Glyphosatrückstände in Lebensmitteln stellen aus Sicht des Bundesrates für Konsumentinnen und Konsumenten kein Gesundheitsrisiko dar. Der Bundesrat teilt damit die Einschätzung der EU, welche die Zulassung des Herbizids im Herbst um fünf Jahre verlängert hatte.
Aus gesundheitlicher Sicht bestehe kein Handlungsbedarf, schreibt der Bundesrat in einem Bericht, den er am Mittwoch verabschiedet hat. Er stützt sich auf eine Untersuchung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Mehrere internationale Expertengremien waren in den vergangenen Jahren zum selben Schluss gekommen. Die internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), ein Gremium der Weltgesundheitsorganisation (WHO), stufte Glyphosat dagegen 2015 als «wahrscheinlich krebserregend für den Menschen» ein.
Das BLV erklärt dies damit, dass das IARC das Gefährdungspotenzial unabhängig von der Dosis beurteilt habe. Entscheidend für eine Gesundheitsgefährdung sei aber die Konzentration der Rückstände, schreibt es. In seiner Untersuchung kam es zum Schluss, dass diese tief ist.
Untersucht wurden 243 Lebensmittelproben aus dem Schweizer Detailhandel - in erster Linie Lebensmittel, in welchen Glyphosatrückstände zu erwarten sind. Das gilt zum Beispiel für Getreideprodukte und Hülsenfrüchte.
40 Prozent der Lebensmittel enthielten messbare Spuren von Glyphosat. Die gemessenen Mengen lägen aber allesamt unterhalb der geltenden Rückstandshöchstgehalte, heisst es im Bericht. Die höchsten durchschnittlichen Konzentrationen wurden in Hülsenfrüchten, Produkten aus Hartweizen und Frühstückscerealien gefunden, aber auch hier waren die Mengen tief.
Erst beim täglichen Konsum von beispielsweise 72 Kilogramm Teigwaren, 655 Kilogramm Brot, 10 Kilogramm Kichererbsen oder 1600 Liter Wein pro Kopf wäre mit gesundheitsschädigenden Folgen durch Glyphosatrückstände zu rechnen, schreibt das BLV.
Produkte aus schweizerischen Erzeugnissen waren tiefer belastet als Produkte mit ausländischen Zutaten. Das liegt daran, dass in der Schweiz - anders als in anderen Ländern - die Behandlung mit Glyphosatprodukten kurz vor der Ernte nicht erlaubt ist.
Gegen die erneute Zulassung von Glyphosat in der EU hatte es massive Proteste gegeben. Eine europäische Bürgerinitiative sammelte EU-weit mehr als eine Million Unterschriften für ein Verbot. Die Glyphosat-Gegner warfen den Verantwortlichen vor, sich von der Pflanzenschutzmittel-Industrie beeinflusst haben zu lassen. Sie forderten eine Reform des Genehmigungsverfahrens bei Pestiziden. (whr/sda)