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Syrische Familie darf in der Schweiz bleiben – dank UNO

Syrische Familie darf in der Schweiz bleiben – dank der UNO

14.06.2018, 04:0114.06.2018, 06:53
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Eine syrische Familie aus dem Tessin muss die Schweiz vorerst nicht verlassen, wie der Tagesanzeiger berichtet. Die UNO hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) aufgefordert, die Ausschaffung auszusetzten.

Das SEM hatte zuvor entschieden, dass die Familie nach Griechenland zurückkehren müsse. Und das, obwohl alle fünf Kinder Italienisch sprechen und der Vater an psychischen Problemen leidet. Zudem sind die Verhältnisse für Flüchtlinge in Griechenland alles andere als gut.

epa06744389 Refugees are seen detained in the Identification Center for Refugees in Fylakio, a village near the Evros River at the Turkish border, northern Greece, 11 May 2018 (issued 17 May 2018). Re ...
Die Umstände für Flüchtlinge in Griechenland sind prekär. Die syrische Familie aus dem Tessin darf nach der Intervention der UNO vorerst in der Schweiz bleiben und muss nicht zurück nach Griechenland. (Symbolbild)  Bild: EPA/ANA-MPA

Amnesty International ist durch das Medienecho auf die bevorstehende Ausschaffung aufmerksam geworden und hat den Fall dem UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes vorgetragen. Das Hilfswerk argumentiert, dass eine Rückschaffung nach Griechenland das Recht der Kinder auf Gesundheit und Bildung verletzt. Zudem ist ungewiss, ob die Familie in Griechenland ein Dach über dem Kopf erhält. Da es für Flüchtlinge in Griechenland kein Recht auf Unterkunft gibt, leben viele in prekären Verhältnissen.

Auch wenn das Urteil der UNO rechtlich unverbindlich ist, muss sich das SEM binnen sechs Monaten zu dieser Angelegenheit äussern, da eine Rückschaffung die Kinderrechtskonvention verletzen würde. Das SEM hat bestätigt, dass die Ausschaffung ausgesetzt wird – mehr Angaben können zum laufenden Verfahren nicht gemacht werden, wie der «Tagesanzeiger» weiter berichtet.

Die syrische Familie floh 2015 wegen dem Vormarsch der Terrorgruppe «Islamischer Staat» aus der Stadt Afrin. Über die Türkei gelangte sie nach Griechenland, wo die Familie nach drei Monaten einen Asylantrag an die Schweiz stellte. (vom)

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47 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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dding (@ sahra)
14.06.2018 05:11registriert Juni 2017
Laut Schengen Dublin ist Griechenland für diese Familie zuständig.
Hier wird einmal mehr gegen geltendes Recht verstossen.
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G. Nötzli
14.06.2018 07:41registriert Juni 2015
Hmmm aber für Griechen selber ist es kein Problem in Griechenland zu leben?

Schade, dass sich das SEM von der Öffentlichkeit unter Druck setzen lässt...
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Domino
14.06.2018 09:14registriert Januar 2016
Der Krieg in Syrien ist vorbei und die syrische Regierung hat längst alle Staatsbürger aufgefordert ins Land zurückzukommen.
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