Fast niemand versaut verziert seine schmucke Karre mit dem oval geschnittenen CH-Kleber, wenn er mit dem Auto die Grenze überquert. Und dennoch wäre es Pflicht, einen solchen zu haben.
Im österreichischen Vorarlberg gibt es Polizisten, die dieser Vorschrift pedantisch nachgehen, wie am Dienstag im «St. Galler Tagblatt» zu lesen war.
Wie bei vielen Schweizer Autofahrern fehlte am Wagen einer 25-jährigen Rheintalerin das Nationalkennzeichen, als sie die Landesgrenze überschreiten wollte. Die Frau, welche österreichische Staatsbürgerin ist und in der Schweiz lebt, wurde schon mehrfach im Ausland kontrolliert, wobei der fehlende Kleber nie beanstandet oder ihr gar eine Busse aufgebrummt wurde.
Beim Zollamt in Höchst (AT) hat sich dies nun geändert. Der Autofahrerin wurde vom Grenzpolizisten eine Ordnungsstrafverfügung ausgestellt und damit 25 Euro abgeknüpft.
«Rechtlich ist klar: Schweizer Fahrzeuge, die das Nationalitätenkennzeichen CH nicht tragen, können bestraft werden.», meint Horst Spitzhofer, Pressesprecher der Vorarlberger Landespolizeidirektion, gegenüber dem «St. Galler Tagblatt».
Dies bedeutet jedoch nicht, dass in jedem Fall gebüsst wird oder dass nicht gekennzeichnete Fahrzeuge verfolgt werden.
Obwohl das Schweizerkreuz am linken Rand der hiesigen Autokennzeichen den weissen Landesbuchstaben auf der EU-Version an Grösse um einiges überragt, muss die Nationalität auch auf Schweizer Autos in fetten Lettern ersichtlich sein.
Die 11,5 mal 17,5 Zentimeter grossen CH-Kennzeichen gibt es nebst der Klebeversion auch als Magnet.
(jin)