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12-Jährige in Region Biel schwanger von ihrem Freund (17): Wie sieht das rechtlich aus?

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Das Mädchen wird ihr Kind voraussichtlich in einem Bieler Spital gebären.symbolBild: KEYSTONE

17-Jähriger schwängert 12-Jährige – darf er das überhaupt?

Im Raum Biel erwartet ein zwölfjähriges Mädchen ein Kind. Vater ist ihr 17-jähriger Freund. Die beiden wollen das Kind behalten. Rechtlich ist das ein Grenzfall.
04.08.2017, 05:2904.08.2017, 16:27
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Ein Bericht der Zeitung  Biel Bienne erregt derzeit Aufsehen: Unter dem Titel «Jung & guter Hoffnung» berichtet die Lokalzeitung von einem zwölfjährigen Mädchen aus der Region Biel, das schwanger ist. Es besuche die Schule und habe einen Schweizer Pass – genauso wie der 17-jährige Freund, von dem sie das Kind erwartet. Die beiden liebten sich, das Mädchen werde das Kind in einem Bieler Spital zur Welt bringen. Danach will es wieder zur Schule gehen. Um das Kind werden sich in dieser Zeit die Grosseltern kümmern. Laut dem Bericht akzeptieren die Eltern des Mädchens die Situation..

Darf man in diesem Alter überhaupt ein Kind haben? Eine heikle Frage. Laut der Stiftung Mütterhilfe darf eine Schwangere selbst entscheiden, ob sie das Kind austragen will, wenn sie urteilsfähig ist. Das Recht definiert aber kein Mindestalter für die Urteilsfähigkeit. Laut «Biel Bienne» wird aber niemand Klage erheben, weil die betroffenen Eltern die Situation akzeptierten.

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Allerdings ist das Mädchen nur beschränkt handlungsfähig, da es noch nicht 18 Jahre alt und somit mündig ist. Darum wird das Kind einen Vormund erhalten, der das Sorgerecht bis zur Volljährigkeit der Mutter wahrnimmt, wie es bei der Mütterhilfe heisst. Er wird für angemessene Betreuung und Erziehung sorgen. Der Vormund kann auch entscheiden, ob das Kind bei der Mutter aufwächst oder fremdplatziert wird. Die Eltern der Schwangeren können die Rolle des Vormundes wahrnehmen. 

Verurteilung möglich

Der Freund des Mädchens könnte wegen sexuellen Handlungen verurteilt werden, weil seine Freundin noch im Schutzalter ist. Das sagt Anwalt Rolf Steinegger zu «Tele M1». Von einer Bestrafung könne aber abgesehen werden, wenn besondere Umstände vorlägen und der Täter noch nicht 20 Jahre alt ist.

Finanziell müssen die Eltern des Mädchens für das Baby aufkommen, sofern sie in wirtschaftlich guten Verhältnissen leben.

Häufig kommt es nicht vor, dass Frauen in der Schweiz minderjährig schwanger werden. Das Bundesamt für Statistik verzeichnet in der aktuellsten Statistik 1,8 Geburten von 15- bis 19-Jährigen auf 1000 Frauen. Die Zahl bei unter 16-Jährigen bewegt sich laut einer Ärztin, die der Bieler Zeitungsbericht zitiert, nicht einmal im Promillebereich. (mwa/aargauerzeitung.ch)

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5 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Raffaele Merminod f
04.08.2017 10:17registriert Oktober 2014
"Darf man in diesem Alter überhaupt ein Kind haben? "
Wie kommt man auf so eine blöde Frage?
Darf man in diesem Alter überhaupt geschlechtsreif sein? Wäre eine genau so bescheuert Frage.
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