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Zuger Sexaffäre: Presserat gibt Spiess-Hegglin Recht

Presserat zur Zuger Sexaffäre: «Blick» verletzt Privatsphäre von Spiess-Hegglin

28.06.2016, 12:3728.06.2016, 12:50
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«Blick» verletzte ihre Privatsphäre: Jolanda Spiess-Hegglin.
«Blick» verletzte ihre Privatsphäre: Jolanda Spiess-Hegglin.
Bild: KEYSTONE

Die Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin hat vom Presserat Recht erhalten. Der «Blick» habe mit dem Artikel «Sex-Skandal um SVP-Politiker» vom 24. Dezember 2014 den Opferschutz missachtet und die Privat- und Intimsphäre der Politikerin verletzt.

«Blick» veröffentlichte die vollen Namen und Porträt-Bilder der beiden mutmasslichen Beteiligten und fragte: «Hat er sie geschändet?» Auch SVP-Kantonsrat Markus Hürlimann hatte sich wegen diesem und weiteren im «Blick» veröffentlichten Artikeln beim Presserat beschwert.

Mit ihrem ersten Artikel zur sogenannten Zuger Sex-Affäre habe die Zeitung den Journalistenkodex in mehreren Punkten verletzt, heisst es in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme des Presserats.

Opferschutz verletzt

Da «Blick» offensichtlich davon ausgegangen sei, dass es möglicherweise zu einem Sexualdelikt gekommen sei, habe er mit der Identifizierung des mutmasslichen Opfers den Opferschutz verletzt.

Mit der späteren Einstellung des Verfahrens ist rechtskräftig festgestellt, dass kein Sexualdelikt vorliegt. Ein möglicher sexueller Kontakt gehört nach Auffassung des Presserats eindeutig in den Bereich der geschützten Intimsphäre. Ein «entgegengesetztes überwiegendes öffentliches Interesse besteht in der Regel nicht», schreibt der Presserat.

«Blick» hatte geltend gemacht, dass ein intimer Kontakt zwischen der damaligen Co-Präsidentin der Alternative/die Grünen und dem damaligen SVP-Kantonalpräsidenten eine Dimension habe, die den Vorgang über den privaten Bereich hinaushebe.

Dieser Argumentation folgte der Presserat jedoch nicht. Der «Blick» habe Privat- und Intimsphäre von Spiess-Hegglin verletzt. Auch dass sie sich später selbst in der Öffentlichkeit zu Wort meldete, lässt der Presserat nicht als Rechtfertigung gelten.

Auch Hürlimanns Beschwerde gutgeheissen

Auch die Beschwerde von Markus Hürlimann gegen mehrere «Blick»-Artikel hiess der Presserat teilweise gut. So stellt er fest, dass «Blick» die Privat- und Intimsphäre verletzt, unüberprüfbare Gerüchte publiziert und den Angeschuldigten nicht zu Vorwürfen angehört habe. «Was hinter verschlossenen Türen stattfand, kann nicht Gegenstand der medialen Berichterstattung sein», schreibt der Presserat.

Beschwerde teilweise gutgeheissen: Markus Hürlimann. 
Beschwerde teilweise gutgeheissen: Markus Hürlimann. 
Bild: KEYSTONE

Hingegen durfte der «Blick» darüber berichten, dass Hürlimann vorübergehend wegen des Verdachts auf ein Sexualdelikt inhaftiert wurde. Dies ist laut Presserat ohne Zweifel von öffentlichem Interesse. Allerdings hätte Hürlimann zu diesen schweren Vorwürfen angehört werden müssen. Dass er über Nacht in Haft war, sei kein Grund gewesen, auf diese Anhörung zu verzichten.

Affäre rechtlich abgeschlossen

Am Morgen nach der Landammann-Feier im Dezember 2014 war Jolanda Spiess-Hegglin gemäss eigenen Angaben ohne Erinnerungen an den vorigen Abend und mit Unterleibsschmerzen ins Spital gegangen. Ihr Kantonsratskollege Markus Hürlimann geriet daraufhin in den Verdacht, sie mit K.-o.-Tropfen gefügig gemacht zu haben.

Hürlimann hatte dies stets bestritten. Es habe zwar eine Annäherung gegeben, diese sei jedoch einvernehmlich erfolgt. Rechtlich ist die Affäre abgeschlossen. Das Verfahren gegen Hürlimann wurde im vergangenen September eingestellt. (sda)

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