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Kathy Riklin lässt nicht locker. Sie fühlt sich in der weitverzweigten Affäre rund um die Entlassung des früheren SVP-Nationalrats Christoph Mörgeli als Konservator des Medizinhistorischen Museums an der Universität Zürich von der Justiz ungerecht behandelt.
Die CVP-Nationalrätin war am Sonntag bei Roger Schawinskis «Radio 1» zum «Doppelpunkt» eingeladen und plauderte zunächst frei von der Leber über Kindheit, Partnerschaft und ihre preiswerte städtische Wohnung.
Dann kam Schawinski auf die Causa Mörgeli zu sprechen. Das Bundesgericht bestätigte im März dieses Jahres das Urteil des Berner Obergerichts, welches Riklin der Amtsgeheimnis-Verletzung für schuldig befunden hatte. Riklin hatte dagegen Beschwerde eingelegt.
Riklin hatte im September 2013 – ein Jahr nach Mörgelis Entlassung – im Bundeshaus zu einem Journalisten, der sie auf Neuigkeiten in der Causa Mörgeli angesprochen hatte, gesagt, dass der Bericht über die von Mörgeli betreuten Dissertationen bald käme, und «es schlecht um Mörgeli» stehe. Riklin war derzeit Mitglied des Universitätsrats.
Gegenüber Schawinski sagte Riklin jetzt, sie habe ja eigentlich überhaupt nichts mit dieser Geschichte zu tun gehabt. Sie habe dem Journalisten bloss gesagt, dass im «Tages-Anzeiger» stehe, dass der Bericht bald käme, sie aber nicht mehr dazu sagen könne.
«En passant habe ich dann noch gesagt, es sähe nicht gut aus für Herrn Mörgeli», sagte sie. «Das hat sich aber nicht auf seine Entlassung bezogen.» Jeder im Parlament habe zu dieser Zeit gemerkt, dass es Herrn Mörgeli nicht gut gehe. «Er hat nicht gut ausgesehen. Es hat mir leid getan, dass er entlassen wurde», sagte Riklin.
Sie habe kein grosses Vertrauen mehr in die Justiz, fügt sie an. Sie sei erstinstanzlich freigesprochen worden, vor dem Berner Obergericht hätten dann zwei SVP-Richter und ein SVP-Staatsanwalt das Urteil komplett umgedreht. Am Ende wurde Riklin zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 380 Franken verurteilt, musste aber die Gerichtskosten von 4000 Franken übernehmen.
Für Riklin war es ein «ganz blöder» und «politischer» Fall. «Man hat einen Zusammenhang konstruiert, der nicht da war», sagte sie: «Man hat mir keine Amtsgeheimnisverletzung nachweisen können.»
Das habe sie nicht auf sich sitzen lassen wollen und den Fall deshalb ans Bundesgericht weitergezogen, wo sie scheiterte. Die oberste Instanz habe wenigstens eine gute Begründung geschrieben. (rar)