Die Einbrüche dauerten immer nur wenige Minuten. In drei Nächten Ende Juli 2017 wurden drei Kioske im Fricktal aufgebrochen und ausgeraubt. In den Bahnhofkiosken in Kaiseraugst, Laufenburg und Stein erbeuteten die Diebe Zigaretten im Wert von insgesamt fast 30'000 Franken und richteten einen Sachschaden von rund 7000 Franken an. Als die Polizei jeweils eintraf, waren die Täter schon wieder verschwunden.
Einer der drei Täter musste sich allerdings am Freitag vor dem Bezirksgericht Rheinfelden verantworten. Der 30-jährige Rumäne war im vergangenen Herbst von einer Patrouille der Basler Kantonspolizei angehalten worden. Eine DNA-Probe hatte anschliessend ergeben, dass er an den drei Einbrüchen im Fricktal beteiligt war. Vor Gericht gab er dies auch unumwunden zu: «Ich habe einen Fehler gemacht», liess er über die Dolmetscherin ausrichten. «Das tut mir leid.»
Das Vorgehen bei den Einbrüchen war immer gleich: Die drei Täter, allesamt Rumänen, fuhren jeweils nach Mitternacht in einem blauen Opel mit deutschen Kennzeichen zum Tatort. Der Jüngste stand Schmiere.
Die beiden anderen suchten sich vor Ort zuerst geeignetes Einbruchswerkzeug. In Stein etwa brachen sie einen Teil eines Veloständers ab, um damit den Rollladen des Kiosks aufzustemmen. Einmal drin, hatte der Angeklagte den Auftrag, die Zigaretten zu holen, sein Komplize packte diese draussen in schwarze Plastiksäcke. Dann flüchteten sie im Auto.
Die Beute verkaufte einer der Komplizen anschliessend auf dem Schwarzmarkt. Die Einnahmen aus dem Verkauf – insgesamt rund 13'000 Euro – teilten die drei Täter untereinander auf.
Die Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, die Hälfte davon bedingt bei einer Probezeit von vier Jahren, dazu einen Landesverweis von sieben Jahren. Der Staatsanwalt machte in seinem Plädoyer unter anderem auf die lange kriminelle Vorgeschichte des Angeklagten aufmerksam: «Er wurde in der Schweiz sowie in Frankreich und Spanien bereits für ähnliche Delikte verurteilt.» In Spanien sass er für einen Einbruch in ein Haus schon einmal fünf Jahre lang im Gefängnis.
Seinen Lebensunterhalt bestreitet er laut eigenen Angaben mit dem Kauf und Verkauf von Elektronikartikeln und Autos. Auf Nachfrage konnte er allerdings nicht beantworten, woher er die Ware genau hat und ob es sich dabei um Diebesgut handelt.
Das Gericht folgte schliesslich dem Antrag der Staatsanwaltschaft. «Man würde meinen, dass sich ein junger Mensch durch eine lange Haftstrafe belehren lässt», sagte die Gerichtspräsidentin. «Das ist aber offensichtlich nicht passiert.»
Die Forderungen des Kioskbetreibers bezüglich des verursachten Sachschadens verwies das Gericht auf den Zivilweg. Leer ausgehen dürfte hingegen die Gemeinde Stein. Sie hatte einen Sachschaden in der Höhe von rund 800 Franken für den beschädigten Veloständer geltend gemacht. Die Verteidigung hielt den Antrag allerdings für ungültig, da er vom Gemeindeschreiber gestellt worden war, dieser aber dazu nicht bemächtigt sei. Das Gericht stimmte diesem Einwand zu. Das Verfahren werde eingestellt. (aargauerzeitung.ch)