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Apotheker sollen mögliche Terroristen beim Einkauf erkennen

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Apotheker als Überwacher: Künftig sollen sie verdächtige Kunden melden.Bild: KEYSTONE

Apotheker sollen mögliche Terroristen beim Einkauf erkennen

Nitrate, Aceton, Wasserstoffperoxid – solche gängigen Chemikalien können zum Bau von Bomben verwendet werden. Das Bundesamt für Polizei fedpol hat deshalb Apotheker dazu aufgerufen, verdächtige Kunden zu melden.
05.02.2017, 14:3605.02.2017, 15:20

Es ist ein explosiver Brief, den die Apotheken in den vergangenen Wochen erhalten haben. Sie werden darin auf verdächtiges Verhalten von Kunden hingewiesen: Wer sich beispielsweise nervös verhält, eine ungewöhnlich grosse Menge einer Chemikalie kaufen will oder keine Auskunft über die geplante Verwendung geben will, könnte terroristische Motive haben.

Apothekerinnen und Apotheker sollen solche Käufer künftig erkennen und dem fedpol telefonisch oder per Mail melden. Über das Schreiben haben «SonntagsZeitung» und «Le Matin Dimanche» berichtet; es liegt der Nachrichtenagentur sda vor. Zu den Substanzen, die für den Bau von Sprengstoffen verwendet werden können, zählen etwa Wasserstoffperoxid, das in Desinfektionsmitteln vorkommt, Natriumperchlorat in Medikamenten oder Nitrate in Düngemitteln. Insgesamt listet das fedpol 15 frei verkäufliche Chemikalien auf.

Das Personal in Apotheken, Drogerien und weiteren Detailhändlern soll sich jedoch nicht gefährden. Deshalb gibt das Bundesamt Verhaltensempfehlungen ab. «Setzen Sie sich keiner Gefahr aus!», heisst es etwa. Im Verdachtsfall sollen Angestellten die Überwachungskamera einschalten, sich möglichst viele Details zum Kunden notieren und Dokumente oder Gegenstände aufbewahren, welche der Verdächtige berührt hat – es könnten DNA-Spuren nachweisbar sein.

Kriminelle weichen in die Schweiz aus

Der Bundesrat hatte im Dezember das Justiz- und Polizeidepartement EJPD damit beauftragt, gesetzliche Grundlagen auszuarbeiten, um den Handel mit den heiklen Substanzen einzuschränken. Die EU hat dies bereits getan, weshalb Kriminelle nun auf die Schweiz ausweichen könnten.

Der Bundesrat schlägt vor, dass die Strenge der Regelung von der Konzentration abhängt: Tiefe Konzentrationen sollen keinen Einschränkungen unterliegen. Die Regelungen würden lediglich für Privatpersonen gelten, Berufsleute wie Landwirte wären nicht betroffen.

Die EU hatte den Verkauf mit den sogenannten Vorläuferstoffen bereits 2014 eingeschränkt. Ein Auslöser war der Bombenanschlag, den der norwegische Massenmörder Anders Breivik 2011 im Regierungsviertel von Oslo verübt hatte. Er verwendete dabei unter anderem Dünger als Vorläuferstoff. (dwi/sda)

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