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Weitere Schlappe für die «Weltwoche» vor Gericht

Weitere Schlappe für die «Weltwoche» vor Gericht

13.07.2017, 15:1513.07.2017, 15:46
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Das Bezirksgericht Zürich hat die «Weltwoche» erneut wegen Persönlichkeitsverletzung verurteilt: Es entschied, dass «Weltwoche»-Autor Philipp Gut mit seinen Artikeln über die Professoren Svenja Goltermann und Philipp Sarasin deren Persönlichkeitsrechte verletzt habe.

Gut schrieb in mehreren Artikeln, dass Geschichtsprofessor Philipp Sarasin seiner Geliebten Svenja Goltermann eine Professorenstelle verschafft habe. Dabei warf er ihnen «Vetterliwirtschaft», «Beziehungskorruption» und «extreme Befangenheit» vor.

Ein Mann blaettert in einer Kopie einer Weltwoche-Ausgabe vor dem Bezirksgericht in Zuerich am Dienstag, 28. Juni 2016. Weltwoche Redaktor Philipp Gut muss beweisen, dass seine Vorwuerfe gegen die Pro ...
Diese Artikel führte zur Verurteilung.Bild: KEYSTONE

Persönlich und beruflich erheblich herabgesetzt

Die beiden erstatteten Anzeige und erhoben auch Zivilklage. Nachdem der Strafprozess bereits mit einer Verurteilung von Philipp Gut wegen übler Nachrede geendet hatte, unterlag der stellvertretende «Weltwoche»-Chefredaktor nun auch im Zivilverfahren.

Das Bezirksgericht gibt den beiden mehrheitlich Recht, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Goltermann und Sarasin würden durch die Behauptungen persönlich und beruflich erheblich herabgesetzt.

«Weltwoche» muss Urteil publizieren

Die «Weltwoche» habe zudem nicht nachweisen können, dass ihre Behauptungen wahr gewesen wären oder wenigstens auf zuverlässigen Anhaltspunkten beruht hätten.

Die «Weltwoche» darf die Vorwürfe der «Vetterliwirtschaft» deshalb nicht mehr wiederholen. Die Artikel müssen auf Anweisung des Gerichts aus dem «Weltwoche»-Archiv und aus der Schweizerischen Mediendatenbank (SMD) verschwinden. Ausserdem müsse Google beauftragt werden, die entsprechenden Einträge zu löschen. Die «Weltwoche» muss das Urteil zudem publizieren.

Genugtuung, aber kein Schadenersatz

Für die «Weltwoche» hat das Urteil auch finanzielle Folgen: Sie muss Goltermann eine Genugtuung von 6000 Franken zahlen, Sarasin eine solche in der Höhe von 4000 Franken. Schadenersatz erhalten die beiden Kläger jedoch keinen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die «Weltwoche» kann es ans Obergericht weiterziehen.

Gut wurde nicht zum ersten Mal wegen seiner «Weltwoche»-Artikel schuldig gesprochen. Im Mai verurteilte ihn das Bezirksgericht wegen übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe. Gut hatte geschrieben, dass die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin die mutmassliche Schändung durch SVP-Kantonsrat Markus Hürlimann nur ausgedacht habe, um ihren Seitensprung zu vertuschen. (sda)

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42 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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exeswiss
13.07.2017 19:53registriert Januar 2015
das ist ein gutes urteil für alle ehrlich arbeitenden journalisten.
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Fulehung1950
13.07.2017 16:50registriert Juni 2014
Das ist doch schön. Man kann nicht einfach losprügeln, es muss wirklich noch wahr sein!
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Makatitom
13.07.2017 19:58registriert Februar 2017
Wird die bedingte Geldstrafe beim Wiederholungstäter Gut jetzt nicht unbedingt?
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