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Nach zwei Tagen Flucht: Polizei hat den Königsfelden-Ausbrecher geschnappt

Nach zwei Tagen Flucht: Polizei hat den Königsfelden-Ausbrecher geschnappt

05.01.2018, 16:5205.01.2018, 17:01
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Psychiatrischen Klinik Königsfelden
Therapieraum in der Klinik KönigsfeldenBild: wikimediacommons

Zwei Tage nach dem Ausbruch aus der Psychiatrischen Klinik Königsfelden im Kanton Aargau ist ein 52-jähriger Mann von der Polizei angehalten worden. Der Mann hatte 2013 seinen Bruder mit einer Schrotflinte erschossen. Er wurde als schuldunfähig erklärt.

Eine Drittperson meldete dem Polizeinotruf um 15 Uhr, dass er den Entwichenen kurz zuvor in Mülligen AG gesehen habe. Nach weniger als 15 Minuten gelang es den ausgerückten Polizeipatrouillen, den Mann in der Nähe der Autobahn anzuhalten, wie die Aargauer Kantonspolizei mitteilte.

Der Schweizer war am Mittwochmorgen aus dem stationären Massnahmenvollzug der Psychiatrischen Klinik in Windisch gemeinsam mit einem 37-Jährigen geflüchtet. Dieser Mann wurde bereits wenig später in einem anderen Kanton angehalten.

Der 52-Jährige hatte im August 2013 in Büsserach SO seinen Bruder mit der Schrotflinte erschossen. Das Amtsgericht Dorneck-Thierstein erklärte den Mann im Juli 2015 für die vorsätzliche Tötung seines Bruders für schuldunfähig. Es ordnete eine stationäre Massnahmen an.

Der Schweizer wehrte sich bis vor das Bundesgericht gegen diese Massnahme. Die Lausanner Richter wiesen eine Beschwerde des Mannes im vergangenen April ab.

Der 52-Jährige hatte die Beschwerde selbst verfasst und geltend gemacht, er habe in Notwehr gehandelt. Er verlangte, für schuldfähig erklärt zu werden. Das Bundesgericht hielt fest, die Ausführungen des Mannes seien grösstenteils schwer verständlich.

Bereits Ende Mai 2016 war ein Mann aus der geschlossenen Abteilung der Psychiatrischen Klinik Königsfelden geflohen. Der 24-jährige Mörder wurde nach knapp einer Woche in Deutschland festgenommen.

Seine Mutter hatte ihm bei der Flucht aus der Klinik geholfen und ihn mit dem Auto nach Deutschland gefahren. Die Frau wurde wegen Fluchthilfe zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Ihr Sohn hatte 2009 als Minderjähriger im Kanton Tessin ein 17-jähriges Mädchen mit einem Holzscheit erschlagen. (aeg/sda)

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