Die Begleitung digitaler Grossprojekte steht nach wie vor im Zentrum der Arbeit des Eidgenössischen Datenschützers Adrian Lobsiger. Er beobachtet aber auch den Missbrauch digitaler persönlicher Daten, etwa für die Wahlmanipulation.
Die Menschen seien im öffentlichen Raum zunehmender Beobachtung ausgesetzt, schreibt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) im am Montag veröffentlichten Tätigkeitsbericht.
Er begleite deshalb zahlreiche digitale Grossvorhaben wie die Schaffung einer elektronischen Identität oder e-Ticketing-Applikationen im öffentlichen Verkehr. Anonymes und diskriminierungsfreies Reisen müsse auch dann möglich sein, wenn dereinst keine Ticketautomaten mehr zur Verfügung stehen sollten.
Im Vorfeld der Eidgenössischen Wahlen 2019 will Datenschützer Adrian Lobsiger ausserdem zusammen mit Experten und den kantonalen Datenschutzbeauftragten (Privatim) die Bevölkerung über die Bearbeitung von digitalen Personendaten auf dem Laufenden halten.
Dies, nachdem die englische Firma Cambridge Analytica vor den letzten US-Präsidentschaftswahlen und der Brexit-Abstimmung unberechtigt auf Daten von Facebook-Nutzern zugegriffen hatte.
Mit Blick auf die weltweit verfügbaren kostengünstigen Gesichtserkennungstechnologien warnt Lobsiger vor Entwicklungen, die sich in autoritären Staaten zu einer flächendeckenden Überwachung und Identifizierung der Bevölkerung auswachsen.
Im demokratischen Rechtsstaat sollte der grundrechtliche Schutz der Freiheit stets Vorrang gegenüber der Wahrung der Sicherheit behalten, wie es weiter heisst. Deshalb betrachte der Datenschützer mit Sorge, dass die sicherheitsbehördliche Datenbearbeitung auch in der Schweiz zunehmend auf Personenkategorien wie «Gefährder» ausgeweitet werden solle, die schwer eingrenzbar seien.
Der EDÖB kritisiert «das Wirrwarr polizeirechtlicher Spezialerlasse des Bundes» und fordert deshalb die Ausarbeitung eines bürgerverständlichen Polizeigesetzes des Bundes. Damit sollen sich Bürgerinnen und Bürger eine Übersicht über seine polizeilichen Informationssysteme verschaffen können.
Als Aufsichtsbehörde musste der Beauftragte etwa bei einem Bonusprogramm der Krankenkasse Helsana eingreifen. Vergangenen Freitag reichte der EDÖB Klage ein, da seine Empfehlungen abgelehnt wurden.
Zudem beschäftigte sich der Datenschützer im Berichtsjahr mit mehreren Datenlecks wie etwa bei Swisscom oder der international tätigen Inkassofirma EOS.
Als besondere Herausforderung sieht der Datenschutzbeauftragte die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der verzögerten Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG).
Der EDÖB verfüge bis auf Weiteres nur über die im DSG von 1993 vorgesehenen Empfehlungsbefugnisse und die gleichen Mittel wie 2005, zwei Jahre vor der Vermarktung des ersten Smartphones. (sda)