Am Dienstagmittag verschickte die AKW-kritische Schweizerische Energie-Stiftung (SES) per Mail einen dringenden Aufruf. Sie hatte am Vortag angekündigt, ihren Appell «Sabotage der Energiewende stoppen» am Mittwoch mit 25’000 Unterschriften in Bern einzureichen. Dann stellte sie fest, dass «einige Personen mehrfach unterschrieben hatten».
SES-Geschäftsleiter Nils Epprecht fragte potenzielle Interessenten deshalb «höflich» an, ob sie eine Unterschrift beisteuern würden. Die Einreichung bei der Bundeskanzlei fand am Mittwoch statt, das 25’000er-Ziel wurde gemäss der Website dennoch knapp verfehlt. Weiter schlimm ist dieser Zähllapsus nicht, doch er passt in den aktuellen Kontext.
Allein am Abstimmungssonntag kam es zu mehreren Pannen. In Appenzell-Innerrhoden wurden die Stimmen aus einem Bezirk den nationalen Vorlagen falsch zugeordnet. Unter dem Strich war dies verkraftbar, zumal beide Vorlagen klar abgelehnt wurden. Und in Stettlen im Kanton Bern wurden bei der BVG-Reform die Ja- und Nein-Stimmen vertauscht.
Dies führte zum amüsanten Ergebnis, dass die Berner Vorortsgemeinde die Reform scheinbar angenommen hatte. Entsprechend schnell wurde der Fehler entdeckt. Weitaus gravierender war das Versagen bei der Erneuerungswahl des Parlaments in der Stadt St.Gallen. Dort schien die FDP mit vier Sitzgewinnen die grosse Siegerin zu sein.
Der aufmerksame Beobachter war von Anfang an skeptisch, denn die Ostschweizer Metropole ist wie fast alle grösseren Schweizer Städte in den letzten Jahren nach links gerückt. Tatsächlich kam für die Freisinnigen am Montag das böse Erwachen. Sie hatten nicht vier Sitze gewonnen, sondern einen verloren. Mitte-links bleibt in der Mehrheit.
Bei der manuellen Erfassung waren mehr als doppelt so viele unveränderte FDP-Wahlzettel ins System eingetragen worden, als tatsächlich eingegangen waren. Der Präsident des St.Galler Stimmbüros sprach von «menschlichem Versagen» und erklärte seinen Rücktritt. Er betonte aber auch, der Fehler wäre «früher oder später ohnehin aufgefallen».
Das mag zutreffen, doch die falsche Berechnung in St.Gallen reiht sich ein in eine veritable Serie von Pannen und Fehlleistungen beim Wählen und Abstimmen. Ein besonders krasser Fall ereignete sich bei den eidgenössischen Wahlen vor einem Jahr. Bei der Veröffentlichung der Ergebnisse am Sonntagabend sah es so aus, als hätte die Mitte-Partei die FDP überholt.
Das «historische» Resultat führte sogleich zu Spekulationen über die Verteilung der Sitze im Bundesrat. Wenige Tage später musste das Bundesamt für Statistik (BFS) eingestehen, dass die FDP doch ganz knapp vor der Mitte lag. Eine fehlerhafte Programmierung beim Datenimport aus den beiden Appenzell und Glarus habe zum Auszählflop geführt.
Am 9. Juni folgte ein Lapsus im Kanton Zug. Der Regierungsrat erklärte die Abstimmung über die Transparenz-Initiative der Jungen Alternative für ungültig. Das Problem waren erstmals eingesetzte Stimmzettel, mit deren Umgang Stimmberechtigte sowie mehrere Gemeinden überfordert waren. Am letzten Sonntag wurde die Abstimmung wiederholt.
Ganz aktuell ist auch eine Panne in der Stadt Bern. Dort musste der Gemeinderat am Montag die Sammelfrist für die Mindestlohn-Initiative um mehr als zwei Monate verlängern, bis zum 15. Januar 2025. Eine Postsendung mit 1600 beglaubigten Unterschriften war spurlos verschwunden. Das Initiativkomitee schliesst rechtliche Schritte nicht aus.
Pannen und Fehler in Zusammenhang mit den Volksrechten gab es immer wieder. Selbst Fälschungen und Stimmenkauf kommen in unserer «Musterdemokratie» vor. Bislang konnte man sie als Einzelfälle abqualifizieren, doch die Häufung in der letzten Zeit beunruhigt. Denn auch andere Fehltritte trüben das Ansehen der Politik.
So musste das Bundesamt für Sozialversicherungen im letzten Monat eingestehen, dass die finanziellen Perspektiven für die AHV falsch berechnet worden waren und das Sozialwerk besser aufgestellt ist als angenommen. Grüne und SP reichten deshalb eine Beschwerde gegen die Abstimmung über die AHV 21 mit dem Frauenrentenalter 65 ein.
Ein schiefes Licht auf die direkte Demokratie werfen auch die von Tamedia aufgedeckten Machenschaften von bezahlten Unterschriftensammlern. Dieses Geschäftsmodell ist seit der Corona-Pandemie regelrecht explodiert, besonders in der Westschweiz. Einige der betreffenden Firmen schrecken dabei vor Fälschungen und erpresserischen Methoden nicht zurück.
In einer am Mittwoch veröffentlichten Tamedia-Umfrage sprachen sich 84 Prozent sicher oder eher für ein Verbot professioneller Unterschriftensammler aus. Der Bundesrat sieht dennoch keinen akuten Handlungsbedarf. Er will auch die eingereichten Volksinitiativen nicht nachträglich überprüfen. Parlamentarier sind deshalb von sich aus aktiv geworden.
Solche Fälle schadeten dem Vertrauen in den politischen Prozess, heisst es jeweils. Grund zur Panik gibt es nicht. In der Schweiz gehört die direkte Demokratie zur nationalen DNA. Dennoch irritiert es, wenn etwa die Innerrhoder Ratskanzlei nach der Zählpanne vom Sonntag mitteilt, man wolle sich künftig wieder strikte an das «Vier-Augen-Prinzip» halten.
Das Wörtchen «wieder» ist entlarvend. Faktisch schürt es den Verdacht, dass in manchen Stimm- und Wahlbüros nicht immer alles mit rechten Dingen zugeht. Unter dem Druck, die Resultate möglichst rasch zu liefern, werden geltende Regeln etwas salopp angewendet. Böswillig ist das in den seltensten Fällen, aber es erhöht die Gefahr von Auszählfehlern.
Das Gegenmittel ist simpel: Die Behörden müssen auf maximale Korrektheit bedacht sein, auch wenn dies mühsam und mit Aufwand verbunden ist. Mehrfache Unterschriften auf einer Petition sind kein Beinbruch. Bei zu vielen falschen Ergebnissen und Berechnungen wie in letzter Zeit aber wird das Vertrauen in die Politik irgendwann tatsächlich leiden.
Falls die Ergebnisse der beiden Auszählungen nicht übereinstimmen wird nochmals geprüft.
Kostet mehr garantiert aber Vertrauen.