Schweiz

Umsatz bei Sterbehilfe: Dignitas-Chef Ludwig Minelli hält seine Zahlen geheim

Sterbehilfe sorgt für Umsätze von 10 Millionen – nur der Dignitas-Chef hält Zahlen geheim

Die Freitod-Organisation Exit, Dignitas und Eternal Spirit steigern ihre Einnahmen. Während Exit und Eternal Spirit ihre Zahlen offenlegen, erklärt Dignitas-Geschäftsführer Ludwig Minelli seine Jahresrechnung zum Geschäftsgeheimnis.
02.06.2018, 09:4102.06.2018, 09:41
Andreas Maurer / Schweiz am Wochenende
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Ludwig Minelli (85), Präsident und Geschäftsführer der Sterbehilfeorganisation Dignitas, fühlt sich gegenüber der Öffentlichkeit keiner Rechenschaft schuldig. Er sagt selber, er führe seinen Verein diktatorisch.

Ein Diktator bestimmt, welche Zahlen er publiziert. Und ein Diktator schätzt es nicht, wenn er bei der Verkündung seiner Botschaft von Fragen unterbrochen wird.

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Minelli stuft die Jahresrechnung seines Vereins als Geschäftsgeheimnis ein. Und als er am Freitag das Bezirksgericht Uster verlässt, marschiert er mit grimmigem Gesichtsausdruck an den wartenden Journalisten vorbei. Er sagt kein Wort in die Mikrofone und Kameras. Stattdessen lässt er eine vorbereitete Stellungnahme per Mail verschicken.

ARCHIV - ZUR URTEILSVERKUENDUNG IM FALL DES DIGNITAS GRUENDERS LUDWIG A. MINELLI AM FREITAG, 1. JUNI 2018, STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES ARCHIVMATERIAL ZUR VERFUEGUNG ---- Dignitas-Gruender Ludwig A. Mi ...
Dignitas-Chef Ludwig Minelli hat am Freitag vor Gericht in allen Punkten Recht erhalten.Bild: KEYSTONE

Dabei geht es um die Verkündung eines Sieges auf ganzer Linie. Richter Gregor Mercier hat ihn freigesprochen und stellt ihm eine Entschädigung von 135'000 Franken und eine Genugtuung von 500 Franken in Aussicht.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte Minelli angeklagt wegen Beihilfe zu Suizid aus «selbstsüchtigen Beweggründen» und mehrfachen Wuchers. Vor Gericht sagte Minelli, der Staatsanwalt habe einfach einen Vorwand konstruiert, um bei Dignitas mal alles anschauen zu können.

Der Staatsanwalt hat Folgendes entdeckt: Minelli gönnt sich ein Honorar von durchschnittlich 160'000 Franken pro Jahr. Einen Zustupf verdient er sich mit der Vermietung seiner Liegenschaften an seinen Verein. Dennoch bleibt einiges übrig. 2012 hatte der Verein ein Eigenkapital von 1.8 Millionen angehäuft.

Staatsanwalt Andrej Gnehm führte einen Musterprozess und griff Minellis Geschäftsmodell anhand von zwei Einzelfällen an. Er warf Minelli vor, mit der Verrechnung von rund 10'000 Franken pro assistierten Suizid einen Überschuss von 110 Prozent zu erzielen. Minelli entgegnete, mit dieser Rechnung zeige der Staatsanwalt, dass er keine Ahnung von seiner Tätigkeit habe. Das Geld werde vor allem für Arzt- und Behördenkosten verwendet.

Richter Mercier sagt: «Es ist der Verteidigung gelungen, die von der Staatsanwaltschaft berechneten Kosten in Zweifel zu ziehen.» So betrage der Überschuss pro Suizid nur zehn Prozent. Die Kosten könnten «nicht als krass überhöht» bezeichnet werden. Zudem könne Minelli nicht nachgewiesen werden, dass er eine Patientin dazu gedrängt habe, dem Verein 100'000 Franken zu spenden.

Sein Honorar, das im für den Richter massgeblichen Jahr 130'000 Franken betragen hat, entspreche den Löhnen von NGO-Managern.

Während Dignitas die Jahresrechnungen als geheim klassifiziert, gewähren die anderen Deutschschweizer Sterbehilfeorganisationen Exit und Eternal Spirit Einblick. Zum Vergleich: Exit-Präsidentin Saskia Frei verdient mit ihrem Amt 64'000 Franken pro Jahr.

Ein wachsender Markt

Eine Gemeinsamkeit der drei Organisationen ist, dass die Einnahmen in den vergangenen Jahren tendenziell gestiegen sind. Jene von Dignitas lassen sich aufgrund der Mitgliederbeiträge und der Freitodbegleitungen schätzen. Konservativ gerechnet, kommen alle drei Organisationen zusammen mittlerweile auf einen Jahresumsatz von zehn Millionen Franken. Vor fünfzehn Jahren waren es weniger als zwei Millionen.

Das Geschäft der Sterbehilfeorganisationen wird von Paragrafen reguliert, die aus einer anderen Zeit stammen. Das zeigt schon nur die Formulierung im Strafgesetzbuch. Wer «aus selbstsüchtigen Beweggründen jemanden zum Selbstmorde verleitet», wird bestraft. Der Begriff Selbstmord wird heute in diesem Zusammenhang nicht mehr verwendet, weil ein Mord ein Verbrechen bedeutet.

Als Rechtsgelehrte den Paragrafen vor rund hundert Jahren entworfen hatten, wollten sie verhindern, dass man Suizide in der Familie fördert, um an Erbgelder zu kommen oder Unterhaltskosten zu sparen. An die Regulierung von Sterbehilfeorganisationen dachte damals niemand. Inzwischen hat der Bundesrat entschieden, dass er die Gesetzeslücke bewusst bestehen lässt. So ist es nun an Richtern zu entscheiden, wie die Paragrafen in der heutigen Zeit zu interpretieren sind.

Richter Mercier sagt: «Das Urteil ist kein Freipass für Sterbehilfeorganisationen, insbesondere nicht für Dignitas.» Es sei weiterhin wichtig, dass Polizei und Staatsanwaltschaft jeden Fall genau abklären. Zudem sei es wünschenswert, dass die Organisationen in Verdachtsfällen freiwillig für Transparenz sorgen. Der Richter deutet an, dass sich Minelli einen Prozess womöglich hätte ersparen können, wenn er weniger Geschäftsgeheimnisse hätte.

Staatsanwalt Gnehm tritt nach dem Prozess gut gelaunt vor die Medien, obwohl er als Verlierer dasteht. Er teile die Einschätzung des Richters nicht, dass nur eine «krasse Überhöhung» der Kosten strafbar sei, sagt er. Eine Überhöhung genüge. Er ziehe eine Berufung «ernsthaft» in Betracht. Das bedeutet: Es ist so gut wie sicher, dass sich weitere Richter einen Einblick in Minellis Reich verschaffen werden.

Was ist ein Leiden am Alter?

Themenbild zur Sterbehilfe, Euthanasie. Haende einer Patientin und eine Rose im Spital Uznach, gestellte Aufnahme vom 6. Dezember 2001. (KEYSTONE/Martin Ruetschi) : FILM]
Bild: KEYSTONE

Der Verein Exit Deutsche Schweiz diskutiert an der Generalversammlung heute Samstag den sogenannten Altersfreitod. Ein Komitee von Exit-Senioren hat das Thema vor einem Jahr auf die Traktandenliste gesetzt. Es fordert, dass sich der Vorstand dafür einsetzt, dass Leute über 75 das Sterbemittel Natrium-Pentobarbital rezeptfrei und ohne Diagnose erhalten sollen. Vor einem Jahr wurde deshalb eine Kommission gegründet, in der auch das Komitee vertreten ist. An der GV präsentiert es seine Ergebnisse und das weitere Vorgehen.

Die Diskussionen haben dazu geführt, dass das Komitee seine Hauptforderung aufgegeben hat. Kommissionspräsident Patrick Middendorf sagt: «Wir sind einstimmig zum Schluss gekommen, dass die Forderung nach einer rezeptfreien Abgabe des Sterbemittels für alte Menschen vorerst nicht weiterverfolgt wird.» Politisch sei das nicht machbar. Es sei zudem sinnvoll, wenn stets ein Arzt beigezogen werde.

Auch vom aufgekommenen Begriff des Freitods für «gesunde Alte» geht die Kommission nun auf Distanz. Zwar schlägt sie vor, dass nicht mehr eine tödliche Krankheit diagnostiziert werden müsse. Dafür schlägt sie die Formulierung eines «Leiden im oder am Alter» vor. Darunter werden auch viele kleine Leiden verstanden, die das Leben unerträglich machen könnten. (aargauerzeitung.ch)

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