Der Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention soll von «streng geschützt» auf «geschützt» zurückgestuft werden. Damit könnte der Wolf gleich behandelt werden wie etwa der Luchs oder der Steinbock. Dies schlägt der Bundesrat vor.
Er entspricht damit einem Wunsch der Umweltkommission des Ständerats von Anfang Jahr. Diese verlangte von der Landesregierung, sich auf internationaler Ebene für eine Rückstufung des Schutzstatus des Wolfs einzusetzen.
Das Eidg. Umweltdepartement (UVEK) wurde nun beauftragt, dem Europarat den entsprechenden Antrag bis Ende Juli 2018 einzureichen, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst. Ein gleiches Begehren der Schweiz hatte der Ständige Ausschuss der Berner Konvention 2006 bereits einmal abgelehnt.
Eine weitergehende Forderung des Kantons Wallis, dass die Berner Konvention über wildlebende Pflanzen und Tiere gekündigt wird und der Wolf das ganze Jahr über gejagt werden darf, fand im Parlament bisher keine Mehrheit. Während der Nationalrat die Standesinitiative annahm, lehnte sie der Ständerat ab.
Auch weitere Regeln zur Jagd dürften in den kommenden Monaten unter der Bundeshauskuppel zu reden geben. Der Bundesrat will den Schutz von Wolf, Schwan und anderer geschützter Tierarten lockern.
Er schlägt in der ebenfalls am Mittwoch verabschiedeten Botschaft zur Teilrevision des Jagdgesetzes vor, dass der Tierbestand dezimiert werden darf, sofern die Wildtiere trotz Präventionsmassnahmen grossen Schaden anrichten oder Menschen gefährden.
Damit hält die Landesregierung an ihren Plänen fest, obwohl es in der Vernehmlassung von verschiedener Seite teilweise massive Kritik gegeben hatte. Umweltschutzorganisation und die Linke lehnen die neuen Regelungen grundsätzlich ab; für die SVP, die Wolfsgegner, die Bauern und den Kanton Wallis stimmt die Stossrichtung, doch die Vorlage geht ihnen zu wenig weit. (whr/sda)