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Vierfachmord von Rupperswil: Wie die Polizei Thomas N. auf die Schliche kam

Die lange Datenspur: Wie die Polizei dem Mörder von Rupperswil auf die Schliche kam

Zwei Jahre ist es her, seit die Falle zuschnappte: Thomas N., der Vierfachmörder von Rupperswil, wurde am 12. Mai 2016 verhaftet. Offen ist noch immer, wie die Ermittler ihm auf die Schliche kamen. Doch nun verdichten sich die Indizien, dass Antennensuchläufe die entscheidende Rolle spielten.
11.05.2018, 06:1311.05.2018, 17:07
Sven Altermatt / az Aargauer Zeitung
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Wer war es? Es ist die Frage, ohne die kein Krimi auskommt, die im wahren Leben aber stets mit quälender Ungewissheit verbunden ist. Erst recht bei einer Tat, die wegen ihrer Brutalität das ganze Land bewegte und noch immer bewegt.

Wer war es? Im Fall des Vierfachmords von Rupperswil, eines der grausamsten Verbrechen der hiesigen Kriminalgeschichte, wurde Thomas N. als Täter identifiziert; ein zum Tatzeitpunkt 32 Jahre alter, nicht vorbestrafter Schweizer aus dem Dorf. Er gestand seine Tat, weitere hatte er bereits geplant.

Das Bezirksgericht Lenzburg verurteilte ihn im März erstinstanzlich zu lebenslanger Haft. Zudem erhält Thomas N. eine ambulante Psychotherapie und wird ordentlich verwahrt. Der Täter habe «zielstrebig, kaltblütig und grausam» gehandelt, befand Gerichtspräsident Daniel Aeschbach. Thomas N., der unscheinbare Fussballjunioren-Trainer, war zuvor nie aktenkundig geworden. Erst der Prozess gegen ihn legte den ganzen Abgrund des Grauens offen.

Two workers are silhouetted as they fix a mobile phone pole against the sun in Duisburg, western Germany, Tuesday Oct.26,2010. The advanced use of mobile data with 3 G and the for the future planned 4 ...
Handyantennen schaffen ein nahezu lückenloses Netz. Das erleichtert auch Ermittlern die Arbeit.Bild: AP

«Die Mutter aller digitalen Ermittlungen»

Wer war es? Die Frage ist geklärt. Bloss: Der Weg zur Antwort ist es nicht. Offen ist noch immer, wie die Ermittler dem Täter auf die Schliche kamen und ihn am 12. Mai 2016, 146 Tage nach der Tat, verhaften konnten. Dazu gab es auch im Prozess keine neuen Erkenntnisse. Die Staatsanwaltschaft äusserte sich nicht näher dazu, auf die Befragung von Zeugen wurde verzichtet. Losgelöst von der Hauptverhandlung gibt es unterdessen jedoch eine ganze Kaskade neuer Erkenntnisse zu den Ermittlungen der Aargauer Strafbehörden. Die «Nordwestschweiz» hat diese ausgewertet und mit Fachleuten gesprochen.

Längst interessieren sich auch Rechtsgelehrte für den Fall Rupperswil. Ihre Forschung hilft, hinter die Kulissen zu blicken. Gleiches tun offizielle Erhebungen des Bundes. Und aufschlussreich ist schliesslich ein bisher kaum beachtetes Gerichtsurteil. Zusammen bilden sie Puzzleteile, die sich nach und nach zusammenfügen. Die Indizien verdichten sich, dass eine Ermittlungsmethode zum Mörder führte, die in einem bisher nie da gewesenen Ausmass eingesetzt worden ist: Antennensuchläufe. Mittels solcher finden Strafverfolger heraus, welche Handys in einem bestimmten Zeitraum an einer bestimmten Antenne eingewählt waren. Oder anders gesagt, welche Menschen sich gerade an dem entsprechenden Ort befanden.

Wer hat mit wem telefoniert, gemailt oder gesimst? Auch das verraten die sogenannten Vorratsdaten. Im Fall Rupperswil wurden Netzbetreiber wie Swisscom und Salt nach Anordnung des Zwangsmassnahmengerichts dazu verpflichtet, diese Daten zu liefern.

Rupperswil (AG) am Samstag, 10. Maerz 2018. Das Bezirksgericht Lenzburg verhandelt in der kommenden Woche den Vierfachmord von Rupperswil. Der Angeklagte ist ein 34-jaehriger Schweizer aus Rupperswil. ...
Der Ort des Verbrechens: Rupperswil im AargauBild: KEYSTONE

Bisher war publik: Von der digitalen Rasterfahndung waren rund 30000 Handynutzer betroffen, wie die «Nordwestschweiz» im Frühjahr 2017 enthüllte. 48 einzelne Aufträge für Antennensuchläufe erteilte die Aargauer Sonderkommission dem Dienst ÜPF des Bundes; jener Stelle also, die im Justizdepartement die Überwachungen der Kantone mit den Netzbetreibern koordiniert. Wie die Suchläufe genau abliefen, verdeutlichen nun bisher unbekannte Informationen.

16. März 2018: Staatsanwältin Barbara Loppacher tritt nach dem Prozess vor die Medien.

«Ich denke das ist ein gutes Urteil.» Video: © Tele M1

Geht es um den Fall Rupperswil, ist in Behördenkreisen schon mal die Rede von der «Mutter aller digitalen Ermittlungen». Kein Wunder: 170 Funkzellen von drei Standorten aus wurden ausgewertet, so viele wie bisher in keinem anderen Verfahren in der Schweiz. Eine Funkzelle ist das Gebiet, in dem eine Mobilfunkantenne ein Signal empfängt. Wer sich mit seinem Handy innerhalb einer Funkzelle befindet, wird von dieser erfasst, egal, ob er sein Handy gerade benutzt oder nicht.

Ausserordentlich war im Fall Rupperswil auch die Abfragedauer der Suchläufe. Die Aargauer Ermittler definierten für den Tattag, den 21. Dezember 2015, eine Spanne von sieben Stunden; das Höchstmass liegt ansonsten bei zwei Stunden. Die Funkzellen wurden im Zeitraum von 6 bis 13 Uhr ausgewertet. Nach der Verhaftung von Thomas N. wurde bekannt: Der Täter ging zwischen 5.30 und 6 Uhr mit seinen beiden Hunden spazieren und kam am Haus der später ermordeten Familie vorbei. Zwischen 7.30 und 8 Uhr verschaffte er sich mit einer List Zutritt zum Haus, gegen 11 Uhr verliess er dieses unerkannt.

Die Strafverfolger nutzten ihren Werkzeugkasten

Die «Mutter aller digitalen Ermittlungen», sie lässt sich dank eines Entscheids des Bundesverwaltungsgerichts besser nachvollziehen. In dem Urteil geht es vordergründig um den Streit, der wegen der Kosten der Antennensuchläufe zwischen dem Bund und dem Kanton Aargau entfachte. Der Dienst ÜPF wurde dazu verknurrt, seine Rechnung von über 800 000 Franken zu reduzieren. Der unterdessen rechtskräftige Richterspruch, 35 Seiten lang, spielt an der Schnittstelle zwischen trockenem Zahlenschacher und kriminalistischem Lehrstück.

Parallel zu den Antennensuchläufen (siehe Infobox) liefen zahlreiche weitere Überwachungsmassnahmen. Auf das Konto der Aargauer Strafverfolger gingen im Jahr 2016, als die Ermittlungen statistisch erfasst wurden, über 190 Aufträge für Überwachungen im Zusammenhang mit Tötungsdelikten. Das Gros davon dürfte auf den Fall Rupperswil zurückgehen.

Die Behörden nutzten den Werkzeugkasten, der ihnen zur Verfügung stand. Mit richterlichem Segen wurden Computer durchstöbert, Mail-Accounts überprüft und Telefone rund um die Uhr überwacht. Betroffen davon waren auch Angehörige der Mordopfer, die anfänglich ebenfalls im Fokus der Strafverfolger standen. Im Laufe der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft die Vorratsdaten mehrerer Personen, gegen die ein konkreter Tatverdacht vorlag, angefordert und rückwirkend ausgewertet. Jeder Anruf, jede Internetverbindung werden in der Schweiz für sechs Monate gespeichert. Die Vorratsdaten geben preis, wer mit wem, wann, wie lange, von wo aus und mit welchem Gerät kommuniziert hat.

ZUM PROZESSBEGINN DES VIERFACHMORDES IN RUPPERSWIL STELLEN WIR IHNEN AM DONNERSTAG, 8. MAERZ 2018, FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG - Kerzen an der Lenzhardstrasse in Rupperswil in Rupperswil AG, ...
Kerzen vor dem Haus, in dem die Tat geschah. Bild: KEYSTONE

Geriet Thomas N. so ins Visier der Ermittler? Das hält Marc Forster für sehr wahrscheinlich. Der Strafrechtsprofessor an der Universität St. Gallen und wissenschaftliche Berater des Bundesgerichts gilt unter Juristen als einer der profundesten Kenner von Antennensuchläufen. Als Gerichtsschreiber war er 2011 am Leitentscheid des Bundesgerichts zu dieser Überwachungsmethode beteiligt.

In einem kürzlich veröffentlichten Fachaufsatz befasst er sich mit der rechtlichen Situation von Antennensuchläufen. Dabei setzt er sich auch mit dem Fall Rupperswil auseinander – und skizziert eine These zu den Ermittlungen. «Es besteht Grund zur Annahme, dass die Antennensuchläufe in diesem Fall weitere Opfer verhindert haben», sagt Forster.

Die Behörden hätten nach Einschätzung eines Profilers davon ausgehen können, dass der Täter in Rupperswil oder in der Umgebung wohnt. Tatsächlich konnte der Kreis der möglichen Verdächtigen wohl schon kurz nach der Tat eingegrenzt werden, wie Recherchen zeigen. Aufgrund der am Tatort gewonnenen Erkenntnisse folgerten die Ermittler alsbald: Der Gesuchte ist ein Mann, zwischen 15 und 35 Jahre alt, er stammt aus dem nahen oder näheren Umfeld der Opfer und ist mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit ein Einzeltäter.

3 Standorte und 170 Funkzellen im Visier der Ermittler
Rupperswil liegt zwischen der A1 und der Bahnlinie Bern–Zürich. Entsprechend hoch ist die Netzabdeckung, und umso leichter lässt sich die Position eines Handys bestimmen. Wählt sich ein Gerät in drei Antennen ein, kann die Distanz zum Sendemast gemessen und die Position auf wenige Meter genau eingegrenzt werden. Triangulation nennt sich dieses Verfahren.
Dass die Behörden 170 Funkzellen untersucht haben, lässt darauf schliessen, dass sie ihren Radius auf weite Teile der Region ausgedehnt haben. Laut offizieller Verordnung ist ein Antennensuchlauf die «rückwirkende Eruierung aller mobilen Kommunikationsvorgänge an einem bestimmten Standort», in der Regel am Tatort also. Recherchen zeigen aber: Die Staatsanwaltschaft nahm zwei weitere Standorte unter die Lupe, die jedoch unbekannt sind.
Klar ist dagegen nun: Eine Woche nach der Tat, am 28. Dezember 2015, verlangten die Ermittler die Datensätze von 146 Funkzellen beim für Überwachungen zuständigen Dienst ÜPF des Bundes. Angefordert wurden sowohl Telefonie-Verkehrsdaten als auch Internetverbindungen. Am 2. März 2016 beorderte die Staatsanwaltschaft die Datensätze von zehn weiteren Funkzellen. Eine dritte und letzte Bestellung folgte am 13. April: Nur knapp einen Monat vor der Verhaftung von Thomas N. liessen die Ermittler erneut zehn Funkzellen auswerten. (sva)

Thomas N. hatte am Tatort sein Handy dabei, er filmte und fotografierte damit seine Opfer. Ob sein Handy währenddessen im Netz eingewählt war oder ob er dieses etwa in den Flugmodus versetzte, dazu äussern sich die Behörden nicht. Denkbar wäre ebenso, dass er sein Gerät auch oder lediglich beim Auskundschaften des späteren Tatorts aktiviert hatte. Es reicht, wenn ein Handy während ein paar Sekunden online ist, um von einem Antennensuchlauf erfasst zu werden.

Wenn die Schnittmenge kleiner und kleiner wird

Die Ermittler bildeten aus den gewonnenen Erkenntnissen einen Raster und glichen diesen ab: Nachdem sie aus den Antennensuchläufen die zunächst anonymisierten Vorratsdaten – mit Zehntausenden relevanten Verkehrsdaten – erhalten hatten, so die These von Strafrechtler Forster, klärten sie mit grossem Aufwand, welche der zahlreichen Geräte, die rund um den Tatort im Tatzeitraum aktiv waren, zuvor und danach auch noch wochenlang an anderen Standorten in Rupperswil eingewählt waren. «Das waren dann nur noch vergleichsweise wenige Geräte», folgert Forster. Allerdings konnten etwa Anwohner oder regelmässige Spaziergänger erst ausgeschlossen werden, nachdem sie mit Sicherheit als Täter ausser Betracht fielen.

Dank ihrem Raster wussten die Ermittler, nach welchem «Signalement» sie suchen mussten. Die Ergebnisse weiterer Suchläufe halfen ihnen dabei, und dank Vorratsdaten konnten sie das Kommunikationsverhalten sowie die Bewegungsprofile konkreter Verdächtiger auswerten. Die Schnittmenge wurde kleiner und kleiner.

«Die Ermittlungsstrategie der Aargauer Behörden darf als ausgesprochen klug bezeichnet werden», sagt Marc Forster. Die hohe Netzabdeckung in Rupperswil spielte der Staatsanwaltschaft offenkundig in die Hände. Das Handy von Thomas N. wählte sich in seiner Wohnung bei anderen Antennen ein als am nur rund 500 Meter entfernten Tatort. Erst so konnte überhaupt eine Schnittmenge gebildet werden.

Und was sagt die Aargauer Staatsanwaltschaft dazu? Man nehme zu der These von Professor Forster keine Stellung, erklärt Sprecherin Fiona Strebel. Nach wie vor wollen die Behörden grundsätzlich keinerlei Angaben dazu machen, wie sie dem Täter auf die Schliche gekommen sind.

Die Frage nach dem Wie, sie bleibt von offizieller Seite unbeantwortet. Doch ungeachtet dessen lehrt der Fall Rupperswil, welche Möglichkeiten sich Ermittlern heute eröffnen. In einem Land, das von Sendemasten durchzogen ist, in dem Funkzellen ein engmaschiges Netz bilden. Und in dem mehr Mobilfunkanschlüsse registriert sind als Menschen leben.

Angehöriger Georg M. zum Urteil zum Fall Rupperswil

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23 Kommentare
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Gawayn
11.05.2018 06:48registriert März 2018
Eines der allerwichtigsten Hilfsmittel zum ermitteln ist...

Das der Täter sich nicht im Klaren ist, mit welchen Mitteln gefahndet werden kann.

Klar das Polizei und Staatsanwaltschaft darüber keine Auskunft geben.
Sie wollen möglichen Verbrechern keine "Nachhilfe" geben, wie die ihre Spuren verwischen könnten.

Man sollte da nicht länger nach graben.
Der Täter wurde erwischt, er wird keine Gefahr mehr sein.
Recht und Gesetz wurde Genüge getan.
Lasst es nun gut sein
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Dreiländereck
11.05.2018 08:40registriert April 2016
Immer schön jedes Detail berichten, damit der nächste Gestörte sich im Vorfeld seiner Tat gut bilden kann.
Wäre ja schade wenn er dieselben Fehler macht und man ihn deswegen erwischt.
Kommentar kann Teile von Ironie enthalten.
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DocShi
11.05.2018 09:28registriert Mai 2018
Ich finde es verkehrt dass man sämtliche Ermittlungsabläufe und Details öffentlich bekannt gibt.
Je mehr Wissen im Umlauf darüber ist umso mehr können zukünftige Täter sich dagegen wappnen.
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