Schweiz
SBB

Flucht vor Ticket-Kontrolle: SBB büssen Autistin

Autistin flüchtet aus Angst vor SBB-Ticket-Kontrolle – und wird hammerhart bestraft

Eine junge Autistin fährt in der S-Bahn fälschlicherweise in der ersten Klasse. Als sie kontrolliert wird, flüchtet sie und wird mit CHF 240.- gebüsst. Erst nach einem Bericht vom «Kassensturz» wollen die SBB den Fall nun neu überprüfen.
19.09.2018, 11:2420.09.2018, 08:17

Sonam Y. leidet an Autismus. Sie ist 19-jährig und arbeitet in einer Werkstatt des Vereins Zürcher Eingliederung. Auf dem Rückweg von ihrer Arbeitsstelle wurde ihr Billet kontrolliert. Das Problem: Sie sass in der ersten statt der zweiten Klasse. Die Situation überforderte Sonam und so flüchtete sie vor der Kontrolle. Die SBB schickten ihr daraufhin eine Busse über 240 Franken.

Ihr Betreuer ist davon überzeugt, dass Sonam nicht böswillig gehandelt habe. Es sei ein nachvollziehbares Verhalten in Stresssituationen wie einem überfüllten Wagen. Ihre Mutter sagt über Sonam, dass sie in ihrer eigenen Welt lebe und Mühe mit dem Sozialverhalten und Kommunizieren hat. 

Die Mutter reagiert auf Busse

Die Mutter der 19-Jährigen wird von der Busse überrascht. Die Tochter habe nie ein Wort darüber verloren. Deswegen rief sie beim SBB-Kundendienst an und informierte sie über Sonams Behinderung – Arztzeugnis inklusive. Die SBB zeigen sich «kulant» und senken die Busse von 240 auf 140 Franken.

Für die Mutter ist das unverständlich, sie fragt also nochmals bei der SBB nach. Der Kundendienst bleibt bei seiner Position und weist darauf hin, dass alle Kunden gleich und zur Selbstkontrolle verpflichtet seien.

Caroline Hess-Klein, Chef-Juristin des Behinderten-Dachverbandes Inclusion Handicap ist der Meinung, dass falls die junge Autistin tatsächlich urteilsunfähig sei, die Zuschläge widerrechtlich seien. 

Sonams Mutter geht's nicht ums Geld, sie hat die Busse bezahlt. Ihr gehe es vielmehr ums Prinzip. Sie gehe damit an die Öffentlichkeit in der Hoffnung, dass die SBB mehr Verständnis für beeinträchtigte Personen aufbringen und ein bisschen sensibler würden.

Reaktion der SBB

Sonams Mutter ging mit dem Fall zu «Kassensturz», dieser fragte noch einmal bei der SBB nach. Und oh Wunder! Sie wollen den Fall noch einmal überprüfen. Aus dem Arztzeugnis sei nicht eindeutig hervorgegangen, dass Sonam urteilsunfähig ist. Dies wurde der Mutter aber nie gesagt. SBB-Sprecher Christian Ginsig sagt, dass es ein Fehler gewesen sei, kein zweites Arztzeugnis eingefordert zu haben. Laut Ginsig werde der Fall geschlossen, wenn dies vorliegen würde. (jaw)

Gravierende Vorwürfe gegen Heim im Kanton Waadt

Video: srf
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Wohnbedingungen von ukrainischen Pensionierten: «Das ist eines Rechtsstaats unwürdig»
Pensionierte Ukrainerinnen und Ukrainer können in der Schweiz in einer Unterkunft stecken bleiben, die nicht altersgerecht ist. Das hat die watson-Recherche aufgedeckt. Die Suche nach Verantwortlichen gestaltet sich jedoch schwierig.
Die watson-Recherche hat gezeigt: Pensionierte Ukrainerinnen und Ukrainer mit Schutzstatus S müssen zu beengten, nicht altersgerechten Bedingungen leben. Und das voraussichtlich bis auf unbestimmte Zeit. Aufgrund ihres Alters werden sie ihren Lebensunterhalt nie selbst bestreiten und deshalb auch nie ihre Wohngemeinde selbst bestimmen dürfen. Das Budget, das sie von der Sozialhilfe für Wohnkosten zugesprochen bekommen, ist indes zu tief, um je eine Mietwohnung auf dem regulären Wohnungsmarkt finden zu können.
Zur Story