Es ist die Fortsetzung eines Prozesses, der im November 2016 unterbrochen worden war: Der Anwalt des Opfers hatte damals erfolgreich eine Ausweitung der Anklageschrift beantragt. Neu müssen sich die Polizisten neben Amtsmissbrauchs wegen Gefährdung des Lebens – und nicht nur wegen einfacher Körperverletzung – verantworten.
Der Vorfall datiert sogar noch viel weiter zurück; die Kontrolle fand bereits im Oktober 2009 statt. Den drei beschuldigten Stadtpolizisten – darunter eine Frau – wird vorgeworfen, dem damals 36-jährigen Mann unter anderem aus kürzester Distanz Reizstoff ins Gesicht gesprüht und ihm mehrere Stösse mit dem Polizeistock gegen den Oberkörper versetzt zu haben.
Zudem sollen sie sich auf seinen Rücken gesetzt haben, als er bereits gefesselt auf dem Boden lag. Ein weiterer Vorwurf: Der Mann wurde von einem der Polizisten mit «Scheiss-Afrikaner, geh zurück nach Afrika» beschimpft.
Zu Beginn des Prozesses gab es dann eine Überraschung: die Staatsanwältin fordert – entgegen der Anklageschrift – einen Freispruch für die Beschuldigten. Eine konkrete Lebensgefahr sei zu keinem Zeitpunkt vorhanden gewesen, auch scheine es, dass sich die Beschuldigten bei dem Einsatz korrekt verhalten hätten. Die Vorwürfe der Gefährdung des Lebens und des Amtsmissbrauchs seien somit nicht zutreffend. Zudem bestünden erhebliche Zweifel an der Version des Geschädigten, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer.
Die Kehrtwende der Staatsanwaltschaft ist dadurch zu erklären, dass sie in diesem Verfahren contre cœur handeln musste. Ursprünglich wollte die Staatsanwältin das Verfahren gegen die drei Polizisten einstellen, erst auf Druck des Bundesgerichts kam schliesslich eine Anklage zustanden.
In der Anklageschrift hiess es noch, dass die «in hochgradiger Aufregung» handelnden Beschuldigten durch die Gewalteinwirkungen bewusst und ohne Anlass und Grund für den herzkranken Mann die Gefahr geschaffen hätten, «dass die Wahrscheinlichkeit eines Todes einen ernsten und hohen Grad erreichte».
Der damals 36-Jährige, dem kurz zuvor eine künstliche Herzklappe eingesetzt worden war, erlitt unter anderem einen gebrochenen Lendenwirbel, Prellungen im Gesicht und am Hals, eine Zerrung am Oberschenkel und eine ernsthafte Knieverletzung.
Die Staatsanwaltschaft fordert daher wegen Amtsmissbrauchs und Gefährdung des Lebens bedingte Geldstrafen von 100 Tagessätzen sowie Bussen – und zog damit den Unmut des Opferanwalts auf sich.
Dieser kritisierte, als die neue Anklage Ende 2016 eingereicht wurde, die «völlig unverständliche Tatsache», dass sich der Strafantrag für den neu formulierten Anklagevorwurf «Gefährdung des Lebens» dennoch nach wie vor auf eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen beschränke.
Die drei Beschuldigten wiesen anlässlich des Prozesses vom November 2016 die Gewalt-Vorwürfe zurück. Die Personenkontrolle, die kurz vor 1 Uhr in einem Tram begann, sei angesichts der Aggressivität des Mannes angemessen abgelaufen.
Er habe sich wiederholt geweigert, seinen Ausweis zu zeigen. Und gerade weil er so aggressiv gewesen sei, hätten sie Pfefferspray, Stock und «rohe Körpergewalt» einsetzen müssen, um ihn in Handschellen legen zu können. Von einem Herzproblem hätten sie hingegen nichts gewusst, sagten sie damals vor Gericht. (sda)