In der Schweiz ist der Erwerb einer Waffe denkbar einfach. Wer eine Pistole oder ein Gewehr kaufen will, hat vorgängig einen Waffenschein beim zuständigen kantonalen Waffenbüro zu beantragen. Laut einer Recherche des Tages-Anzeigers werden Gesuche kaum abgelehnt.
Die Anforderungen dafür sind sehr tief angesetzt: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf «keine mehrfachen Einträge im Strafregister» aufweisen. Zudem muss ein Erwerbsgrund angegeben werden. Fast immer wird die auf dem Formular vorgedruckte Kategorie «Sport/Jagen/Sammeln» angekreuzt. Überprüft wird das allerdings nicht.
Die Gesuche werden fast immer gutgeheissen. Im Kanton Graubünden wurden in den letzten zehn Jahren 5500 Waffenscheine ausgestellt – und nur zehn abgelehnt. In Basel wurden 2017 3,5 Prozent, in Bern vier Prozent aller Anträge abgewiesen.
Laut dem Leiter der Obwaldener Kantonspolizei, Christoph Fries, werden praktisch keine Anträge von Personen eingereicht, «bei denen Hinderungsgründe vorliegen». Wer eine Waffe legal kaufen wolle, informiere sich vor dem Erwerb über die Voraussetzungen oder werde von den Waffenhändlern aufgeklärt.
Für Chantal Galladé sind die Hürden viel zu tief angesetzt. Die SP-Nationalrätin hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach für eine Verschärfung der Waffengesetze eingesetzt. Ihre Vorstösse wurden jeweils vom Parlament abgelehnt. So auch dieses Jahr, als sie für den Erwerb des Waffenscheins einen Bedürfnisnachweis forderte.
Gemäss dem Tages-Anzeiger könnte mit der vom Parlament beschlossenen Übernahme der EU-Waffenrichtlinien ein solcher Nachweis aber schon bald Pflicht sein. Der Besitz von halbautomatischen Schusswaffen – für die bislang nur ein Waffenschein nötig war – könnte dadurch verboten und nur durch eine Ausnahmebewilligung gestattet werden. Für die Sonderbewilligung müsste ein Nachweis über eine Vereinsmitgliedschaft vorgelegt werden.
Galladé begrüsst die EU-Richtlinien – Schweizer Schützenorganisationen hingegen sind verärgert. Mithilfe der SVP sammeln diese Unterschriften für ein Referendum. Keine Auswirkungen hätten die Vorgaben der EU auf Armeewaffen. Schweizer Soldaten könnten diese wie bislang üblich ohne Ausnahmeregelung übernehmen. (vom)