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Speichern Swisscom und Co. unsere SMS für die Polizei?

Mit Überwachungsprogrammen wie Remote Control System können Polizisten Standorte und Verbindungen zwischen Zielpersonen visualisieren.
Mit Überwachungsprogrammen wie Remote Control System können Polizisten Standorte und Verbindungen zwischen Zielpersonen visualisieren.
bild: Hacking Team/The Intercept

Speichern Swisscom und Co. unsere SMS für die Polizei?

Was ist passiert? Deutsche Mobilfunkfirmen speichern illegal SMS-Nachrichten aller Kunden. Bislang hiess es in der Diskussion um die umstrittene Vorratsdatenspeicherung immer, man würde keine Inhalte speichern. Und in der Schweiz?
17.10.2015, 10:1819.10.2015, 19:45
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Der Überwachungsstaat ist auf dem Vormarsch – und dies nicht nur in der Schweiz. Der deutsche Bundestag hat am Freitag die umstrittene Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Künftig müssen auch die deutschen Telekomfirmen von jedem Kunden die folgenden Daten auf Vorrat speichern:

  • Mit wem er wann und von wo aus kommuniziert hat
  • Wer sich wann und für welche Dauer ins Internet eingeloggt hat
  • Wer wann wem ein E-Mail oder SMS geschickt hat
  • Wo sich der Handynutzer gerade befindet

Bei uns werden solche Verbindungs- oder Metadaten aller Bürger schon seit 2002 für ein halbes Jahr gespeichert. Die vollständige Liste der gesammelten Daten findet sich am Ende des Artkels. Die Vorratsdatenspeicherung ist umstritten, da so jeder Bürger unter Generalverdacht steht. Das heisst im Klartext: Swisscom und Co. müssen die Daten im Auftrag des Bundes unabhängig davon speichern, ob jemand verdächtigt wird oder nicht – für den Fall, dass später gegen jemanden ermittelt wird. Wer zur falschen Zeit am falschen Ort ist, kann so aufgrund seiner Handy-Ortungsdaten in Schwierigkeiten geraten. 

Das international genutzte Programm Remote Control System zeigt den Ermittlern Verbindungen zwischen Verdächtigen auf. Hierfür werden von den Providern gespeicherte Verbindungs- und Standortsdaten (Vo ...
Das international genutzte Programm Remote Control System zeigt den Ermittlern Verbindungen zwischen Verdächtigen auf. Hierfür werden von den Providern gespeicherte Verbindungs- und Standortsdaten (Vorratsdaten) genutzt.

Befürworter der langfristigen Speicherung von Handy- und Internet-Nutzerdaten weisen darauf hin, dass keine Inhalte von Nachrichten und Gesprächen gespeichert werden. Das stimmt zumindest in Deutschland nur teilweise, wie die «Süddeutsche Zeitung» zuerst berichtete: «Tatsächlich werden beim SMS-Verkehr nicht nur die Verbindungsdaten gespeichert», schreibt die Zeitung. Sie zitiert aus internen Dokumenten und Gesprächsprotokollen zwischen der deutschen Telekom-Aufsichtsbehörde und dem Datenschutzbeauftragten. Die hier als PDF einsehbaren Unterlagen, in denen die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica namentlich auftauchen, legen tatsächlich nahe, dass die Provider nicht nur die Verbindungsdaten zu den SMS ihrer Kunden sieben Tage lang speichern, sondern auch die Inhalte der Nachrichten. Das ist in Deutschland illegal und wäre es auch bei uns.

Diese Dokumente sollen beweisen, dass deutsche Provider seit Jahren illegal SMS-Nachrichten gespeichert haben.
Diese Dokumente sollen beweisen, dass deutsche Provider seit Jahren illegal SMS-Nachrichten gespeichert haben.
screenshot: vorratsdatenspeicherung.de

Der deutsche Datenschutzbeauftragte verlangt von den Mobilfunkprovidern offenbar seit Jahren, dass sie auf das Speichern von SMS-Inhalten verzichten. Das sei «aus technischen Gründen branchenweit nicht möglich», sagten die deutschen Provider auf Anfrage der «Süddeutschen Zeitung». Stutzig macht das Wort «branchenweit». Heisst dies, dass auch Swisscom, Salt und Sunrise aus technischen Gründen die Inhalte unserer SMS speichern? 

«Swisscom speichert für die Zwecke der Vorratsdatenspeicherung keine SMS-Inhalte», sagt ein Mediensprecher. Und weiter: «Diese Trennung [zwischen Inhalt und Metadaten] ist seit langem im Swisscom-Netz implementiert und funktioniert problemlos.» Auch Salt sagt auf Anfrage, dass man keine SMS-Inhalte speichere. Sunrise hat sich bislang nicht geäussert. Was in Deuschland angeblich nicht geht, ist für Swisscom und Salt also kein Problem. Swisscom gilt in der Branche als Innovationstreiber und insofern ist es vorstellbar, dass die deutschen Provider den Schweizern hinterherhinken.

Nils Güggi, Leiter Controlling des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) betont gegenüber watson, dass bei der Herausgabe der auf Vorrat gesammelten Daten durch die Telekomanbieter an die Strafverfolgungsbehörden einzig die Randdaten selber ausgehändigt würden. Sprich, wer wann, wie und wo mit wem kommuniziert hat. Die Inhalte selbst seien nie Teil dieses Pakets. Das gelte auch für SMS.

Schweiz baut Überwachung aus

Der Europäische Gerichtshof hat die Vorratsdatenspeicherung im April 2014 gekippt. Die Richter stellen sich nicht völlig gegen die Überwachung, sie setzen indes die Hürden höher. In der Schweiz läuft der Trend in die umgekehrte Richtung. 

Das Parlament hat sowohl das neue Geheimdienstgesetz (NDG) als auch die Revision des Überwachungsgesetzes (BÜPF) angenommen. Dieses fordert nebst der Verlängerung der Vorratsdatenspeicherung weitere Überwachungsmöglichkeiten für die Strafermittler, die wir hier zusammengefasst haben.

Im Jahr 2013 wurden von den Strafverfolgungsbehörden insgesamt 16'000 Auskunftsbegehren an die Provider gestellt. Statistiken über die staatlichen Überwachungmassnahmen in den Jahren 2014/2015 sind hi ...
Im Jahr 2013 wurden von den Strafverfolgungsbehörden insgesamt 16'000 Auskunftsbegehren an die Provider gestellt. Statistiken über die staatlichen Überwachungmassnahmen in den Jahren 2014/2015 sind hier zu finden.
bild: watson

Diese Daten werden von Handy- und Internet-Nutzern im Auftrag des Staates auf Vorrat gespeichert:

  • Name, Adresse
  • Geburtsdatum
  • Ausweis/Ausweisnummer
  • Beruf
  • Telefonnummer(n)
  • Mail-Adresse(n)
  • Bei Firmen: Firma, Firmennummer (Zefix)
  • Kontaktperson
  • Kunde seit bzw. von/bis
  • Telefonnummer
  • Telefonnummer der Gegenseite
  • Telefon-Anbieter
  • Telefon-Abo
  • Dauer des Abos
  • Art des Anschlusses
  • Angaben zum Anschlussinhaber, einschliesslich Adresse(n)/Mail-Adresse(n)
  • Details zu Zahlungen für den Anschluss (Art der Zahlung, Inhaber, Bank, Kontonummern)
  • Details zu Kosten/Zahlung des Gesprächs
  • In den Richtlinien wird darauf verwiesen, dass gewisse zusätzliche Informationen, die nicht Bestandteil der Vorratsdatenspeicherung sind, über die strafprozessuale Editionspflicht erhältlich gemacht werden können, insb. weitere Zahlungsinformationen und gewählte Extensions während des Telefongesprächs (DTMF)
  • Zeiten, insb. Beginn und Ende Anruf
  • Art der Verbindung/Kommunikation
  • Allfällig Umleitungen/Weiterleitungen bei der Kommunikation
  • Adresse des Anschlusses
  • Verwendetes Gerät
  • IMSI (auf SIM gespeicherte, eindeutige Nummer)
  • IMEI (eindeutige Nummer des Telefongerätes)
  • PUK- und PUK2-Code (Codes zum Entsperren der SIM)
  • Zeiten, insb. Beginn und Ende der Verbindung zu den im Gespräch genutzten Antennen
  • Benutzte Antennen einschliesslich Adresse, Nummer und Koordinaten der Antenne und Hauptstrahlrichtung
  • Angaben zu Art, Status, Übertragung der SMS bzw. MMS
  • Mail-Adresse bei Übertragung via Mail-Gateway
  • Mail-Adressen, inkl. Aliases
  • Mail-Konto-Inhaber, einschliesslich Adresse und Mail
  • Dauer des Mail-Kontos
  • Details zu Zahlungen für das Mail-Konto (Art der Zahlung, Inhaber, Bank, Kontonummern)
  • Mail-Adresse Absender
  • Mail-Adresse Empfänger
  • Zeitangaben zur Übertragung des Mails
  • Übertragungsprotokoll, Übertragungsart des Mails (POP, IMAP, Webmail)
  • Übertragungsstatus des Mails
  • IP-Adressen der kommunizierenden Stellen (z.B. Absender und Mailserver)
  • Message ID
  • Verbindungsaufnahmen zum Mail-Server
  • Internet-Provider
  • Internet-Abo
  • IP-Adresse
  • MAC-Adresse (eindeutige Nummer des Gerätes, Lokalisation, Art und weitere Eigenschaften des Modems bzw. Routers und der Einwahl
  • Angaben zum Kunden, einschliesslich Adresse(n)/Mail-Adresse(n)
  • Details zu Zahlungen für das Internet-Abo (Art der Zahlung, Inhaber, Bank, Kontonummern)
  • Zusätzlich bei Internet-Verbindungen über Mobilfunk: Benutzte Antennen einschliesslich Adresse, Nummer und Koordinaten der Antenne, Hauptstrahlrichtung, benutzter Port
  • Provider der Multimedia-Kommunikation bei Voice over IP
  • Telefonnummer, SIP-URI (sofern vorhanden)
  • IMSI (sofern vorhanden)
  • Multimedia-Service-Typ
  • Beginn, Ende und Dauer der Kommunikation
  • Rolle in der Kommunikation
  • Adresse
  • Details zu Zahlungen (Art der Zahlung, Inhaber, Bank, Kontonummern)
  • IP-Adresse, ausgehender Port, Port auf der Gegenseite (auch bei Kommunikation über Mobilfunknetz)
  • Zusätzlich werden auch Angaben zu Absender und Empfänger von Postsendungen (soweit vorhanden) gespeichert

Quelle: digitale gesellschaft

Die umfassende Liste der gespeicherten Metadaten wird von Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung mit dem Argument gekontert, dass ja ohnehin keine Inhalte gespeichert werden. 

Gewiss, laut Gesetz werden nur Verbindungs- und Standortdaten gespeichert, also wer wann und wo mit wem telefoniert oder gesimst hat. «Dass die zahllosen Linien, die sich aus den Verbindungsdaten ziehen lassen, in Wahrheit eine Art Malen nach Zahlen zur Herstellung eines ziemlich präzisen Persönlichkeitsbildes sind», wie es die «Süddeutsche Zeitung» formuliert, das weiss man spätestens, seit watson das detaillierte Bewegungsprofil von Nationalrat Balthasar Glättli anhand seiner gespeicherten Metadaten veröffentlicht hat.

Soll die Überwachung der Handy- und Internet-Nutzung ausgebaut werden?
An dieser Umfrage haben insgesamt 375 Personen teilgenommen
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Mit Material von Spiegel Online.

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45 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Angelo Hediger
17.10.2015 10:51registriert Januar 2015
"Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave." Aristoteles
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Cupsieger Maxi
17.10.2015 11:43registriert Dezember 2014
Wie sage es Benjamin Franklin so schön. Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu erlangen, wird am ende beides verlieren.
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syknows
17.10.2015 11:00registriert August 2014
Wenn eine Firma Daten von mir hat habe ich ja ein Recht darauf, diese einzusehen und ggf. löschen zu lassen. Wie sieht das beim Staat aus?
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