Hinter der Ablehnung des Nachtzugs Basel–Malmö verbirgt sich eine vergessene Realität
Letzte Woche hat der Nationalrat die Weiterentwicklung des Nachtzugs Basel–Malmö endgültig begraben. Während die Linke darin eine Bremse für die Entwicklung der grünen Mobilität sah, lobte sich die Rechte dafür, den Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen unnötige Ausgaben für einen nicht rentablen Zug erspart zu haben.
Hinter dieser klassischen Links-Rechts-Spaltung, die extrem vereinfacht, um nicht zu sagen karikiert ist, verbirgt sich jedoch eine ganz andere Realität, über die in den Medien nur wenig berichtet wurde und die nichts mit den (allzu) oft gehörten Argumenten beider Seiten zu tun hat.
Mit dabei: Nicolas Feuz (Schriftsteller), Anne Challandes (Schweizer Bauernverband), Roger Nordmann (Berater, ehem. SP-Nationalrat), Damien Cottier (FDP), Céline Weber (GLP), Karin Perraudin (Groupe Mutuel, ehem. CVP), Samuel Bendahan (SP), Claude Ansermoz (ehemaliger Chefredaktor von «24 Heures»), Ivan Slatkine (Präsident der FER) und die QoQa-Otte.
Zunächst einmal muss daran erinnert werden, dass ein Zug nicht per se umweltfreundlicher ist als andere Verkehrsmittel. Wenn der Zug auf einer wenig frequentierten Strecke verkehrt und mit Strom aus Kohle- oder Kernkraftwerken betrieben wird, darf man am ökologischen Nutzen durchaus zweifeln. Zudem geben die SBB auf ihrer Website selbst zu:
Man kann sich daher zu Recht fragen, ob es wirklich Aufgabe der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ist, eine Bahnstrecke zu subventionieren, die von vornherein defizitär ist und vor allem von Menschen genutzt wird, die in den Urlaub fahren und vermutlich über die finanziellen Mittel verfügen, um ihre Freizeitaktivitäten selbst zu finanzieren. Der Staat als Reiseveranstalter, der alle Kosten übernimmt – das wirft Fragen auf.
Aber damit komme ich zum zweiten Punkt. Woher kommt eigentlich das Geld für diese Nachtzüge? Entgegen dem, was man lesen und hören konnte, handelt es sich nicht um Steuergelder, oder zumindest nicht um Geld, das aus den von uns gezahlten Steuern stammt. Es handelt sich vielmehr um Einnahmen, die der Bund aufgrund des am 15. März 2024 in Kraft getretenen CO₂-Gesetzes durch die Versteigerung von Emissionsrechten für Flugzeuge erzielt.
Einfach gesagt: Wenn ein Flugzeug mit Kerosin fliegt, stösst es CO₂ aus. Mit dem neuen CO₂-Gesetz müssen die Fluggesellschaften CO₂-Emissionsrechte kaufen. Und ebenfalls gemäss dem CO₂-Gesetz muss der Bund das Geld aus diesen Emissionsrechten entweder in den Ausbau von Nachtzügen investieren (vorzugsweise auf Strecken, auf denen sie mit dem Flugzeug konkurrieren können …), in die Entwicklung von synthetischem Kerosin (Kerosin, das kein CO₂ ausstösst) oder schliesslich in Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz von Flugzeugen, damit diese weniger CO₂ ausstossen.
Indem sie einfach die Subvention für den Zug Basel–Malmö gestrichen hat, hat eine Mehrheit des Parlaments also die Förderung eines Zugs abgelehnt – doch das bedeutet nicht, dass dadurch Geld gespart wird, auch wenn viele Bürgerinnen und Bürger das vielleicht denken. Das Geld bleibt lediglich länger im Fonds und wartet darauf, anderweitig ausgegeben zu werden.
Es sei denn, das Parlament weigert sich, ein Gesetz anzuwenden, das es selbst erarbeitet hat und das keinem Referendum unterlag. In diesem Fall würde nicht nur der Zug entgleisen, sondern eine Mehrheit des Parlaments würde seine eigenen Gesetze missachten.
