Im Sommer 2007 beginnt Ruth Meier* eine Therapie bei Psychiater Ralf Ganz*. Sie will sexuelle Übergriffe verarbeiten, die sie als Kind erlebte – zwei Männer und eine Frau vergingen sich mehrmals an ihr.
Doch die Therapie entpuppt sich als Albtraum. Meier wird in der Aargauer Klinik erneut zum Opfer. Dies berichtet die SonntagsZeitung, gestützt auf Gerichtsakten.
In den Sitzungen hält der Therapeut anfangs ihre Hand, es folgen Küsse, dann Griffe unter den BH. Ganz behauptet dabei, der Körperkontakt sei Teil der Therapie.
Ab 2013 kommt es schliesslich immer wieder zum Geschlechtsverkehr, laut Anklage «auf Initiative des Beschuldigten». Obwohl Meier das Verhalten als befremdlich empfindet, kommt sie nicht vom Angeklagten los – er war für sie zu einer engen Bezugsperson geworden.
Die Abhängigkeit zeigt sich auch, nachdem Ganz die Klinik verlässt. Er besteht darauf, dass die Therapie fortgesetzt wird. Sein Opfer leistet Folge und bleibt weiterhin seine Patientin.
Erst im Frühling 2016 wendet sich die Betroffene an den Aargauer Kantonsarzt Martin Roth. Und dieser wusste bereits vom Fall – Ganz hatte sich kurz zuvor bei ihm selbst angezeigt.
Roth gibt ein ärztliches Gutachten über den Psychiater in Auftrag. Darin steht: «Im Rahmen der Begutachtung konnte keine psychische Erkrankung diagnostiziert werden.» Das Rückfallrisiko sei gering. Daher verzichtet Roth auf jegliche Massnahme. Auch eine Aufsichtsbeschwerde beim Aargauer Departement für Gesundheit und Soziales (DGS) ändert daran nichts.
Zwar stellte man beim DGS fest, dass «ein solches Verhalten eine klare Verletzung der Berufspflichten darstellt und sich unter keinen Umständen rechtfertigen lässt». Jedoch sei es nicht nötig gewesen, den Psychiater zu melden. Zudem wäre es «Sache der Staatsanwaltschaft» gewesen, Ermittlungen zu weiteren Opfern anzustellen.
«Weder Kantonsarzt noch Gesundheitsdepartement hatten mich je befragt. Ich wollte, dass mir endlich jemand zuhört», zitiert die SonntagsZeitung das Opfer. Schliesslich reicht sie Anzeige ein.
Und hat Erfolg: Das Bezirksgericht Aarau hat den Psychiater mittlerweile wegen mehrfacher Ausnützung einer Notlage zu einer Geldstrafe von 81'000 und einer Busse von 6000 Franken verurteilt. Das Opfer erhält zudem 45'000 Franken Entschädigung. Zwar wurde ein Behandlungsverbot verhängt, doch dieses gilt nur für weibliche Patienten und ist befristet auf zwei Jahre. Folglich arbeitet der Mann bis heute als Therapeut.
Er ist auch nach wie vor als Mitglied der Ärztevereinigung FMH eingetragen. Denn der Aargauische Ärzteverband erfuhr erst durch die SonntagsZeitung vom Fall. «Strafurteile werden nicht an uns weitergeleitet», sagt Präsident Jürg Lareida. «Sonst hätten wir sicher reagiert.»
Für Meier ist das Urteil wichtig, da sie sich zum ersten Mal in ihrem Leben «erfolgreich gegen einen Täter wehren konnte». Jedoch hat sie Mühe mit dem milden Urteil: «Dass er bald auch wieder Frauen behandeln kann, ist nicht nachvollziehbar.» Sie will nun anderen Opfern Mut machen, nicht länger über solche Verbrechen zu schweigen.
* Namen geändert (vom)