Das Bundesgericht hat den Weg frei gemacht für das neue Fussballstadion in Aarau. Der Gegner des geplanten Neubaus ist in Lausanne ein weiteres Mal abgeblitzt. Das höchste Gericht wies ein Revisionsgesuch ab und trat auf das Ausstandsgesuch und auf das Berichtigungsgesuch nicht ein.
Mit den Gesuchen hatte der Stadiongegner ein Bundesgerichts-Urteil vom 18. Mai umstossen wollen. Das Bundesgericht hatte damals die Beschwerde des Mannes gegen die Baubewilligung abgewiesen und damit den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau bestätigt.
Das Ausstandsbegehren richtete sich gegen die drei Bundesrichter und den Gerichtsschreiber, die am Entscheid vom 18. Mai mitgewirkt hatten. Der Umstand, dass einzelne Bundesrichter in einem früheren Verfahren zu Ungunsten des Gesuchstellers und nach dessen Auffassung fehlerhaft entschieden haben, stelle keinen Ausstandsgrund dar, befanden die Richter in Lausanne.
Auch auf das Berichtigungsgesuch traten die Richter nicht ein. Es sei nicht ersichtlich, inwiefern das Dispositiv des Urteils vom 18. Mai unklar, unvollständig oder zweideutig sein oder mit der Begründung in Widerspruch stehen solle, heisst es in dem am Dienstag veröffentlichten Entscheid.
Das Bundesgericht wies das Revisionsgesuch ab, soweit überhaupt darauf eingetreten werden musste. Damit werde auch das Gesuch um aufschiebende Wirkung gegenstandslos, stellte das Gericht klar. Weil die Gesuche aussichtslos waren, wurde zu guter Letzt auch das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege verworfen.
Der Beschwerdeführer hatte bei seinem Gang durch die Instanzen die Doppelnutzung eines Personal-Parkhauses bei Grossanlässen im Stadion kritisiert. Das Bundesgericht war in seinem Urteil vom 18. Mai der Auffassung, dass es zu 7200 zusätzlichen Fahrten pro Jahr kommen werde. Umgerechnet seien dies 20 Mehrfahrten pro Tag.
Dies bewirke keine wahrnehmbare Lärmzunahme. Die Bundesrichter rechneten zudem vor, dass es auch beim Ausstoss von Stickstoffdioxid nicht zu grossen Auswirkungen im Bereich der Wohnstrasse des Beschwerdeführers kommen werde.
Der Stadtrat von Aarau hatte die Baubewilligung für das Stadion im Mai 2014 erteilt. Der Spatenstich für das Projekt war ursprünglich für Herbst 2014 geplant gewesen. Der Stadiongegner, ein Anwohner, verhinderte seither mit Beschwerden und Einsprachen, dass mit dem Bau begonnen werden kann.
Für die Schweiz liegt nun ein rechtskräftiges Urteil vor. Jetzt könnte der Stadiongegner lediglich noch versuchen, die Sache an den Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg zu ziehen.
Der EGMR kann zwar einen Entscheid des Bundesgerichts beanstanden, diesen aber nicht aufheben. Wird ein Rekurs gutgeheissen, dann müsste der Stadiongegner beim Bundesgericht erneut ein Revisionsgesuch einreichen.
Der Stadtrat Aarau habe vom Entscheid Kenntnis genommen, sagte Stadtrat Lukas Pfisterer am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Das Bundesgericht habe mit den Gesuchen kurzen Prozess gemacht. Es brauche jetzt von Seiten der Behörden keinen formellen Entscheid mehr.
Das 10'000 Plätze zählende Fussballstadion Torfeld-Süd kostet 36 Millionen Franken. Im Mantel des neuen Stadions sollen ein Einkaufszentrum sowie Büros, Wohnungen und Räume für Detailhandel und Gastronomie untergebracht werden.
Zusammen mit dem neuen Fussballstadion entsteht im Gebiet Torfeld Süd – in einem ehemaligen Industriegebiet östlich des Bahnhofs Aarau – für 170 Millionen Franken ein völlig neuer Stadtteil. (whr/sda)