«Ich bewerbe mich für eine Wohnung: Muss ich dem Vermieter meinen genauen Lohn sagen?»
Liebe Sabrina
Grundsätzlich darf der Vermieter von Wohnungsbewerbern nur Informationen verlangen, die für das Mietverhältnis relevant sind. Die Daten müssen dazu dienen, einen neuen Mieter anhand von objektiven Kriterien auszuwählen.
EDÖB-Richtlinien für Wohnungsbewerbung
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat Richtlinien dazu verfasst. Der Vermieter darf demnach Angaben zur Person, zu den Wohnverhältnissen, zu Haustieren, Musikinstrumenten, Lärmquellen und zur finanziellen Situation verlangen. Allerdings gelten bei Letzterem gewisse Einschränkungen.
Lohnausweise für Bewerbung sind nicht nötig
Der Vermieter kann Angaben zu deiner finanziellen Situation inklusive Betreibungen und ebenso Informationen zum Arbeitgeber und dem ausgeübten Beruf verlangen. Das darf er aber nur im Hinblick auf die Sicherstellung, dass du dir mit deinem Einkommen die Wohnungsmiete leisten kannst. Dafür reicht eine Kategorisierung deines Einkommens in Zehntausender-Schritten bis hin zu einem Jahreseinkommen von 100'000 Franken. Lohnausweise oder die Kopie eines Arbeitsvertrages sind grundsätzlich dazu nicht nötig.
Alternativvorschlag für Vermieter
Wie verhältst du dich nun am besten? Weise den Vermieter auf die Unzulässigkeit seiner Bitte hin. Biete ihm im Gegenzug aber die Offenlegung deines Einkommens anhand der Einkommenskategorien der EDÖB an.
Viele Grüsse von Comparis.ch
