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Die neuste Masche der Verwaltungen betrifft ausserterminliche Kündigungen. Bei solchen wollen die Verwaltungen die Mieter dazu zwingen, Nachmieter zu einem viel höheren Mietzins zu finden. Gelingt das nicht, werden diese nicht aus dem Mietvertrag entlassen. Überrascht Sie das?
Nein. Die Realität sprengt oft die Vorstellungskraft. Auf dem Wohnungsmarkt in Zürich gibt es fast nichts, das es nicht gibt.
Warum ist das so?
Schauen Sie, der Wohnungsmarkt hat sich so ungesund entwickelt, dass einige Immobilienfirmen und Verwaltungen meinen, sie können sich fast alles erlauben. Die wissen genau, dass sie für eine Altbauwohnung in der Stadt Zürich 1000 Franken mehr verlangen können als vor fünf Jahren. Entsprechend gehen sie ans Werk. Es gibt Akteure, die ähnlich gierig sind wie Investmentbanker.
Weshalb wehren sich so wenige Mieter gegen die Missstände?
Es gibt viele, die sich für ihre Rechte einsetzen. Aber es gibt auch viele, die Angst haben; vor allem wenn sie auf Wohnungssuche sind. Es wäre gut, wenn sich die Mieter in der Schweiz etwas offensiver für ihre Rechte einsetzen würden.
Sie sind nahe bei den Sorgen der Mieter. Können Sie Beispiele von besonders dreisten Verwaltungsmethoden machen?
Die Liste ist endlos. Ich zähle Ihnen gerne die extremsten auf.
Das Auswechseln des Hauswarts ist eine Massnahme, die den Mieter teuer zu stehen kommen kann. Der neue Hauswart kann pro Monat plötzlich 50 Franken mehr kosten. Schreiben Verwaltungen tiefe Akonto-Beträge für Heiz- und Betriebskosten in den Mietvertrag und fordern die vollen Kosten dann Ende Jahr ein, kann dies den Mieter ebenfalls teuer zu stehen kommen. In Samstagern verlangte eine Verwaltung inklusive Nebenkosten rund 1'600 Franken für eine dunkle 4-Zimmerwohnung an einer befahrenen Strasse. Ende Jahr schickte sie den Mietern eine Nebenkostenrechnung über satte 3000 Franken.
Eine der dreistesten Methoden sind Angebote für Wohnungen, die an den Meistbietenden vergeben werden. Bei entsprechenden Portalen muss man sich anmelden und bieten.
Ein griffiges Mittel im Kampf gegen überhöhte Mietzinsen ist die Anfechtung der Anfangsmiete. Dieses Instrument setzt sich in Zürich mehr und mehr durch. Den Vermietern passt das gar nicht. Ein Angestellter einer renommierten Immobilienfirma, deren Namen nicht genannt werden kann, hat Mietern offen gedroht, sie würden nie mehr eine Wohnung in der Stadt finden, wenn sie die Klage nicht sofort zurückziehen würden.
Eine andere Methode, aus der Wohnungsnot Profit zu schlagen: Man lässt sich bereits für die Besichtigung bezahlen. So geschehen im Kreis 2 in Zürich, wo tatsächlich 50 Franken pro Termin kassiert wurden. Bei diesem Beispiel war es aber nicht der Vermieter, sondern der Mieter, der sich auf diese Art bereicherte. Zudem gibt es Fälle von Betrügern, die im Internet Geld für die Besichtigung von Wohnungen verlangten, die gar nicht frei waren.
Seit 2014 muss im Kanton Zürich bei der Vertragsunterzeichnung immer der Mietzins des Vormieters mitgeteilt werden. Dadurch sind utopische Mietzinserhöhungen für Verwaltungen schwieriger. Es gibt aber Schlaumeier-Vermieter, die auch hier tricksen. Es sind Fälle bekannt, bei denen Wohnungen für einen Monat zu massiv höheren Preisen als bisher an Angestellte der entsprechenden Verwaltung «vermietet» wurden. Danach hat man die Wohnung zum völlig übersetzten Mietpreis an einen neuen Mieter weitergegeben.
Es kommt vor, dass Kündigungen mit falscher Begründung – zum Beispiel Renovation – ausgesprochen werden, um Mieter mit «tiefen» Mietzinsen loszuwerden. Der Vermieter behauptet, er wolle umbauen. Ein Projekt gibt es aber nicht. Ein solches Vorgehen ist missbräuchlich.
Insider sagen, es gebe Unternehmen, die Mitarbeiter mit Boni und Lohnerhöhungen auszeichnen, wenn sie bei Neuvermietungen grosse Mietaufschläge realisieren. Wie oft es zu solchen Auswüchsen kommt, lässt sich nicht sagen. Dass es in Zürich viele Mietverträge gibt, mit denen übersetzte Erträge generiert werden, kann jedoch nicht bestritten werden.