Stalking und häusliche Gewalt sind in der Schweiz weit verbreitet. Davon zeugen folgende Zahlen:
im Bereich häusliche Gewalt wurden letztes Jahr von der Polizei registriert. Darunter fallen Tätlichkeiten genauso wie Drohungen.
starben letztes Jahr an den Folgen von häuslicher Gewalt. Bis auf eine Ausnahme handelte es sich um Frauen oder Mädchen. Zusätzlich sind in der Statistik 52 versuchte Tötungen verzeichnet.
Nun handelt der Bundesrat. An einer Pressekonferenz am Mittwochnachmittag schlug Justizministerin Simonetta Sommaruga folgende Massnahmen vor, um Opfer besser zu schützen:
Bereits heute kann ein Gericht zum Schutz gegen Gewalt, Drohungen oder Stalking eine Person mit einem Rayon- oder Kontaktverbot belegen. Um künftig besser überwachen zu können, ob potenzielle Gewalttäter den vorgeschriebenen Abstand auch einhalten, sollen die Richter sie künftig zum Tragen eines elektronischen Armbands oder einer elektronischen Fussfessel verpflichten können. «Damit kann deren Aufenthaltsort fortlaufend ermittelt und aufgezeichnet werden», begründet der Bundesrat die Massnahme.
Wer wegen Gewalt, Drohungen oder Stalking vor Gericht zieht, soll keine Angst davor haben müssen, am Ende auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, dass den Opfern generell keine Gerichtskosten mehr auferlegt werden sollen.
Das Gericht soll seinen Entscheid in Fällen von häuslicher Gewalt oder Stalking künftig «allen zuständigen Stellen» mitteilen. So soll die klagende Person wirksamer geschützt und die Koordination von Massnahmen verbessert werden.
Häusliche Gewalt ist in der Schweiz ein Offizialdelikt. Das heisst, die Behörden müssen auf jeden Fall ein Verfahren einleiten, wenn sie von einem Vorfall Kenntnis haben. Bisher konnte das Opfer das Verfahren allerdings wieder einstellen lassen. In vielen Fällen passiert das auch – der Verdacht liegt nah, dass die Opfer dabei teilweise von der beschuldigten Person unter Druck gesetzt werden. Darum soll künftig die Strafbehörde entscheiden können, ob ein Verfahren eingestellt wird oder nicht. «Bei Verdacht auf wiederholte Gewalt in der Paarbeziehung soll das Verfahren nicht mehr sistiert werden können», schlägt der Bundesrat vor.
Der Bundesrat erwähnt lobend, dass heute die meisten Kantone bereits über ein Bedrohungsmanagement verfügen oder sich zumindest damit auseinandergesetzt haben. Er empfiehlt den Kantonen, in dem Bereich künftig noch besser zusammenzuarbeiten.
Mit den Massnahmen reagiert die Regierung auf Vorstösse von SP-Nationalrätin Yvonne Feri. In zwei Postulaten hatte sie den Bundesrat dazu aufgefordert, zu untersuchen, wie Opfer von Stalking und häuslicher Gewalt in der Schweiz besser geschützt werden können.
(jbu)