
Das Militärspiel der Schweizer Armee. Diesen Frühling gab es Fälle, in denen Musiker sich Musiker einen Scherz erlaubten: Sie spielten bewusst mit dem falschen Instrument. Bild: KEYSTONE
Die «beste Armee der Welt» kämpft gegen schiefe Töne in der Militärmusik. «Bewusstes Falsch-Spielen wird weder im zivilen noch im militärischen Konzertbetrieb toleriert», so ein Sprecher. Drei Personen wurden dieses Jahr bereits gebüsst.
08.08.2017, 08:5508.08.2017, 11:23

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Bei zweierlei Dingen verstehen Militärangehörige mit hohen Dienstgraden nur bedingt Spass: Bei der Schweizer Nationalhymne, mit der ein Militärspiel jedes Konzert eröffnet, und beim Zapfenstreich, dem traditionellen Schlusspunkt. Hier wird ganz genau hingehört, ob wirklich jeder Ton sitzt.
Bei einem Abschlusskonzert in Landquart war dies offensichtlich nicht der Fall. Ein Schlagzeuger schlug beim Zapfenstreich einen Takt zu spät auf das Becken und «verfälschte» damit das Stück, wie die Armee in der Disziplinarstrafverfügung festhält. Der Falschspieler wurde zuerst mit 500 Franken gebüsst, bevor der Kommandant die Strafe nach unten, auf 150 Franken, korrigierte. Immer noch viel Geld für den Aargauer Studenten.
Sänger Nick Mellow machte den Fall auf Facebook publik
Die Reaktionen in den sozialen Netzwerken fielen harsch aus: «Eine Riesenschweinerei», «die Armee ist bescheuert», oder auch: «Nicht zu fassen. Scheiss Willkür!»
Dabei ist die Reaktion der Schweizer Armee verständlicher, wenn man die Vorgeschichte kennt. Der Zapfenstreich wurde schon wiederholt das Opfer von Percussionisten, die ihren letzten WK absolvierten und darum ihrer Kreativität freien Lauf liessen.
Armeesprecher Daniel Reist nennt neben dem aktuellen Fall zwei weitere, die sich ebenfalls dieses Frühjahr ereigneten. Das Interessante: Alle drei Fehler passierten zwar bei unterschiedlichen Abschlusskonzerten von unterschiedlichen Militärspielen und waren von unterschiedlicher Natur – doch – alle drei Fehler passierten an beinahe ein und derselben Stelle im Stück – bei den Soli der Percussionisten.
«Bewusstes Falsch-Spielen wird weder im zivilen noch im militärischen Konzertbetrieb toleriert.»
Daniel Reist, Armeesprecher
Während der Aargauer Militärmusiker schlicht und einfach zu spät sein Solo spielte, griffen die beiden anderen zum falschen Instrument. Einer pfiff bei seinem Abschlusskonzert mit der Trillerpfeife statt zu schlagen, ein weiterer Musikant benutzte eine sogenannte Ententröte, wie die Armee mitteilt.
«Fehler können beim Musizieren immer passieren», sagt Armeesprecher Reist. Sie würden natürlich auch nicht bestraft, doch: «Bewusstes Falsch-Spielen wird weder im zivilen noch im militärischen Konzertbetrieb toleriert.»
Allen drei Musikanten wurde eine Geldbusse aufgebrummt, deren Höhe ihr jeweiliger Kommandant bestimmte. Jene des Aargauer Musikanten fiel mit 150 Franken am höchstens aus. Aufgrund des Datenschutzes dürfe er die genauen Bussen der beiden anderen Percussionisten nicht nennen, sagt Reist, der betont: «Die Massnahme Disziplinarstrafe wurde nicht aufgrund eines musikalischen Fehlers, sondern aufgrund eines absichtlichen Fehlverhaltens ergriffen.»
Doch einiges deutet daraufhin, dass die Armee sich zumindest im Fall des Aargauers irrt. Nico Breuninger, der den Fall publik machte, betont, dass sein Kollege den Fehler unabsichtlich machte. Ein Musikant, der den gleichen WK besuchte und selber am Konzert in Landquart mitspielte, bekräftigt dies: Es sei zwar durchaus üblich, dass die Percussionisten sich in diesem Stück einen Streich erlauben würden, sagt er, bevor er laut lachend ergänzt: «Aber er hat seinen Einsatz einfach nur verpennt.»
So viel Bussgelder kassiert die Schweizer Armee ein
Seit 2004 hat die Schweizer Armee nicht nur die Möglichkeit, ihre Rekruten und Soldaten mit Arrest zu bestrafen, sondern kann ihnen bei Fehlverhalten auch eine Geldstrafe aufbrummen. Davon wird fleissig Gebrauch gemacht. Wie die Armee auf Anfrage mitteilt, werden pro Jahr Geldbussen in der Höhe von rund 550'000 Franken ausgesprochen. Wie hoch die Strafe ausfällt, entscheidet der jeweilige Kommandant, abhängig vom vorliegenden Fall. Ein Disziplinarfehler der im Dienst begangen wird, kann dabei mit höchstens 500 Franken gebüsst werden.
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