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Der Zürcher Kantonsrat muss bald über die Dienstpflicht für Frauen debattieren. Der Betreiber der Website gleichberechtigung.ch, Leopold Brügger, fordert per Einzelinitiative, dass der Kanton Zürich in Bern eine Standesinitative für eine «allgemeine Dienstpflicht für alle im Sinne der Gleichberechtigung» einreicht.
Das wäre nichts anderes als richtig. Und zwar im Sinne der doppelten Gleichberechtigung: Nicht nur wäre gerecht, dass beide Geschlechter Dienst leisten müssen, sondern auch, dass Frauen endlich in den Genuss der vielfältigen Vorteile des Militärs, Zivildienstes und Zivilschutzes kommen. Auch wenn die Frau Armee-Dienst leisten kann, wenn sie Zivildienst leisten will, muss sie sich zuerst zum Militärdienst melden, um dann doch Gewissenskonflikte geltend zu machen*.
All das geht den Frauen ohne allgemeine Dienstpflicht durch die Lappen:
Im Militär aber auch im Zivildienst und Zivilschutz werden die jungen Männer ausgebildet – notabene aus der gleichen Steuerkasse, in die auch Frauen einzahlen. Sie erhalten je nach Truppengattung die Lastwagen- oder Anhängerprüfung geschenkt, können Führungs- und Sanitätsausbildungen machen, erhalten die Chance für gratis Spreng- oder Fallschirmspringer-Brevets, Kommunikationskurse, Antiaggressionstrainings und so weiter.
Sicher nutzt nicht jeder Rekrut seinen Militär- oder Zivildienst gleich, aber jeder erhält zumindest die Chance, das Beste daraus zu machen und echte Skills fürs echte Leben zu erwerben. Frauen nicht.
Militär, Zivildienst und Zivilschutz sind eine einzige riesige Networking-Plattform. Männer erhalten dort in jungen Jahren die Möglichkeit, wertvolle Kontakte fürs ganze Leben zu knüpfen. Frauen sind davon ausgeschlossen.
Männer lernen im Militär ihre späteren Anwälte, Zahnärzte, Geschäftspartner, Ansprechpersonen oder sogar Arbeitgeber kennen. Dank der riesigen Organisation Armee überzieht das Kontaktnetz die ganze Schweiz – nützliche Beziehungen im ganzen Land also, die bei Bedarf angezapft werden können.
Nicht nur das bereits erwähnte Kontaktnetz ist ein Karrierevorteil. Insbesondere Zivildienstler können sich, dank geschickter Stellenauswahl, verbesserte Karrierechancen auftun.
Ein Einsatz im Sozialwesen per Zivildienst macht sich gut im Lebenslauf, wer Kunstgeschichte studiert hat und dann Zivildienst in einem Museum macht, kriegt später eher einen Job im Museum und wer Glück hat, kann nach dem Zivildienst einen Auslandeinsatz vorweisen.
Womit wir beim vierten Punkt wären. Zivildienst aber auch Armeedienst bieten eine wunderbare Entschuldigung für eine Auszeit im Lebenslauf. Sei es, dass man vor oder nach dem Studium gerade nicht weiter weiss oder man einfach mal was anderes machen möchte – es besteht immer die Chance, den Dienst zu leisten.
Männer haben dank dem Zivildienst die Möglichkeit auf einen fix eingeplanten Sozialeinsatz, währenddessen sich Frauen um alles selber kümmern müssen. Während sie ein Stirnrunzeln wegen des Karriereunterbruchs erhält, erhält er ein anerkennendes Nicken – «Zivildienst, alles klar».
Eine Lebenserfahrung wie Zivil- der Armeedienst ist einmalig. In der Armee lernt man mit Menschen aus den unterschiedlichsten Schichten klar zu kommen und kann seine körperlichen Grenzen testen. Es ist ein gratis Fitnesstraining und eine Schulung im Umgang mit Menschen.
Im Zivildienst kann man Erfahrungen im sozialen oder ökologischen Bereich machen, die einem normalerweise nicht ermöglicht würden.
Nicht zu vergessen der ganze Spass! Das Rumballern? Das Draussensein? Die Ausgänge? Das Trinken?
Die Armee ist ein einziges grosses Pfadilager. Und wenn es die meisten auch schrecklich finden, wenn sie drin sind, vergehen nur einige Jahre, dann erzählen die meisten Männer wehmütig von ihrem Einsatz. Frauen sollten das auch dürfen müssen. Oder sonst gar niemand.
* In der ersten Fassung dieses Artikels stand, dass Frauen keinen Zivildienst leisten können. Wenn sie sich zuerst zum Armeedienst melden, für tauglich erklärt werden und dann Gewissenskonflikte geltend machen, ist es aber dennoch möglich. Dies ist gemäss der Vollzugsstelle für den Zivildienst eher unüblich und wird von «jährlich weniger als 10 Frauen» beantragt.