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«Zahlt die Reiseversicherung, wenn mein Haustier erkrankt?»

Ferien gebucht, Haustier krank? Längst nicht jede Versicherung zahlt die Annulationskosten.
Ferien gebucht, Haustier krank? Längst nicht jede Versicherung zahlt die Annulationskosten.Bild: shutterstock.com
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«Zahlt die Reiseversicherung, wenn mein Haustier erkrankt?»

Jean-Baptiste (34): «Kurz vor den Ferien ist mein Kater Tiggi ernsthaft krank geworden. Ich kann nun nicht verreisen. Zahlt die Reiseversicherung?»
19.07.2019, 11:4919.07.2019, 11:49
Frédéric Papp, / Comparis

Lieber Jean-Baptiste,

Zwischenfälle mit Haustieren vor oder während der Reise kommen häufiger vor als man denkt. Hunde- und Katzenhalter schliessen daher mit Vorteil eine Reiseversicherung ab, die auch Risiken rund um die Vierbeiner abdecken. Allerdings: Die meisten Anbieter schliessen die Erkrankung von Haustieren als Annullationsgrund aus. Am besten kontaktierst du deine Versicherungsgesellschaft oder liest in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nach, ob du Anrecht auf Rückerstattung der Reisekosten hast.

Rückreisekosten werden in der Regel gedeckt

Gewisse Anbieter übernehmen nicht nur die Kosten bei Nichtantritt der Reise aufgrund Erkrankung des Vierbeiners. Sie leisten auch einen Anteil an die Kosten für ein Tierheim, sollte die Betreuungsperson in Folge eines Unfalls, Krankheit oder Tod ausfallen. Verbleibt das Haustier daheim und befindet sich infolge Unfall oder Krankheit in kritischem Zustand, übernehmen Versicherer in der Regel deine Rückreisekosten.

Schnupfen genügt nicht

Contentpartnerschaft mit Comparis.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit Comparis.ch. Die Fragen in dieser Rubrik wurden dem Kundencenter von Comparis gestellt und von Experten beantwortet. Die Antworten werden als Ratgeber in dieser Rubrik veröffentlicht. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt. (red)

Die Versicherungen decken aber nicht alle Zwischenfälle mit Haustieren. Hat das Büsi beispielsweise nur einen Schnupfen, hast du keinen Anspruch. Leistungsberechtigt sind üblicherweise nur ernsthafte körperliche Erkrankungen und schwere Verletzungen des Haustieres sowie ein unvorhersehbarer ungünstiger Heilungsverlauf. Das muss durch ein Tierarztzeugnis belegt sein.

Beachte auch: Die Versicherung kommt nicht unbeschränkt für ein Schadensereignis, ausgelöst durch ein Haustier auf. Stelle auch sicher, welche Haustiere sich versichern lassen. Der Versicherungsschutz gilt normalerweise nur für Hunde und Katzen.

Viele Grüsse von Comparis.ch

Haustiere haben auch einen CO2-Fussabdruck

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