Ein Bundesgericht in den USA hat die geplante Veröffentlichung von Plänen für die Herstellung von Schusswaffen mittels 3D-Druckern in letzter Minute gestoppt. Das Gericht in Seattle erliess am Dienstagabend (Ortszeit) eine entsprechende einstweilige Verfügung.
Auch das Büro des Generalstaatsanwalts im Bundesstaat Washington, Bob Ferguson, teilte auf Twitter mit, dem Antrag sei stattgegeben worden.
Granted: Judge issues temporary restraining order blocking federal government from allowing distribution of downloadable 3D printed ghost guns
— WA Attorney General (@AGOWA) 31. Juli 2018
Das Bundesgericht in Seattle reagierte damit am Dienstag auf eine Klage von acht Bundesstaaten und der Hauptstadt Washington, die einen ursprünglich ab Mittwoch geplanten Zugang zu entsprechenden Konstruktionsplänen verhindern wollten. Für den 10. August wurde eine Anhörung angesetzt.
Kritiker hatten befürchtet, dass durch die Veröffentlichung der Pläne im Internet Schusswaffen in falsche Hände geraten könnten und die öffentliche Sicherheit gefährdet wird. Mithilfe der Anleitung wäre es Privatpersonen möglich gewesen, sich unkontrolliert ihre eigenen, nicht zurückverfolgbaren Waffen herzustellen. In der Klage hiess es, die Vereinbarung sei hochgefährlich. Sie könne eine «beispiellose Auswirkung» auf die öffentliche Sicherheit haben.
Ferguson hatte die Verfügung beantragt und zugleich Klage gegen die Regierung von US-Präsident Donald Trump erhoben. Sieben Bundesstaaten und der Hauptstadtdistrikt Washington schlossen sich der Klage an. Der Anwalt der Organisation Defense Distributed hatte das Gericht in Seattle erfolglos aufgefordert, den Antrag auf einstweilige Verfügung «in seiner Gesamtheit» abzulehnen.
Trumps Regierung hatte im Juni einen aussergerichtlichen Vergleich mit Defense Distributed geschlossen, der die Veröffentlichung von Waffenplänen für 3D-Drucker im Internet gestattet. Defense Distributed kündigte später an, die Pläne von diesem Mittwoch an kostenlos zum Herunterladen anzubieten.
Letztlich stellte die Organisation dann schon am Dienstag Pläne für die weitgehend aus Plastik bestehende Pistole vom Typ «Liberator» («Befreier») ins Netz. Mehr als 5000 Nutzer luden die Daten für den 3D-Druck der einzelnen Teile und die Anleitung für den Zusammenbau der Waffe herunter. Nach der Verfügung zeigte die Download-Seite eine Fehlermeldung.
Trump selbst hatte sich am Dienstag skeptisch über die Veröffentlichung von Waffenplänen für 3D-Drucker geäussert. «Scheint nicht sehr sinnvoll zu sein», schrieb er auf Twitter. Er habe das Thema mit der Waffenlobby NRA besprochen und werde es prüfen.
I am looking into 3-D Plastic Guns being sold to the public. Already spoke to NRA, doesn’t seem to make much sense!
— Donald J. Trump (@realDonaldTrump) 31. Juli 2018
Washingtons Generalstaatsanwalt Ferguson argumentierte, durch die Pläne erhielten «Kriminelle und Terroristen Zugang zu herunterladbaren, nicht verfolgbaren und nicht aufspürbaren 3D-gedruckten Waffen». Die Generalstaatsanwälte von 20 US-Bundesstaaten und des Hauptstadtdistrikts Washington hatten am Montag wegen des Vergleichs zudem einen Brandbrief an Justizminister Jeff Sessions und Aussenminister Mike Pompeo geschickt.
Der Gründer von Defense Distributed, Cody Wilson, hatte bereits 2013 Pläne für die Herstellung der Schusswaffe «Liberator» auf 3D-Druckern veröffentlicht. Das US-Aussenministerium untersagte ihm dies wenige Tage später mit Verweis auf amerikanische Exportkontrollgesetze. Wilson klagte erfolglos dagegen. Im Juni schlossen das Aussen- und das Justizministerium dann aber überraschend einen Vergleich mit ihm. (sda/dpa/reu/afp)