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Schweiz weist terrorverdächtige Kolumbianerin aus

epa06316587 A close-up image showing the Telegram app on an iPhone in Kaarst, Germany, 08 November 2017. EPA/SASCHA STEINBACH ILLUSTRATION
Eine 23-jährige Kolumbianerin und ihr 27-jährige Schweizer Mann sollen über Telegram «beunruhigende» Nachrichten ausgetauscht haben.Bild: EPA/EPA

Schweiz weist terrorverdächtige Kolumbianerin aus

Im November wurde eine 23-jährige Kolumbianerin im Wallis festgenommen. Nun ordnete das Bundesamt für Polizei ihre Ausweisung an. Die junge Frau wird verdächtigt, gegen das Gesetz über ein Verbot der Gruppierungen «Al-Kaida» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen verstossen zu haben.
07.03.2018, 21:45
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Eine Kolumbianerin, die vergangenen November im Rahmen eines Anti-Terror-Einsatzes in der Westschweiz festgenommen worden war, ist nicht mehr in der Schweiz. Laut dem Bundesamt für Polizei (fedpol) wurde die Ausweisung am Mittwoch vollzogen.

Sprecherin Cathy Maret bestätigte am Mittwochabend auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA entsprechende Informationen der Sendung «10vor10» des Schweizer Fernsehens SRF. Gegen die 23-jährige Kolumbianerin läuft noch ein Strafverfahren wegen terroristischer Aktivitäten.

Das fedpol hatte vor einem Monat kommuniziert, dass die Kolumbianerin eine Gefahr für die innere Sicherheit der Schweiz darstelle. Die Verteidigung kündigte damals einen Rekurs an.

Koordinierte Aktion

Anti-Terror-Ermittler hatten am 7. November 2017 in koordinierten Einsätzen in Frankreich und der Schweiz zehn Personen festgenommen, darunter auch die in der Schweiz wohnhafte 23-jährige Kolumbianerin und ihr 27-jähriger Mann, der sich zu dem Zeitpunkt in Frankreich aufhielt.

Die Verdächtigen sollen im Kurzmitteilungsdienst Telegram über Vorhaben für gewaltsame Aktionen gesprochen haben und über ihre Handys «beunruhigende Nachrichten» ausgetauscht haben.

Die Bundesanwaltschaft wirft der 23-Jährigen vor, gegen das Gesetz über ein Verbot der Gruppierungen «Al-Kaida» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen zu verstossen. Zudem besteht der Verdacht der Unterstützung und Beteiligung an einer kriminellen Organisation.

Schneller Entscheid

Nach drei Monaten in Untersuchungshaft sollte die Frau Anfang Februar wieder frei kommen. Doch daraus wurde nichts. Das fedpol ordnete die Ausschaffung der Kolumbianerin an. Die junge Frau befand sich bis zur nun erfolgten Ausweisung in Haft.

Weil der Fall die innere Sicherheit der Schweiz betrifft, gilt ein anderer Rechtsweg. Die Entscheide werden nicht durch die Justiz, sondern durch politische Instanzen getroffen. Der Rekurs wird in solchen Fällen zuerst vom Justizdepartement behandelt, das letzte Wort hat der Bundesrat.

Der Ehemann der Kolumbianerin, ein Schweizer, ist Hauptverdächtiger und sitzt weiterhin in Frankreich in Untersuchungshaft. (dwi/sda)

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