Update: Mittlerweile ist das Urteil bekannt und «Europe vs. Facebook» hat eine Stellungnahme veröffentlicht, siehe unten.
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Biblische Vergleiche sind nicht sein Ding. Trotzdem lässt sich Max Schrems mit David vergleichen. Unermüdlich kämpft der 31-jährige Jurist aus Österreich gegen Facebook.
Heute steht ein weiteres wegweisendes Urteil an. Und zwar vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Max' Klage wegen missbräuchlicher Weitergabe von Daten schlossen sich letztes Jahr weltweit 25'000 Facebook-User an. Erklärtes Ziel ist eine Sammelklage, die in Österreich verhandelt werden soll. Der US-Konzern bezeichnet dies als unzulässig und wehrt sich mit allen juristischen Mitteln.
Max schreibt uns:
Bislang seien die Konzerne nach dem Motto ‹teile und herrsche› mit Rechtsverletzungen davongekommen, kritisiert der Salzburger. Weil es sich für den einzelnen Konsumenten nicht auszahle, sein Recht vor Gericht geltend zu machen. «Dieses Problem könnte nur eine europäische Sammelklage lösen.»
Max ist nach jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen – mit beachtlichen Siegen und herben Rückschlägen –, Realist geblieben: «Wir gehen nicht davon aus, dass wir eine totale Niederlage erleben», sagte er Anfang der Woche.
Der Entscheid soll noch vor 10 Uhr vorliegen. (Mittlerweile ist das Urteil bekannt, siehe Update unten)
Sein wichtigstes und zukunftsweisendes Projekt ist aber die von ihm mitgegründete europäische Datenschutz-Organisation NOYB. Das steht für «None of your business».
Ende November 2017 wurde die NGO vorgestellt, die mit Sammelklagen die europäischen Datenschutzgesetze im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten durchsetzen will.
Ein Team qualifizierter Juristen und IT-Experten soll den Internet-Giganten wie Facebook und Google die Stirn bieten. Noch bis Ende Januar läuft eine Crowdfunding-Kampagne. Max ist zuversichtlich, die mindestens erforderlichen 250'000 Euro an Spenden zusammenzubringen. 85 Prozent seien geschafft.
Die Kriegskasse muss gut gefüllt sein, um gegen grosse Unternehmen und die Heere von Anwälten antreten zu können. Willkommen sind Einzelspenden, ob in Euro oder Bitcoin. Und man kann sich auch als Support-Mitglied registrieren und einen alljährlichen Unterstützungsbeitrag (bis zu 100 Euro) entrichten.
Auch Schweizer Internet-Nutzer, denen die systematische Verletzung ihrer Privatsphäre und die Datensammelwut der US-Konzerne nicht passt, sollten NOYB unterstützen.
Wie Max gegenüber watson verrät, haben sich bislang gut zwei Dutzend Spenderinnen und Spender aus der Schweiz registriert. Dies sei sehr sinnvoll, wirbt Max für seine neue Organisation. NOYB fokussiere sich zwar auf die Europäische Union. Da die Schweiz aber beim Datenschutz automatisch EU-Recht übernehme, seien die Auswirkungen auch hierzulande spürbar.
Max erhofft sich viel von der ab Mai 2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung. Das neue Gesetz sieht bei schweren Verstössen Strafen in mehrstelliger Millionenhöhe vor.
NOYB will auch Richtlinien und Best-Practice-Beispiele für Unternehmen erarbeiten, um ihnen beim Einhalten der Datenschutz-Gesetze zu helfen. Darüber hinaus soll die Organisation auch Anlaufstelle für Whistleblower werden, um an wertvolle Informationen rund um Datenschutz-Verstösse zu gelangen.
Wie Max Schrems per E-Mail mitteilt, sei der Weg frei für eine «Musterklage» gegen Facebook in Wien wegen Datenschutzverletzungen. «Blockadeversuche» von Facebook seien nicht erfolgreich gewesen. Eine «neue und sehr enge EuGH-Definition» des «Verbrauchers» verhindere allerdings eine zusätzliche «Sammelklage österreichischer Prägung».
Die ausführliche Stellungnahme und juristische Erklärungen zum Fall gibts hier bei Europe vs. Facebook.
Es fing 2011 mit einem einfachen Auskunftsbegehren an. Max – damals noch Student der Rechtswissenschaften in Wien – wollte herausfinden, was Facebook über ihn gespeichert hatte. Man schickte ihm über 1200 A4-Seiten. Darauf waren auch heikle Informationen zu finden, die er längst gelöscht hatte.
Max beschloss zusammen mit anderen Studierenden, den ungleichen Kampf aufzunehmen. Sie gründeten 2012 den Verein «Europe vs. Facebook» und reichten Klage um Klage ein.
2014 veröffentlichte Max seine Erfahrungen in dem Sachbuch «Kämpf um deine Daten».
Der aktuelle Fall sei unabhängig von einem zweiten Prozess zu sehen, den Schrems ebenfalls vor den höchsten Europäischen Gerichtshof gebracht hatte. Dabei ging es um die Weitergabe von Facebook-Daten an den US-Geheimdienst NSA.
2013 erfuhr die Welt dank Whistleblower Edward Snowden, dass Facebook und andere grosse Internetkonzerne im Rahmen des PRISM-Programms massenhaft private Daten an amerikanische Regierungsstellen weitergeben. Der Datenschutz bei Facebook erlangte dadurch plötzlich eine völlig neue Tragweite.
Der EuGH entschied, dass das Safe-Harbor-Abkommen, das den transatlantischen Datenfluss zwischen der EU und den USA regelte, aufzuheben sei. Ein klarer Sieg für Max. Das hinderte Facebook aber nicht daran, die Daten seiner europäischen Kunden weiterhin in US-Rechenzentren zu speichern.
Ob er 2018 einen weiteren Teilsieg feiern kann, wird sich demnächst zeigen. Sicher ist: NOYB geht die Arbeit nicht aus.
Gegenüber The Register verriet Max, dass er mittelfristig vorhabe, sich «aus der ersten Verteidigungslinie zurückzuziehen». Das wäre ihm nach den vielen Schlachten zu gönnen.