Schweiz
Gesundheit

Der «falsche Zahnarzt von Biel»bleibt in Sicherheitshaft

Der Mann habe seine Patienten «wissentlich und willentlich» getäuscht. Anders als dies der Verteidiger geltend mache, habe sich der Mann nicht in einem Graubereich zwischen Zahntechnik und Zahnmedizin ...
Der Mann habe seine Patienten «wissentlich und willentlich» getäuscht. Anders als dies der Verteidiger geltend mache, habe sich der Mann nicht in einem Graubereich zwischen Zahntechnik und Zahnmedizin bewegt, sondern «im rabenschwarzen Bereich». (Symbolbild)bild:shutterstock

Der «falsche Zahnarzt von Biel» bleibt in Sicherheitshaft

24.03.2017, 15:4224.03.2017, 16:07

Der sogenannte «falsche Zahnarzt von Biel» bleibt verurteilt wegen schwerer Körperverletzung und Betrugs. Das bernische Obergericht hat am Freitag die Schuldsprüche des Regionalgerichts Biel vom März 2016 bestätigt.

Die zweite Instanz sprach im Berufungsprozess dasselbe Strafmass aus wie die erste Instanz vor einem Jahr: 54 Monate Freiheitsstrafe und ein Berufsverbot. Auch bleibt der Mann in Sicherheitshaft.

Schuldig gesprochen wurde der heute 54-jährige Mann, weil er als Zahntechniker jahrelang Arbeiten ausführte, die einem Zahnarzt vorbehalten sind. Dabei fügte er nach Ansicht der beiden Gerichte den Patienten schwere Schäden und grosse Schmerzen zu.

Vor dem Regionalgericht Biel sagte beispielsweise eine Kundin des Zahntechnikers unter Tränen aus, sie habe sich nach der Behandlung bei dem Mann bei echten Zahnärzten mehr als 50 Nachbehandlungen unterziehen müssen.

Das Motiv für den Mann war laut dem vorsitzenden Richter des Obergerichts Geldbedarf. Die regionalen Zahnärzte hätten dem Zahntechniker je länger, je weniger Aufträge gegeben. Gleichzeitig habe der Mann seiner Partnerin eine Ausbildung finanzieren wollen.

Der Mann habe seine Patienten «wissentlich und willentlich» getäuscht. Anders als dies der Verteidiger geltend mache, habe sich der Mann nicht in einem Graubereich zwischen Zahntechnik und Zahnmedizin bewegt, sondern «im rabenschwarzen Bereich».

Der Mann wurde auch wegen zahlreicher weiterer Delikte verurteilt, etwa wegen einfacher Körperverletzung und Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz. (sda)

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