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Coronavirus: Die Schulen schliessen – 10 Antworten zum Schulverbot

Wird ab Montag in allen obligatorischen Schulen im Tessin Tatsache sein: Ein leeres Klassenzimmer mit den Stühlen auf den Pulten in Stabio.
Wird ab Montag in allen Schulen Tatsache sein: Ein leeres Klassenzimmer mit den Stühlen auf den Pulten in Stabio.Bild: KEYSTONE/Ti-Press

Die Schulen schliessen – haben die Schüler nun schulfrei? 10 Antworten zum Schulverbot

Es ist eine einschneidende Massnahme für alle Schüler, Studenten, Lehrer – und für die Eltern von schulpflichtigen Kindern: Der Bundesrat untersagt den Unterricht an allen Schulen wegen des Coronavirus.
14.03.2020, 13:2114.03.2020, 15:21
Maja Briner / ch media
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Was hat der Bund genau beschlossen?

An allen Schulen in der Schweiz darf in den kommenden drei Wochen kein Unterricht stattfinden. Das gilt auch für Hochschulen und Ausbildungsstätten. Prüfungen, die bereits angesetzt wurden, können durchgeführt werden – allerdings müssen Schutzmassnahmen getroffen werden. Welche genau, führte der Bundesrat nicht aus. Die Regel gilt mindestens bis am 4. April. Wie es danach weitergeht, ist offen.

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Können sich die Schüler auf schulfreie Wochen freuen?

Nicht unbedingt. Der Bundesrat verbietet alle Präsenzveranstaltungen an den Schulen; Unterricht übers Internet kann jedoch stattfinden. Die Präsidentin des Schweizer Lehrerverbands, Dagmar Rösler, geht davon aus, dass diejenigen Schulen, die technisch dafür ausgerüstet sind, davon Gebrauch machen. Das dürften vor allem Oberstufen sein. Die Schulen hätten sich darauf vorbereitet, sagt Rösler.

Der Bundesrat hatte sich lange gegen Schliessungen gestellt. Weshalb jetzt diese Kehrtwende?

Bisher argumentierte der Bund, wenn man die Schulen schliesse, würden viele Kinder von den Grosseltern betreut – und das gelte es zu verhindern. Gestern schwenkte er um. Bundesrat Alain Berset erklärte die Kehrtwende mit einer neuen Studie: Diese zeige, dass Schulschliessungen einen Effekt auf die Ausbreitung des Virus hätten. Zudem habe sich im Kanton Tessin gezeigt, dass die Bevölkerung es nicht verstehe, wenn einzig überobligatorische Schulen geschlossen werden. Eine Rolle gespielt haben offenbar auch die Schulschliessungen in anderen Ländern.

Sollen die Grosseltern jetzt hüten?

Nein, davon rät der Bundesrat dringend ab. Denn für ältere Personen ist das Coronavirus besonders gefährlich. «Wir müssen alles unternehmen, um eine Vermischung der Generationen zu verhindern», sagte Gesundheitsminister Berset.

Wer soll die Kinder dann betreuen?

Der Bundesrat appellierte an die Arbeitgeber, flexibel zu sein. Und er rief die Kantone dazu auf, Betreuungsangebote zu schaffen. Die Kantone hätten versichert, sie seien in der Lage, das zu organisieren, hiess es vom Bundesrat. Verpflichtet sind sie allerdings nicht dazu. Man wolle den Kantonen diese Freiheit geben, erklärt der Bund.

Schaffen die Kantone tatsächlich Angebote?

Das muss sich noch zeigen. Einzelne Kantone haben gestern bereits angekündigt, dass Betreuung angeboten wird. Das Vorgehen ist unterschiedlich: Der Aargau beispielsweise hat die Schulen beauftragt, eine Betreuungsmöglichkeit zu schaffen, in Luzern müssen die Gemeinden dies sicherstellen. Auch andere Kantone wie etwa Thurgau und Bern haben bereits angekündigt, dass sie ein Angebot schaffen werden.

Dort treffen sich die Kinder trotzdem. Ist das kein Widerspruch?

Nein, sagt der Bundesrat. Beim Unterricht befänden sich 20 bis 25 Kinder in einem Zimmer, da sei es unmöglich, Abstand zu halten, argumentierte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga. Anders bei Betreuungsangeboten: Es würden weniger Kinder kommen, dann sei es möglich, Abstand zu halten.

Was, wenn es keine Betreuungsmöglichkeit gibt? Haben Eltern Anspruch auf Lohn, wenn sie zuhause bleiben müssen, um ihre Kinder zu betreuen?

Das ist unklar. Laut Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Zürich, ist das Recht in diesem Fall nicht eindeutig. Und von den Gerichten sei diese Frage bisher nicht entschieden worden. «Es bleibt wohl nur, auf ein Urteil zu warten», sagt er. Das könnte allerdings Jahre dauern. Klar ist laut Rudolph: Wenn ein Kind krank ist oder es zuhause bleiben muss, weil es Kontakt mit einer infizierten Person hatte, besteht Anspruch auf Lohn – zumindest für einige Tage.

Was ist eigentlich mit Kinderkrippen?

Der Bundesrat hat dazu nichts entschieden. «Für Kinderkrippen sind die Kantone zuständig», erklärte Berset. Kinderkrippen können also grundsätzlich weiterhin ihr Angebot aufrecht erhalten – sofern der jeweils zuständige Kanton nicht anders entscheidet.

Was halten die Lehrer von den Massnahmen?

Der Lehrerverband unterstützt diese. Das Verbot sei folgerichtig, denn gerade in den unteren Schulstufen sei es unmöglich, die geforderte Distanz einzuhalten, teilte er mit. Nun brauche es rasch Informationen und klare Weisungen von den Kantonen zu der Betreuung der Schüler.

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20 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Kurt_Faber
14.03.2020 15:11registriert Februar 2014
Kaum zu glauben: Unsere Schule (eine Oberstufe im Aargau) wäre ab Montag bereit, den Unterricht digital weiterzuführen. Doch der Kanton verbietet es ohne Angabe von Gründen. 🤦🏻‍♂️ Und am Ende wird es wieder heissen: die faulen Lehrer, blablabla.
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Nach der Welle ist vor der Welle
14.03.2020 15:33registriert März 2020
Bezgl. Punk 8, Lohnanspruch: wieso ist das Unklar?

In den Pandemie Richtlinien des Seco steht: "Ist der Arbeitnehmer unverschuldet an der Arbeitsleistung ver- hindert, weil ihn eine gesetzliche Pflicht zur Betreuung seiner Kinder trifft (Art. 276 ZGB), muss ihm der Arbeitgeber während eines beschränkten Zeitraumes den Lohn gestützt auf Art. 324a OR weiter entrichten."

Und OR 324a spricht von drei Wochen.

Siehe https://www.seco.admin.ch/dam/seco/de/dokumente/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Gesundheitsschutz%20am%20Arbeitsplatz/Pandemie/faq-pandemie-betriebe.pdf.download.pdf/faq_pandemia_de.pdf
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loki
14.03.2020 14:37registriert Januar 2014
Und wie sieht‘s aus mit Lehrer die selber Eltern sind?
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