Schweiz
Justiz

Bund überlegt sich, Ex-Polizeichef Erwin Sperisen auzubürgern

Erwin Sperisen machte Karriere als Polizeichef in Guatemala und sitzt nun deswegen in Genf im Gefängnis. 
Erwin Sperisen machte Karriere als Polizeichef in Guatemala und sitzt nun deswegen in Genf im Gefängnis. bild: im jahr 2006/ap

Guatemalas Ex-Polizeichef soll der Schweizer Pass entzogen werden

Dem Ex-Polizeichef von Guatemala, Erwin Sperisen, werfen die Gerichte Mord vor. Jetzt prüft die Schweiz, wie sie ihn ausbürgern kann. Damit könnte er nach der Gefängnisstrafe ausgewiesen werden.
27.07.2016, 05:2127.07.2016, 10:07
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Der Nachkomme von Schweizer Auswanderern, Erwin Sperisen, sitzt seit knapp vier Jahren in einem Genfer Gefängnis. Zwei Gerichte, das Genfer Strafgericht und das Obergericht, sprachen ihn wegen mehrfachen Mordes schuldig. Bei einem von ihm angeordneten Überfall auf das guatemaltekische Gefängnis Pavon soll der Ex-Polizeichef eigenhändig einen Häftling umgebracht haben. Sieben weitere seien unter seiner Verantwortung gnadenlos hingerichtet worden. Derzeit ist der Fall beim Bundesgericht hängig.

Berner Professor erstellt Gutachten

Sperisen floh 2007 mit seiner Familie in die Schweiz. Diese will ihn offenbar nun loswerden. Fest steht laut Tagesanzeiger.ch jedenfalls, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) bereits eine Expertenmeinung eingeholt hat. Anlass dafür war der Artikel 48 des Bürgerrechtsgesetzes. Dieser erlaubt es, einem Doppelbürger den Schweizer Pass abzuerkennen, wenn sein Verhalten «den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig ist».

«Eine Ausbürgerung wäre rechtlich zweifelhaft.»
Berner Migrationsrechtler Alberto Achermann

Der Berner Migrationsrechtler Alberto Achermann kommt in einem Kurzgutachten vom Juli 2015 zum Schluss, das Sperisens Verbrechen für die Schweiz nicht nachteilig waren. Dessen Schweizer Staatsangehörigkeit habe bei dessen Taten keine Rolle gespielt.

SEM will keine Stellung nehmen

Somit dürften es die Behörden schwer haben, einen Grund für dessen Ausbürgerung zu finden. Denn laut Achermann verbietet es Internationales Recht, einem Staatsbürger das Bürgerrecht abzuerkennen, nur um ihn anschliessend, zum Beispiel nach Verbüssung einer Freiheitsstrafe, aus der Schweiz ausweisen zu können. Eine Ausbürgerung wäre «rechtlich zweifelhaft», kommt der Berner Professor zum Schluss.

Ob die Bundesbehörden immer noch mit dem Gedanken spielen, Sperisen auszubürgern, lassen diese offen. Das SEM will gemäss eigenen Aussagen aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben. (rwy)

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