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Europa-Premiere: Rechtsvorbeifahren auf Schweizer Autobahnen wird künftig erlaubt

Europa-Premiere: Rechtsvorbeifahren auf Schweizer Autobahnen wird künftig erlaubt

13.06.2018, 12:4013.06.2018, 12:52

Das Parlament will das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen erlauben. Das soll für flüssigeren Verkehr und mehr Platz auf der Strasse sorgen. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat einen entsprechenden Vorstoss angenommen.

Die kleine Kammer überwies eine Motion des Aargauer FDP-Nationalrats Thierry Burkart mit 30 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung an den Bundesrat. Die Mehrheit der vorberatenden Verkehrskommission tendierte noch zu einem Nein. Sie machte Sicherheitsbedenken geltend.

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Das Rechtsvorbeifahren soll zulässig, wenn die Kolonne auf dem linken Fahrstreifen dichter und langsamer ist.Bild: KEYSTONE/TI-PRESS

Grundsätzlich wird beim Überholen die Spur gewechselt, beim Vorbeifahren nicht. Für das Rechtsüberholen droht heute der Führerausweisentzug. Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichts ist hingegen das Rechtsvorbeifahren unter gewissen Umständen zulässig, wenn die Kolonne auf dem linken Fahrstreifen dichter und langsamer ist.

Überholen bleibt verboten

Der Bundesrat arbeitet nun eine Vorlage aus, die das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen und Autostrassen erlauben soll. Das Verbot des Rechtsüberholens soll beibehalten werden.

Laut Motionär Burkart hält die drohende Strafe und die komplizierte Regelung heute viele Autofahrer davon ab, rechts vorbeizufahren. Dadurch würden wertvolle Kapazitäten auf den Nationalstrassen vergeben. Nach Schätzungen könnte die Kapazität um 5 bis 10 Prozent gesteigert werden, wenn das Rechtsvorbeifahren erlaubt wäre.

Europaweite Premiere

Der Bundesrat begrüsste den Vorstoss. Es gebe heute schon Ausnahmen, das Bundesgericht habe die Rechtslage aber eher noch komplizierter gemacht, sagte Verkehrsministerin Doris Leuthard. Mit der Motion könne der Bundesrat Klarheit und Rechtssicherheit schaffen. Früher hatte die Regierung eine Lockerung des Regimes aus Sicherheitsbedenken abgelehnt.

Nun gilt es noch die Details zu klären, denn der Unterschied zwischen Vorbeifahren und Überholen ist nicht immer offensichtlich. Die Schweiz wäre eines der ersten europäischen Länder, die das Rechtsvorbeifahren ausdrücklich erlauben würde. (whr/sda)

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