Jugendliche sollen künftig schon ab 17 Jahren den Lernfahrausweis erhalten können. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat am Freitag einen entsprechenden Vorschlag in die Vernehmlassung gegeben.
Doch das ist noch lange nicht alles. Hier die wichtigsten acht vorgeschlagenen Neuerungen vom ASTRA.
Bisher konnte der Verkehrskundeunterricht (VKU) erst nach der Theorieprüfung absolviert werden. Das ASTRA will das nun ändern. Mit der vorgeschlagenen Neuerung soll der VKU schon vor der Theorieprüfung beginnen. Das Mindestalter soll neu 16 Jahre sein. Erst wer den VKU absolviert hat, kann die Theorieprüfung ablegen.
Wer die Theorieprüfung bestanden hatte, musste sich innerhalb von zwei Jahren zur praktischen Führerprüfung anmelden. Auch das will das ASTRA nun ändern.
Der Besuch des VKUs sowie die bestandene Theorieprüfung sollen in Zukunft zeitlich unbegrenzt gültig sein. Zudem soll auch der Lernfahrausweis nicht mehr nur 24 Monate gültig sein, sondern kein Ablaufdatum mehr haben.
Neu soll der Lernfahrausweis, nach bestandener Theorieprüfung, bereits an 17-Jährige ausgehändigt werden. Bisher erhielt man den Ausweis erst mit der Volljährigkeit.
Regelung bisher: Wer die Autoprüfung mit einem Automatikgetriebe abgelegt hat, darf keine handgeschalteten Fahrzeuge fahren. Das ASTRA will auch das ändern – und zwar sollen in Zukunft auch Personen, die nur die Automatikprüfung absolviert haben, mit handgeschalteten Autos fahren dürfen.
Das Zulassungsprozedere soll (ENDLICH) elektronisch abgewickelt werden können. Nur die erstmalige Anmeldung beim Start der Ausbildung erfolgt noch mit einem Papierformular auf dem Strassenverkehrsamt.
Innerhalb der dreijährigen Probezeit müssen momentan zwei Weiterbildungstage absolviert werden (total 16 Stunden). Das soll sich ändern. Der Bund will die 16 Stunden auf sieben kürzen und nur noch einen Weiterbildungskurs obligatorisch machen. Heisst für uns: Geld sparen!
Neu will der Bund eine minimale Fahrpraxis: Wer unter 25 Jahre alt ist und die praktische Führerprüfung machen will, muss mindestens zwölf Monate lang mit dem Lernfahrausweis geübt haben. Bislang gibt es noch keine Regelung – wer sich bereit fühlte für die praktische Prüfung, konnte diese jederzeit absolvieren.
Neu will der Bund auch, dass jeder Lernfahrer zwei Einzellektionen bei einem Fahrlehrer absolviert hat. Eine Lektion zum Bremsverhalten und eine zum umwelt- und energieeffizienten Fahren. Nur wer die beiden Lektionen absolviert hat, wird zur praktischen Prüfung zugelassen.
Der Direkteinstieg in die höchste Fahr-Kategorie (A) ist derzeit möglich – die Kategorie A1 wird bei Besitz der Kategorie B (nach dem Besuch der praktischen Grundschulung) prüfungsfrei erteilt. Das soll sich auf Wunsch des ASTRAs ändern. Der Einstieg ins Motorradfahren soll zukünftig über die Kategorie A1 (125 cm3) und A2 (bis 35 kW) erfolgen. Der Aufstieg in eine höhere Kategorie ist nur mit Prüfung möglich.
Die Vernehmlassung zur Revision der Führerausweisvorschriften beginnt am 26. April 2017 und dauert bis am 26. Oktober 2017. In dieser Zeit können die Vorschläge des Bundes auf politische, finanzielle, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Tragweite überprüft werden. Die Kantone, die Bundesversammlung, Parteien, Dachverbände und weitere interessierte Kreise können sich zu den vorgeschlagenen Punkten äussern.
Es wird sich folglich erst nach dem 26. Oktober 2017 zeigen, ob die vorgeschlagenen Änderungen des ASTRAs tatsächlich umgesetzt werden. (ohe)