Schweiz
Gesundheit

Krankenkassenprämien: 4 Grafiken zum Streit über die Prämienverbilligungen.

ARCHIVBILD ZUR MK DER CARTIAS ZU DEN KRANKENKASSENPRAEMIEN, AM MONTAG, 19. NOVEMBER 2018 - Versicherungskarten verschiedener Krankenkassen, aufgenommen am 5. Juni 2009 in Zuerich, Schweiz. (KEYSTONE/G ...
Belastender Budgetposten: Die Krankenkassenprämien.Bild: KEYSTONE

Diese 4 Grafiken zeigen dir, welche Kantone bei den Prämienverbilligungen knausrig sind

Das Bundesgericht hat in einem wegweisenden Urteil entschieden: Der Kanton Luzern hat bei der Prämienverbilligungen für die Krankenkasse zu wenige Versicherte berücksichtigt. Damit geraten die grossen Unterschiede zwischen den Kantonen ins Visier. Wer ist geizig, wer grosszügig? Eine Übersicht.
30.01.2019, 07:0430.01.2019, 15:52
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Das Urteil

  • Der Kanton Luzern hat die Einkommensgrenze bei der Prämienverbilligung zu stark gesenkt. Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde der Luzerner SP gut. Luzern hatte das anspruchsberechtigte Einkommen zur Verbilligung der Krankenkassenprämien von Kindern und jungen Erwachsenen auf 54'000 Franken gesenkt. 
  • Die Kantone müssen laut Gesetz für untere und mittlere Einkommen die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen. Bei der Definition dieser Einkommensschicht geniessen sie gemäss Bundesgericht zwar eine «erhebliche Entscheidungsfreiheit». Doch die Luzerner Einkommensgrenze von 54'000 Franken widerspreche dem «Sinn und Geist des Bundesrechts». Nur ein verschwindend kleiner Teil des Spektrums der mittleren Einkommen erhalte so Prämienverbilligungen.
  • Einen absoluten Grenzwert nannten die Richter in ihrem Urteil nicht, verwiesen jedoch auf das Medianeinkommen von rund 86'000 Franken. Zum Mittelstand gehören gemäss dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) Haushalte mit Einkommen zwischen 70 bis 150 Prozent des Median.
  • Die SP Schweiz hat an einer Medienkonferenz am Montag alle Kantone dazu aufgefordert, die Einkommensgrenze dem Urteil des Bundesgerichts anzupassen. Ansonsten werde sie nicht vor weiteren Klagen zurückschrecken.

So sieht die Situation in den Kantonen aus – in vier Grafiken

Die Eckwerte

  • 2017 erhielten insgesamt 2.3 Millionen Versicherte in 1.35 Millionen Haushalten Prämienverbilligungen. Das entspricht 26,4 Prozent aller Versicherten.
  • Insgesamt wurden 2017 4.48 Milliarden Franken für Prämienverbilligungen ausgegeben, davon sind 2.62 Milliarden Franken Beiträge des Bundes.

Wie viele Versicherte erhalten Prämienverbilligungen?

Spitzenreiter gemäss den neusten komplett vorhandenen Daten aus dem Jahr 2017 ist der Kanton Schaffhausen, der 34,5 Prozent aller Versicherten individuelle Prämienverbilligungen (IPV) gewährt. Schlusslicht ist mit 19,2 Prozent der vom Bundesgericht gerügte Kanton Luzern.

Wie hat sich der Anteil Versicherten mit Prämienverbilligung verändert?

Die meisten Kantone gewährten im Jahr 2017 weniger Versicherten Prämienverbilligungen als noch im Jahr 2012. Am extremsten war der Rückgang im Kanton Nidwalden, der 2017 fast einem Viertel weniger Versicherten Verbilligungen gewährte als noch 2012. Während Nidwalden 2012 noch 46 Prozent der Versicherten eine Prämienverbilligung gewährte, waren es 2017 lediglich noch 23 Prozent. Auch der verurteilte Kanton Luzern gewährte 2012 noch 32 Prozent der Versicherten Verbilligungen, während es 2017 lediglich noch 19,2 Prozent waren. Ein grösserer Anteil der Versicherten als noch 2012 erhielten im Jahr 2017 hingegen in den Kantonen Basel-Stadt, Waadt, Bern und Schaffhausen Prämienverbilligungen.

Hier wurden dem Mittelstand die Prämienverbilligungen aberkannt

In den Genuss von Prämienverbilligungen kommen auch Sozialhilfebezüger und Personen, die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV erhalten. Sieht man von diesen Versicherten am unteren Ende der Einkommensskala ab, kann man die Entwicklung der Prämienverbilligungen bei Versicherten aus mittelständischen Haushalten analysieren.

Die Zahlen stützen die Urteilsbegründung des Bundesgerichts: Im Kanton Luzern etwa erhielten 2017 lediglich noch 46’296 Versicherte ohne Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen eine Prämienverbilligung. Das ist nur noch knapp die Hälfte des Werts von 2012, als es noch 96’215 Versicherte waren. In Nidwalden war der Rückgang bei den mittelständischen Versicherten mit Prämienverbilligungen prozentual gesehen noch deutlicher (2017: 17‘719 Personen; 2012: 7822 Personen).

Und so hat sich die Gesamtzahl aller Versicherten mit Prämienverbilligung entwickelt

Die in absoluten Zahlen grösste Reduktion bei Versicherten mit Prämienverbilligung verzeichnet auch dann der Kanton Luzern, wenn man auch die Bezüger von Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen hinzunimmt. In Luzern reduzierte sich die Gesamtzahl der Versicherten, welche eine Prämienverbilligung erhalten, zwischen 2012 und  2017 von rund 123’000 auf knapp 78’000. Die grösste Zunahme verzeichnete der Kanton Waadt, wo die Anzahl der Versicherten mit Prämienverbilligung zwischen 2012 und 2017 von rund 179‘000 auf 230‘000 anstieg.

Du musst 2018 noch mal mehr für deine Krankenkasse bezahlen

Video: srf/SDA SRF
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27 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Dr Barista
30.01.2019 07:25registriert Juni 2016
Ein System in dem der Staat eine obligatorische Zahlung subventionieren muss, damit alle sich diese mehr oder weniger leisten können, kann nicht gesund sein...
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Fairness
30.01.2019 08:11registriert Dezember 2018
Es darf doch einfach nicht sein, dass man nur noch reich oder arm sein kann, um sich Krankenkasse und Wohnen leisten zu können und noch twas zum einigermassen gut leben hat.
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Swissbex
30.01.2019 07:51registriert März 2018
Ich habe den Eindruck dass es besser wäre Prämienverbilligung auf Nationaler Ebene zu regeln. Aber vielleicht kann mich hier jemand mit mehr Kentnissen erleuchten?
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