Schweizer pilgern nicht nur zu Tausenden nach Deutschland, um günstig zu shoppen. Schnäppchenjäger erhalten von den Geschäften ennet der Grenze auch noch die Mehrwertsteuer zurückerstattet. Dafür müssen sie am Zoll die Ausfuhrkassenzettel (AKZ) abstempeln lassen.
Einige nutzen dies, um sich durch Schummeleien ein paar zusätzliche Franken zu ergattern. So sammeln etwa einige Schweizer in deutschen Läden Kassenbons ein, die andere Kunden liegen gelassen haben, legen sie danach dem Zollbeamten vor – und fordern die Mehrwertsteuer zurück.
Aufgrund einer Rechtsunsicherheit hatten die Zöllner bis vor kurzem keine Handhabe, um gegen solche Sünder vorzugehen. Nun ist aber die deutsche Generalzolldirektion zum Schluss gelangt, dass fehlbare Einkaufstouristen gebüsst werden können.
Seit Anfang Juli wenden die Zöllner das neue Regime an. Allein das Hauptzollamt Singen, dessen Zuständigkeit sich von Konstanz bis Bad Säckingen erstreckt, hat schon eine Anzahl Bussen «im niedrigen dreistelligen Bereich» ausgesprochen, wie Sprecher Michael Hauck gegenüber der «Ostschweiz am Sonntag» sagt. Je nach dem Warenwert gibt es eine Busse von 20, 40 oder 55 Euro. Ist der Warenwert höher als 275 Euro, droht ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren. Seit Anfang Juli hat das Zollamt Singen eine Handvoll solcher Verfahren eingeleitet.
Laut Wolfgang Kailer, dem stellvertretenden Präsidenten der deutschen Zollgewerkschaft, verfehlen die neuen Regeln ihre Wirkung nicht. «Man merkt, dass weniger getrickst wird», sagt er.
Im Jahr 2015 stellten die deutschen Grenzbeamten für Schweizer Einkaufstouristen mehr als 15 Millionen Ausfuhrbescheinigungen aus, 2006 waren es noch 6 Millionen.
(amü/pd)