Ab heute tritt in der EU eine neue Gesetzgebung in Kraft, die günstiges Einkaufen im Netz ermöglicht. Bislang konnten User in vielen Fällen nicht von den niedrigen Preisen ausländischer Onlineshops profitieren, sondern wurden auf teurere – meist im eigenen Land ansässige – Webstores umgeleitet. Das gehört nun der Vergangenheit an.
Die EU-Kommission hat damit auf eine Untersuchung aus dem Jahr 2015 reagiert. In nur 37 Prozent aller Fälle war es möglich, preiswerte Waren aus dem Ausland zu beziehen. Mit der neuen Regelung haben Konsumenten eine «grössere Auswahl zu wettbewerbsfähigen Preisen und damit auch bessere Angebote», zitiert die NZZ den zuständigen EU-Kommissar Andrus Ansip.
Die neue Regelung verbietet eine regionale Sperrung im EU-Gebiet. Allerdings kommt das Prinzip des sogenannten Geoblockings in der Schweiz weiterhin zur Anwendung. Folglich werden Schweizer Online-Shopper bis auf weiteres nur teurere Produkte einkaufen können.
Das Kartellgesetz verbietet Geoblocking hierzulande nur bei unerlaubten Absprachen zum Nachteil der Schweizer Konsumenten. Allerdings sind solche Fälle äusserst selten, wie die NZZ berichtet. Umleitungen auf ausländische Internetshops sind per Gesetz nicht verboten.
Auch wenn der Bundesrat Massnahmen gegen Geoblocking in Erwägung zieht, könnten bis zu deren wirksamen Umsetzung noch viele Jahre vergehen. Dazu wäre ein Abkommen mit der EU nötig. Wie die zähen Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zeigen, würde sich vermutlich auch die Verhandlung zur Aufhebung des Geoblockings über Jahre erstrecken. (vom)