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Nach Crans-Montana: So funktioniert der Schweizer Brandschutz

So funktioniert der Brandschutz in der Schweiz
Wie gut ist die Schweiz vor Brandkatastrophen wie in Crans-Montana geschützt? Eine Spurensuche.Bild: shutterstock
Analyse

Das Problem des Schweizer Brandschutzes

Die Brandkatastrophe von Crans-Montana zwingt uns, das Schweizer System Brandschutz genauer unter die Lupe zu nehmen. Denn wie sich zeigt, birgt dieses Risiken. Nicht nur im Wallis.
10.01.2026, 13:5411.01.2026, 04:20

Die Schweiz sucht nach Verantwortlichen für die Brandkatastrophe an Silvester. Insbesondere der Kanton Wallis und die Gemeinde Crans-Montana stehen dabei im Fokus. Gemeindepräsident Nicolas Féraud gab am Dienstag zu: Seine Gemeinde habe die Brandschutzkontrollen zwischen 2019 und 2025 in der Bar «Le Constellation» nicht regelkonform durchgeführt.

Vom Kanton wäre sie zu jährlichen Kontrollen verpflichtet gewesen. Die letzte Prüfung der Brandschutzmassnahmen fand jedoch 2019 statt. In demselben Jahr, in dem Partygäste nachweislich mit Feuerkerzen auf Flaschen hantierten. Direkt unter den leicht brennbaren Schaumstoffverkleidungen an der Decke. Das zeigt ein Video, das am Montag publik geworden ist.

Die Frage war also schon lange nicht, ob eine Brandkatastrophe wie am 1. Januar 2026 stattfinden wird, sondern wann.

In der Verantwortung für das Unglück sieht die Gemeinde trotzdem nicht sich selbst, sondern die Barbetreiber. Die geltenden Brandschutzrichtlinien würden keine Vorgaben zu leicht brennbaren Stoffen an Decken machen. Bei jährlichen Kontrollen hätte man dieses Brandrisiko deshalb ohnehin nicht beanstandet. Der Walliser Sicherheitsdirektor Stéphane Ganzer widerspricht dieser Aussage des Gemeindepräsidenten klar: Teil einer Brandschutzkontrolle sei immer auch die Prüfung von verwendeten Materialien.

Trotzdem kommen nach der Brandkatastrophe zwei Fragen auf: Wie gut ist die Schweiz grundsätzlich vor Katastrophen wie in Crans-Montana geschützt? Und: Hätte sich das Unglück auch in einem anderen Kanton ereignen können?

Um diese Fragen beantworten zu können, muss man das System Brandschutz der Schweiz verstehen.

Der Anfang vom Kantönligeist

So etwas wie ein nationales Brandschutzgesetz existiert nicht in der Schweiz. Das lässt sich mit der Geschichte des Schweizer Brandschutzes erklären.

Im Jahr 1805 war der Kanton Aargau der erste, der eine kantonale Brandschutzversicherung einführte. Die Idee dahinter: Betroffene sollten nicht mehr vom Goodwill von Verwandten, Nachbarn oder Kirche abhängig sein, wenn sie sich nach dem Verlust ihres ganzen Hab und Guts – und im schlimmsten Fall von Familienmitgliedern – zurück ins Leben kämpften. Die staatliche Gebäudeversicherung sollte niederschwellige, günstige finanzielle Unterstützung im Schadensfall leisten und Prävention vorantreiben.

Dem Aargauer Beispiel folgten 1806 die Kantone Bern und Thurgau, 1807 Basel und St. Gallen und 1808 Zürich. Damit war der Grundstein für den Kantönligeist in Sachen Brandschutz gelegt: Fortan arbeitete jeder Kanton eigenständig Brandschutzvorschriften aus oder eben nicht, setzte diese mehr oder weniger konsequent durch und investierte mehr oder weniger in Prävention.

Damit sollte 1933 Schluss sein. Zumindest für die 19 Kantone, die inzwischen eine kantonale Gebäude- und damit eine kantonale Brandschutzversicherung besassen. Denn mit dem technischen Fortschritt wurde es immer komplexer, Brandschutzrichtlinien festzulegen und durchzusetzen. Ganz besonders bei Grossprojekten wie Fabriken, Bürogebäuden, Einkaufszentren oder Parkhäusern. Um Ressourcen zu bündeln, schlossen sich die kantonalen Gebäudeversicherungen zur Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) zusammen.

Die VKF arbeitete Brandschutzvorschriften und -normen aus, nach denen sich die Mitgliedskantone orientieren konnten. Des Weiteren haftete sie im Schadensfall solidarisch, was den Versicherten zugutekam: Sie profitierten von deutlich günstigeren Prämien im Vergleich zu jenen von Privatversicherungen. Selbst wenn ihr Gebäude ein erhöhtes Risiko barg.

Besonderheiten des Wallis'

Der Kanton Wallis gehört bis heute nicht zu den VKF-Mitgliedern, hat also keine kantonale Brandschutzversicherung. Ebenso wenig Appenzell-Innerrhoden, Genf, Obwalden, Schwyz, Tessin und Uri. Wer in diesen Kantonen sein Gebäude gegen Schäden absichern will, muss auf private Versicherer zurückgreifen.

In den Kantonen Wallis, Genf und Appenzell-Innerrhoden steht es Gebäudeeigentümern zudem frei, gar keine Gebäudeversicherung abzuschliessen. Im Gegensatz zu allen anderen Kantonen besteht keine Versicherungspflicht. Es gilt: Eigenverantwortung.

In der Theorie müsste diese Ausgangslage aber nicht gleichbedeutend mit schlechterem Brandschutz sein. Denn im Jahr 2003 hat die IOTH (Interkantonales Organ Technischer Handelshemmnisse) im Auftrag der kantonalen Regierungsrätinnen und Regierungsräte entschieden: Die Brandschutznormen und -richtlinien des VKF gelten schweizweit.

In einem Punkt blieb der Kantönligeist jedoch bestehen: Bei der Durchsetzung dieser Brandschutzvorschriften. Wer dafür verantwortlich ist, den Brandschutz in Gebäuden zu prüfen, kann jeder Kanton frei entscheiden. Auch wie häufig die Kontrollen durchgeführt werden müssen, kann jeder Kanton selbst festlegen.

Der Kanton Wallis verlangt jährliche Brandschutzkontrollen. Die Verantwortung dafür, dass diese durchgesetzt werden, tragen jedoch die Gemeinden. Insbesondere kleine Gemeinden sind von dieser Aufgabe jedoch häufig überfordert, wie Hugo Cina, Brandschutzexperte für verschiedene Oberwalliser Gemeinden, gegenüber SRF sagte.

Bei den VKF-Mitgliedskantonen ist für die Kontrollen die eigens geschaffene Feuerpolizei zuständig. Ob ein Nicht-VKF-Kanton konsequent Brandschutzkontrollen umsetzt, überprüft die Feuerpolizei jedoch nicht. Dazu hat sie keinerlei Befugnisse. Dazu hat überhaupt keine Instanz eine Befugnis. Bis heute.

Was bedeutet «sicher»?

Das Fehlen einer Kontrollstelle auf Bundesebene lässt vermuten, dass man in Kantonen ohne kantonale Brandschutzversicherungen schlechter vor Brandrisiken geschützt sein könnte. Doch so einfach ist es nicht. Einerseits, weil es jedem Kanton frei steht, zusätzlich zu den VKF-Brandschutzvorschriften weitere, härtere zu erlassen. Andererseits, weil auch bei den VKF-Mitgliedern keine höhere Instanz kontrolliert, ob sie die Vorschriften durchsetzen.

Hinzu kommt: Wir wissen gar nicht, ob die VKF-Brandschutzvorschriften ausreichend sind. Bereits im Jahr 2010 kritisierte eine ETH-Studie im Auftrag der VKF: «Die Frage, ob die gesellschaftlichen Investitionen in Massnahmen des vorbeugenden Brandschutzes durch ihren Nutzen in Bezug auf die Sach‐ und Personenschäden gerechtfertigt sind, wurde bisher nie untersucht. Es kann daher nicht beurteilt werden, ob das derzeitige Sicherheitsniveau zu hoch oder zu niedrig ist.»

Denn: Wie soll man beweisen, dass eine Massnahme funktioniert, wenn nichts passiert? Ob unsere Brandschutzrichtlinien ausreichen oder nicht, zeigt sich erst, wenn etwas schiefläuft. Die VKF-Richtlinien funktionieren deshalb seit jeher nach dem Prinzip: Trial and Error.

Studie 2010: Gefahr für Bars wie in Crans-Montana

Die VKF überarbeitet ihre Brandschutzrichtlinien etwa alle zehn Jahre, um neuen Technologien und Erkenntnissen aus vergangenen Brandunfällen im In- und Ausland gerecht zu werden. 2010 stellte die ETH-Studie beispielsweise fest, dass die Richtlinien von 2003 unterschiedliche Sicherheitsmassnahmen forderte, je nachdem wie viele Personen sich jeweils in einem Raum befinden.

Dieser Ansatz greife jedoch zu kurz, bemängelt die ETH-Studie: «Ein grosses Optimierungspotential besteht bei den Fluchtweganforderungen. In diesem Bereich enthalten die Schweizer Brandschutzvorschriften keine Wahlmöglichkeiten oder Unterscheidungen in Abhängigkeit vom Layout oder der Nutzung der Gebäude. Die Ergebnisse zeigen, dass dies zu einem sehr inhomogenen Sicherheitsniveau in unterschiedlichen Gebäuden führt.»

Ein besonders grosses Personenrisiko stellte die Studie für Räume fest, die eine hohe Personendichte in kleinen Räumen mit geringer Raumhöhe aufweisen. Genau diese Bedingungen herrschten in dem Lokal von Crans-Montana.

Die Erkenntnisse der ETH-Studie sollten in die Revision der Brandschutzvorschriften 2015 einfliessen. Eine logische Konsequenz wäre gewesen, dass die VKF für Gebäude mit hoher Personendichte und tiefen Decken strengere Regeln einführt. Doch der Vergleich der Brandschutzrichtlinien von 2003 mit den bis heute geltenden Richtlinien von 2015 lässt das Gegenteil vermuten: Die VKF liberalisierte den Brandschutz.

An den Vorgaben zur Anzahl mindestens benötigter Fluchtwege und deren Breite in Gebäuden mit hoher Personenbelegung änderte die VKF nichts. Stattdessen erhöhte sie die zulässige horizontale Fluchtwegdistanz in einem Gebäude von 20 auf 35 Meter.

Wie konnte es dazu kommen? Auf Nachfrage von watson heisst es von der VKF, dass der Vergleich einzelner Massnahmen über Vorschriftgenerationen zu falschen Rückschlüssen führen könne. Denn der Schweizer Brandschutz funktioniere immer als Gesamtsystem.

Dass das Personenrisiko bei tiefen Decken und hoher Personendichte deutlich grösser sei als bei hohen Räumen mit geringer Personendichte, sei bereits vor der ETH-Studie bekannt gewesen. Die Auswertung realer Brandfälle mit vielen Todesopfern habe gezeigt, dass nicht lange Fluchtwege in solchen Räumen das zentrale Problem seien, sondern die verfügbare Zeit bis zur lebensbedrohlichen Brandentwicklung. Selbst sehr kurze Wege würden dann nichts mehr bewirken. Deshalb, so schreibt die VKF, sei man 2015 zum Schluss gekommen, dass das Risiko im «Gesamtsystem» akzeptabel sei. «Eine Verschärfung hat sich nicht aufgedrängt.»

Wer bestimmt Brandschutz?

Aktuell arbeitet die VKF erneut an einer Revision der Brandschutzvorschriften, die 2027 in Kraft treten soll. Das offizielle Ziel steht schon seit 2018 fest: «Eine Deregulierung, eine Vereinfachung der Vorschriften sowie einen einheitlichen Vollzug erreichen.» Entsprechend zeigt der Trend für diese Revision abermals in Richtung mehr Eigenverantwortung für Eigentümerinnen und Eigentümer und weniger staatliche Kontrollen. An Stelle von Gemeinden und Feuerpolizei sollen neu etwa auch Bauherren und Brandschutzplanerinnen bestimmte Gebäude abnehmen können.

Die Revision ist noch nicht abgeschlossen. Es ist davon auszugehen, dass die neuesten Erkenntnisse durch die Brandkatastrophe in Crans-Montana in die neuen Vorschriften einfliessen werden.

An dieser Stelle drängt sich jedoch die Frage auf, wer bei den VKF-Brandschutzvorschriften alles ein Mitspracherecht hat. Die Antwort: Viele.

Die IOTH setzt im Auftrag der kantonalen Regierungsrätinnen und Regierungsräte das Ziel der Revision auf. Die VKF arbeitet daraufhin einen neuen Entwurf aus. Dieser Entwurf durchläuft zwei Vernehmlassungen: eine öffentliche technische, an der zahlreiche Interessensvertreter etwa aus der Baubranche teilnehmen können, sowie eine politische Vernehmlassung unter den Kantonsregierungen. Das letzte Wort hat am Schluss jedoch die IOTH und damit die Regierungsrätinnen und -räte, die in ihrem Kanton für das Thema Brandschutz verantwortlich sind.

Durch diese Ausgangslage konnten die Kantone sowohl in der letzten als auch bei der aktuellen Revision darauf hinarbeiten, dass sie weniger Verantwortung beim Brandschutz übernehmen müssen. Während gleichzeitig ohnehin keine Instanz existiert, welche den einzelnen Kantonen auf die Finger schaut.

Mit all diesem Wissen muss man zum Schluss kommen: Wie gut die Schweiz vor Brandkatastrophen wie in Crans-Montana geschützt ist, weiss niemand. Ganz besonders der Bund nicht. Ebenso wenig kann der Bund derzeit Massnahmen ergreifen, damit sich ein Unglück wie in der Bar «Le Constellation» nicht wiederholt.

Es ist aber zumindest ein gutes Zeichen, wenn Bundespräsident Guy Parmelin nun über das Schweizer Brandschutzsystem verlauten lässt: «Das Drama in Crans-Montana zwingt uns, alles zu überdenken.»

Transparenzhinweis
In einer früheren Version dieses Artikels fehlte die Einordnung, dass die Aussage des Gemeindepräsidenten von Crans-Montana, die geltenden Brandschutzvorschriften würden keine Vorschriften machen zur Kontrolle von verarbeiteten Materialien wie den Schaumstoffabdeckungen an der Decke, falsch ist. Das hat watson nun klarer ausformuliert.
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161 Kommentare
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Maurmer
10.01.2026 14:25registriert Juni 2021
Das Argument, die kleineren Gemeinden seien mit der Kontrolle des Brandschutzes überfordert lasse ich nicht gelten. Diese Kontrollen werden nach Gebührenordnung verrechnet und sind Kostenneutral für die Gemeinden. Ausserdem kann man sie outsourcen und durch Brandschutzexperten durchführen lassen.

Das ist NUR ein Problem des nicht Wollens, nicht eines des nicht Könnens!
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El_Chorche
10.01.2026 14:08registriert März 2021
Der Kantönligeist ist nicht nur beim Brandschutz ein Problem.
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Chönnt ja si....
10.01.2026 14:13registriert April 2023
Wenn die baulichen Vorschriften überall rigoros durchgesetzt, kontrolliert und bei Abweichungen Bewilligungen entzogen würden, gäbe es vermutlich etliche Unternehmen und Gewerbebetriebe welche schliessen müssten, auch öffentliche wie Jugendhäuser, AJZ's etc.
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