Der Vermieter darf die finanzielle Situation abfragen, aber es gelten Einschränkungen.Bild: KEYSTONE
Money Matter
«Ich bewerbe mich für eine Wohnung: Muss ich dem Vermieter meinen genauen Lohn sagen?»
Sabrina (32): «Ich habe eine Wohnung besichtigt und möchte mich nun bewerben. Auf dem Anmeldeformular habe ich aber gesehen, dass ich meinen genauen Jahreslohn angeben muss. Zudem will der Vermieter die letzten zwei Lohnausweise und eine aktuelle Lohnabrechnung. Darf der Vermieter das?»
Grundsätzlich darf der Vermieter von Wohnungsbewerbern nur Informationen verlangen, die für das Mietverhältnis relevant sind. Die Daten müssen dazu dienen, einen neuen Mieter anhand von objektiven Kriterien auszuwählen.
EDÖB-Richtlinien für Wohnungsbewerbung
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat Richtlinien dazu verfasst. Der Vermieter darf demnach Angaben zur Person, zu den Wohnverhältnissen, zu Haustieren, Musikinstrumenten, Lärmquellen und zur finanziellen Situation verlangen. Allerdings gelten bei Letzterem gewisse Einschränkungen.
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Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit Comparis.ch. Die Fragen in dieser Rubrik wurden dem Kundencenter von Comparis gestellt und von Experten beantwortet. Die Antworten werden als Ratgeber in dieser Rubrik veröffentlicht. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt. (red)
Lohnausweise für Bewerbung sind nicht nötig
Der Vermieter kann Angaben zu deiner finanziellen Situation inklusive Betreibungen und ebenso Informationen zum Arbeitgeber und dem ausgeübten Beruf verlangen. Das darf er aber nur im Hinblick auf die Sicherstellung, dass du dir mit deinem Einkommen die Wohnungsmiete leisten kannst. Dafür reicht eine Kategorisierung deines Einkommens in Zehntausender-Schritten bis hin zu einem Jahreseinkommen von 100'000 Franken. Lohnausweise oder die Kopie eines Arbeitsvertrages sind grundsätzlich dazu nicht nötig.
Alternativvorschlag für Vermieter
Wie verhältst du dich nun am besten? Weise den Vermieter auf die Unzulässigkeit seiner Bitte hin. Biete ihm im Gegenzug aber die Offenlegung deines Einkommens anhand der Einkommenskategorien der EDÖB an.
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Die beliebtesten Kommentare
Bene883
03.02.2019 14:22registriert Juli 2014
Leider gibt es keine „objektive“ Wohnungsvergabe. somit wird Sabrina bei Umsetzung des Vorschlags aus dem Rennen fliegen weil sie dem Vermieter den Eindruck einer „querulentin“ vermittelt. Der Vermieter sitzt am längeren Hebel, ob zulässig oder nicht.
Ich dachte, Abstand zu Lara bringt Ruhe und Klarheit, aber das Gegenteil ist passiert.
Wie ihr wohl schon lange wisst, bin ich kein Experte in Sachen Trennungen. Deshalb bin ich auch nicht hundertprozentig sicher, dass ich getrennt bin. Vielleicht sind wir auch nur in einer Pause. Wir hätten auch gar kein Ross-Rachel-Problem ... Ich habe viele Schwestern, ergo habe ich viel Friends schauen müssen. Was ich sagen will, für alle Friends-Hasser: Ich habe die ungeklärte Situation bisher nicht ausgenutzt. Ich schaue Frauen schon fast gar nicht an und glaubt mir, Leute, das heisst etwas. Aber ich bin gerade immun gegen Frauen.