Reisefreiheit erscheint uns selbstverständlich. Seit «Schengen» reisen wir in Europa herum, als gäbe es keine Grenzen mehr – die 26 Länder des Schengenraums verzichten untereinander auf Grenzkontrollen für Personen.
Damit könnte allerdings bald Schluss sein: Sollte das Schweizer Stimmvolk am 19. Mai das verschärfte Waffenrecht bachab schicken, droht der Schweiz der Ausschluss aus dem Schengenraum. Das Abkommen enthält nämlich einen Automatismus für den Fall, dass die Schweiz einen neuen Rechtsakt der EU im Schengen-Bereich – konkret geht es um eine neue Waffenrichtlinie der EU – nicht übernimmt. Es tritt dann nach sechs Monaten automatisch ausser Kraft.
Ganz sicher ist das freilich nicht: Möglicherweise könnte eine Ausnahmeklausel den automatischen Ausschluss verhindern. Befürworter und Gegner der Vorlage sind sich jedoch nicht einig, ob die EU diese Klausel im Falle eines Neins anwenden wird.
Ohnehin kann die Reisefreiheit im Schengen-Raum bei einer ernsten Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit eingeschränkt werden. Nachdem 2015 zahlreiche Flüchtlinge in den Schengenraum kamen, führten Deutschland, Österreich, Dänemark, Schweden und Norwegen wieder Grenzkontrollen ein; Frankreich tat dies nach den Terroranschlägen im November 2015.
Mitte Oktober haben Deutschland und weitere EU-Mitgliedstaaten beschlossen, diese Kontrollen erneut zu verlängern. Das EU-Parlament hingegen will deren Höchstdauer auf ein Jahr verringern.
Wie war es denn eigentlich früher um die Reisefreiheit in Europa bestellt?
So beschrieb Stefan Zweig in seiner Autobiographie «Die Welt von Gestern. Erinnerungen eines Europäers» die Reisefreiheit im 19. Jahrhundert. Die jungen Leute staunten, wenn er ihnen erzähle, dass er nach Indien und Amerika gereist sei, «ohne einen Pass zu besitzen oder überhaupt je gesehen zu haben».
Zweigs Darstellung ist etwas idealisiert. Völlig frei war der Verkehr von Waren und Personen in Europa nie gewesen. Doch im Gefolge der Industrialisierung und deregulierter internationaler Arbeitsmärkte nahm die Freizügigkeit in Westeuropa ab 1860 zu, wenn auch bestimmte ethnische oder religiöse Gruppen wie Afrikaner oder Juden nach wie vor diskriminiert wurden.
Im Norddeutschen Bund setzte sich das Recht auf Freizügigkeit in den 1860er Jahren durch, in Frankreich wurden in dieser Zeit die Inlandspässe abgeschafft. Zwischen ca. 1865 und dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs im Jahr 1914 gab es in Europa nahezu keine Visumspflicht für grenzüberschreitende Reisen mehr. Westlich von Russland musste man nur noch mit systematischen Grenzkontrollen rechnen, wenn es Unruhen gab oder Krieg herrschte.
Die beiden Weltkriege beendeten die visumlose Reisefreiheit in Europa, von der Zweig so schwärmte. Doch die Erfahrung dieser doppelten Katastrophe stärkte wiederum die Kräfte, die auf Versöhnung und Überwindung nationaler Egoismen hinarbeiteten. Schon 1957, nur zwölf Jahre nach Kriegsende, unterzeichneten Deutschland, Frankreich, Italien und die Beneluxstaaten die Römer Verträge und schufen damit die Grundlage für die heutige Europäische Union.
Der freie Verkehr von Arbeitnehmern wurde in Artikel 48, Absatz 1 formuliert: «Spätestens bis zum Ende der Übergangszeit wird innerhalb der Gemeinschaft die Freizügigkeit der Arbeitnehmer hergestellt.» Die Personenfreizügigkeit bildete so neben dem freien Verkehr von Kapital, Waren und Dienstleistungen eine der vier Grundfreiheiten in der EU.
1985 einigten sich fünf Länder – Deutschland, Frankreich und die Beneluxstaaten – im luxemburgischen Winzerdorf Schengen darauf, die Personenkontrollen an ihren Binnengrenzen schrittweise abzuschaffen. Fünf Jahre später unterzeichneten diese Länder das Schengener Durchführungsübereinkommen, das 1995 in Kraft gesetzt wurde. 1997 wurde im Vertrag von Amsterdam schliesslich festgelegt, die Schengener Abkommen ins EU-Recht zu integrieren.
Dies gilt – nach einer Übergangsfrist – auch für alle später hinzugekommenen Mitgliedsstaaten der EU, nicht aber für das Vereinigte Königreich und Irland, die nur eingeschränkt am Schengenraum teilnehmen und die Grenzkontrollen nicht abgeschafft haben. Dafür beteiligen sich die vier Nicht-EU-Staaten Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz am Schengen-Abkommen.
Während in Westeuropa die Grenzen nach dem Zweiten Weltkrieg an Bedeutung verloren, entwickelte sich Osteuropa zu einem Völkergefängnis. In Deutschland zeigte die Grenze zwischen West und Ost ihr hässlichstes Gesicht: Die Selbstschussanlagen an der innerdeutschen Grenze dokumentierten den moralischen Bankrott der DDR, die ihre eigene Bevölkerung einsperrte.
Bezeichnenderweise war es denn auch jener Moment, als das morsche Regime in Ost-Berlin seinem Volk Reisefreiheit zugestand, der zum Fall der Mauer führte. Nachdem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski am Abend des 9. November 1989 an einer Pressekonferenz ein neues Reisegesetz angekündigt hatte, strömten noch in der Nacht zehntausende DDR-Bürger zu den Grenzübergängen. Die Mauer fiel – und ein Jahr später war auch die DDR Geschichte.
Die Schweiz trat dem Schengenraum nach einer Volksabstimmung im Juni 2005 bei; das Abkommen trat 2008 in Kraft. Besonders vorteilhaft ist dies für viele Ausländer aus einem Nicht-EU-Land, die ihren ständigen Wohnsitz in der Schweiz haben. Sie benötigen nun nicht mehr jedesmal ein Visum, wenn sie in ein Nachbarland der Schweiz reisen möchten.
Bis zur Umsetzung des Abkommens konnte es an der Grenze durchaus zu langen Staus kommen, wie diese Bilder zeigen:
An der Grenze des Schengenraums gibt es nach wie vor solche Staus:
Towards #Macedonia - Traffic jam at the #Slovenia - #Croatia border. Passports control car by car. Apparently looking for terrorists. pic.twitter.com/GMPIOT249V
— Andrea Colandrea (@AndreaColandrea) 27. Mai 2017
Reisen ohne Grenzkontrollen ist weltweit eine Ausnahme. Nach wie vor benötigen wir für die Mehrzahl der Staaten gültige Reisedokumente. Pässe sind wie Schlüssel, die Zugang zu einem bestimmten Raum gewähren. Und sie öffnen – um im Bild zu bleiben – nicht dieselbe Anzahl Türen.
Der Global Passport Power Rank, eine alljährlich veröffentlichte Rangliste der Unternehmensberatung Arton Capital’s, listet die Pässe anhand der Zahl der Staaten auf, zu denen sie visafrei Zugang erlauben. Es sind vornehmlich europäische Länder, deren Reisedokumente am meisten Reisefreiheit gewähren (12 unter den ersten 16), doch die Rangliste führen zwei asiatische Staaten an.
Hier sind die Spitzenreiter:
Diese sechs Staaten sind die Schlusslichter im Global Passport Power Rank 2018:
(dhr)