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Drogenschnelltest falsch: Aargauer erhält Führerschein erst nach Wochen zurück

Falscher Drogenschnelltest: Aargauer erhält Führerschein erst nach Wochen zurück

Wegen eines falschen Drogenschnelltests muss ein Aargauer sechs Wochen lang warten, bis er seinen Führerschein vom Strassenverkehrsamt zurückerhält. Das verursachte Kosten von mehreren Tausend Franken.
30.09.2016, 07:52
Philipp Zimmermann / az
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Dass ein Autofahrer nach einem positiven Drogenschnelltest seinen Führerschein abgeben muss, ist der Courant normal im Aargau. Allerdings: Die Tests sind nicht über alle Zweifel erhaben. In seltenen Fällen weisen sie ein falsches Resultat aus.

Deshalb können Autofahrer, die bei einem positiven Testresultat den Drogenkonsum abstreiten und den Führerausweis präventiv abgeben müssen, ihn nach zirka 24 Stunden wieder abholen. Sie müssen allerdings einen Blut- und Urintest über sich ergehen lassen, der Klarheit bringt.

Das bestätigten der az Samuel Helbling, Mediensprecher des zuständigen Departements von Justizdirektor Urs Hofmann, und Bernhard Graser, Mediensprecher der Kantonspolizei, bei einer früheren Anfrage.

A participant of a training day for new drivers looks at a "DrugWipe 5" rapid drug tester in a classroom of the driving school Drive Z in Duebendorf, Switzerland, pictured on February 18, 20 ...
Nach einem positiven Drogenschnelltest musste der Lenker seinen Führerausweis abgeben – doch das Resultat war falsch.Bild: KEYSTONE

Doch ein Fall aus dem Aargau, bei dem ein Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle am 2. Juni 2015 im Freiamt eine böse Überraschung erlebte, weckt Zweifel: Der Schnelltest wies bei «Cannabis/THC» ein positives Resultat aus. Der Lenker bestritt allerdings, Drogen genommen zu haben. Zudem habe er, wie er sagt, zwei Drogenschnelltests abgeben müssen.

Der erste sei negativ gewesen. Beim zweiten seien sich die beiden Polizisten nicht über das Resultat einig gewesen. Der Vorgesetzte habe sich durchgesetzt. Der Blut- und Urintest wurde in einem Spital vorgenommen. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten eröffnete ein Strafverfahren wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand und Konsums von Betäubungsmitteln.

«Das riecht nach Klüngel»

Den Führerausweis konnte der Betroffene allerdings nicht einen Tag später wieder abholen. Er erhielt ihn auch nicht zurück, als das negative Testresultat vorlag. Stattdessen musste er dafür geschlagene sechs Wochen warten.

Dokumente, die der az vorliegen, zeigen: Das Kantonsspital Aarau schickte der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten das Resultat 16 Tage später, am 18. Juni. Diese registrierte den Erhalt sechs Tage später.

Erst weitere 13 Tage später, am 7. Juli, erhielt der Betroffene das Testergebnis mitgeteilt. Eine weitere Woche später, am 14. Juli, konnte eine Vertrauensperson seinen Ausweis endlich beim Strassenverkehrsamt abholen.

Der Betroffene stellte nach dem Entzug des Führerscheins einen Fahrdienst an, um täglich von seinem Wohnort zur Arbeit und zurück zu gelangen. Für diese Umtriebe und Anwaltskosten forderte er eine Entschädigung von rund 6000 Franken, die ihm aber das Aargauer Obergericht sowie das Bundesgericht verwehrten (die az berichtete).

Der Betroffene fühlte sich auch Monate nach dem Urteil als «Opfer von Polizeigewalt und Vorverurteilung des Strassenverkehrsamtes, gedeckt durch die Staatsanwaltschaft».

Dazu kommt die Ohnmacht: «Obwohl ich weiss, dass man mir zu Unrecht sechs Wochen lang den Ausweis vorenthalten hat, kann ich nichts dagegen tun.» Enttäuscht sagte er der az: «Die Behörden müssten sich wenigstens bei mir entschuldigen. So riecht das nach Klüngel und Polizeistaat.»

«Drei Wochen zu lange»

Kantonspolizei Aargau und Strassenverkehrsamt unterstehen beide dem Departement Volkswirtschaft und Inneres von Regierungsrat Urs Hofmann. Mediensprecher Samuel Helbling reagierte am Mittwoch nach mehrmaligen Nachfragen der az. «Nach Vorliegen der Blutanalyse hätte das Strassenverkehrsamt innerhalb von zwei Arbeitstagen die Wiedererteilung des Führerausweises verfügen müssen», räumt er ein. «Da der Betroffene den Führerausweis erst am 14. Juli 2015 abholen konnte, musste er ihn drei Wochen zu lange abgeben.»

Für die Zeit vor dem 23. Juni 2015 sei der Führerausweis dagegen rechtmässig entzogen worden, da zuerst die Ergebnisse der Blutanalyse hätten abgewartet werden müssen. Inwiefern der Entzug für die ersten drei Wochen rechtmässig gewesen sei, führt er nicht konkret aus. «Aus Datenschutzgründen kann ich dazu nicht Stellung nehmen.»

Auf eine nochmalige Nachfrage nennt er auch keine Gründe, die – abgesehen von diesem Fall – dazu führen können. Was die Drogenschnelltests angeht, verweist er darauf, dass die Resultate nur während zehn Minuten gültig sind. «Durch den chemischen Prozess im Testgerät verändert sich die Anzeige danach.»

Jetzt auf

Der Kanton hat nichtsdestotrotz auf die Anfrage der az reagiert und den Betroffenen kontaktiert. «Der Generalsekretär hat sich beim Betroffenen entschuldigt und ihm die Ausrichtung der Entschädigung für die Unkosten zugesichert», sagt Helbling. Für drei Wochen rechtfertige es sich, dem Betroffenen eine Entschädigung für die Unkosten zuzusprechen. Für die anderen drei Wochen bleibt der Betroffene auf seinen Unkosten sitzen.

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10 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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lily.mcbean
30.09.2016 08:03registriert Juli 2015
Da wiehert der Amtsschimmel.
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Toerpe Zwerg
30.09.2016 08:12registriert Februar 2014
Und es gilt die Unschuldsvermutung ...
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