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Bezirksgericht Bülach spricht Skyguide-Fluglotsen frei

ZUR KONTROLLE DES LUFTVERKEHRS AM FLUGHAFEN ZUERICH STELLEN WIR IHNEN HEUTE DONNERSTAG, 29. MAI 2014, NEUES BILDMATERIAL ZU SKYGUIDE ZUR VERFUEGUNG -- Mitarbeiter von Skyguide kontrolliert die Monitor ...
Mitarbeiter von Skyguide im Tower des Flughafen Zürich-Kloten.symbolbild: KEYSTONE

Nach Beinahe-Crash am Flughafen Zürich: Gericht spricht Skyguide-Fluglotsen frei

07.12.2016, 11:2507.12.2016, 11:50
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Das Bezirksgericht Bülach hat am Mittwoch einen ehemaligen Skyguide-Fluglotsen vom Vorwurf der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs freigesprochen. Der heute 34-Jährige hatte im Jahr 2011 einen Beinahe-Zusammenstoss von zwei Airbus-Maschinen verursacht.

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Der Vorfall passierte im März 2011. Der Fluglotse erteilte zwei Airbus-Maschinen mit insgesamt mehr als 260 Passagieren an Bord unmittelbar nacheinander die Starterlaubnis auf zwei sich kreuzenden Pisten.

Die Piloten der einen Maschine erkannten die Gefahr im letzten Moment und brachen den Start gerade noch rechtzeitig ab. Unmittelbar darauf reagierte auch der Skyguide-Lotse und befahl Startabbruch. Im Cockpit der anderen Maschine blieb die Gefahr allerdings unbemerkt.

Die Staatsanwaltschaft klagte den Skyguide-Mitarbeiter – er arbeitet heute im Hintergrund der Flugsicherung – wegen fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs an. Sie forderte eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 100 Franken. Die Verteidigung plädierte erfolgreich auf Freispruch.

Auswirkungen auf die Fehlerkultur

Es war das erste Mal in der Schweiz, dass ein Fluglotse sich juristisch für einen Zwischenfall verantworten musste, bei dem niemand zu Schaden kam.

Ein Schuldspruch hätte die Fehlermeldekultur bei Skyguide entscheidend beeinflusst. Mitarbeitende befürchteten, dass Fehler und Versehen aus Furcht vor Konsequenzen künftig seltener gemeldet worden wären. Schwachstellen zu erkennen und daraus zu lernen, wäre bei einer Verurteilung schwieriger geworden. (gin/sda)

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