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So könnte Trump für seine mutmasslichen Kriegsverbrechen strafrechtlich verfolgt werden
Indem Donald Trump droht, das iranische Stromnetz zu zerstören und die 90 Millionen Einwohner des Landes «in die Steinzeit» zurückzuversetzen, missachtet er Konventionen ohne Rücksicht auf Verluste: Er schliesst Handlungen, die als mögliche Kriegsverbrechen gelten könnten, nicht aus.
Laut Experten ist es jedoch unwahrscheinlich, dass der US-amerikanische Präsident, dessen Regierung aktiv internationale Institutionen untergräbt, die für die Durchsetzung von Standards zuständig sind, zumindest kurzfristig mit Konsequenzen rechnen muss.
Übersetzung
Dieser Text wurde von unseren Kolleginnen und Kollegen aus der Romandie geschrieben, wir haben ihn für euch übersetzt.
Russische Militärbeamte für ähnliche Aktionen angeklagt
Die Genfer Konventionen, die das Kriegsrecht regeln, verbieten die Zerstörung von «für die Zivilbevölkerung lebensnotwendigen Objekten». Im Jahr 2024 erhob der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Anklage gegen vier russische Militärangehörige wegen systematischer Angriffe auf das ukrainische Stromnetz.
Donald Trump scheint völlig unbesorgt. Sollten die Iraner keine Einigung mit ihm über nicht näher spezifizierte Bedingungen erzielen, würden die amerikanischen Streitkräfte «ausnahmslos jedes einzelne ihrer Kraftwerke angreifen», erklärte er am 21. März auf seiner Social-Media-Plattform Truth Social. Vor wenigen Tagen erläuterte er in einer «wichtigen Rede»:
Provokante Ansagen trotz Präzedenzfall
Am Donnerstag veröffentlichte der US-Präsident Bilder der Zerstörung einer symbolträchtigen Brücke nahe Teheran. «Es werden noch viele weitere folgen!», verkündete er. Der Iran meldete seinerseits erhebliche Schäden am Pasteur-Institut, einem jahrhundertealten medizinischen Forschungszentrum.
Trump drohte auch mit Angriffen auf Ölquellen, obwohl die irakischen Streitkräfte, die 1991 während des ersten Golfkriegs bei ihrem Rückzug aus Kuwait Ölanlagen in Brand gesetzt hatten, international verurteilt wurden.
Sein Verteidigungsminister Pete Hegseth begrüsste in einer Rede von Anfang März «den Tod und die Zerstörung, die den ganzen Tag vom Himmel über dem Iran hereinbrechen» und versprach, «dumme Einsatzregeln» abzulehnen.
Üble Folgen für die Zivilbevölkerung
Die Zerstörung der Kraftwerke hätte «verheerende Auswirkungen auf die iranische Bevölkerung», da die Stromversorgung von Krankenhäusern unterbrochen und die Versorgung mit Wasser und anderen lebenswichtigen Gütern gestört würde, so Sarah Yager, Direktorin von Human Rights Watch in Washington. Sie ergänzt:
Das Völkerrecht erlaubt zwar (noch im selben Artikel) Angriffe auf Kraftwerke und andere scheinbar zivile Ziele – aber nur, wenn diese nachweislich primär militärischen Zwecken dienen. Laut Tom Dannenbaum, einem Professor an der Stanford Law School, deuten die Äusserungen von Donald Trump jedoch auf das Gegenteil hin:
Angriff auf Kraftwerke wäre «unverhältnismässig»
Laut Robert Goldman, einem Spezialisten für Kriegsverbrechen am American University Washington College of Law, kann der amerikanische Präsident nicht den Fünfer und das Weggli haben:
Goldman betont gleichzeitig, dass die vom Iran angekündigten Vergeltungsmassnahmen ebenfalls Kriegsverbrechen darstellen könnten, wenn sie beispielsweise Entsalzungsanlagen in mit den USA verbündeten arabischen Ländern zum Ziel hätten, die unter schwerer Wasserknappheit leiden.
Strafrechtliche Verfolgung (noch) unwahrscheinlich
Die unmittelbaren Risiken für verantwortliche US-Beamte im Falle von Kriegsverbrechen scheinen begrenzt. Die Trump-Regierung versuchte, den Internationalen Strafgerichtshof nach dem Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten für machtlos zu erklären. Kaum jemand erwartet, dass der Gerichtshof gegen Amerikaner vorgehen wird, insbesondere da es keines der am andauernden Krieg beteiligten Länder zu seinen Mitgliedern zählt.
Tom Dannenbaum weist jedoch darauf hin, dass Kriegsverbrechen unter das sogenannte Weltrechtsprinzip fallen und keiner Verjährungsfrist unterliegen. Das bedeutet, dass theoretisch jedes Land Anklage erheben könnte. Er ist der Ansicht:
Robert Goldman hingegen glaubt, dass das Hauptrisiko für die Vereinigten Staaten in ihrem Ansehen liegt. Er argumentiert, dass eine Untergrabung der Genfer Konventionen gefährliche Konsequenzen für ein Land haben könnte, das sich häufig in Kriegen befindet. Er schlussfolgert:
(btr/afp, ergänzungen jul)
