwas schuldig.»

Schwierig werde es meist, wenn die Paare während ihrer gemeinsamen Zeit eine traditionelle Rollenteilung wählten und die Weichen nach der Trennung plötzlich komplett anders stellen wollten.

Bald 20 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub?

Video: srf

Bilder, die zeigen, wie cool deine Eltern waren

1 / 32
Bilder, die zeigen, wie cool deine Eltern waren
«Meine Mutter barfuss auf dem Skateboard in Kalifornien 1974.» Bild: imgur
Auf Facebook teilenAuf X teilen
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet um die Zahlung abzuschliessen)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
128 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Scaros_2
19.05.2018 18:35registriert Juni 2015
Ganz ehrlich - immer wenn ich so Dinge lese überlege ich mir, ob ich wirklich kinder haben will.
48830
Melden
Zum Kommentar
avatar
Troxi
19.05.2018 18:12registriert April 2017
Ja aber Hallo, wenn man 4500 Brutto pro Monat verdient und 3650 der Expartnerin überweisen muss bleiben selber noch knapp 900 zum Überleben. Völlig daneben das Urteil, vorausgesetzt der Vater verdient keine 6000 oder mehr, was leider nicht hervorgeht.
42961
Melden
Zum Kommentar
avatar
Chnebeler
19.05.2018 18:02registriert Dezember 2016
Dies heisst mit anderen Worten, die Vaterschaft ist ab sofort eine Armutsfalle par exellence. Dieser horrende Betrag können wohl nur die wenigsten aufbringen. Das Resultat wird sein der betreuende Elternteil wird wohl nicht viel mehr erhalten und der andere Elternteil bleibt 15 Jahre auf dem Existenzminimum. Doch eine tolle Entscheidung.
40136
Melden
Zum Kommentar
128
Putin hat Wahl in der Schweiz hoch verloren

Wladimir Putin hat die russische Präsidentschaftswahl haushoch verloren, zumindest in der Schweiz. Das zeigen Nachwahlbefragungen (Exit Polls) in Bern und Genf. Das Ergebnis fiel umgekehrt aus zu den von offizieller Seite in Russland behaupteten 87 Prozent Zustimmung.

Zur Story